18.2.321.2.3 Anwendungsfälle spezieller Art im Bereich von Körperschaften 18.2.3.121.2.3.1 Finanzierungsaufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen 218.2.3.1.1 Inländische Beteiligungen Rz 1272: Bei Körperschaften ist das Abzugsverbot der Finanzierungsaufwendungen von Beteiligungen durch den…
B.12.10. Anwendungsfälle B.12.10.1. Lieferung/Verbringung durch den Zulassungsbesitzer Rz 1271: Der Vergütungsanspruch nach § 12a Abs. 1 TS 1 NoVAG 1991 wird dann ausgelöst, wenn ein Kraftfahrzeug durch den Zulassungsbesitzer selbst nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert wird. Vergütungsberechtigt ist regelmäßig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. März 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 7. März 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
…einzelnen Beteiligten nicht fest. Diese Ungewissheit komme durch die Erlassung eines vorläufigen Feststellungsbescheides zum Ausdruck und erfasse insoweit auch den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid (siehe VwGH 29.01.2015, 2012/15/0121: "[…] Folglich liegt hinsichtlich dieser Ungewissheit auch dann ein Anwendungsfall des § 208 Abs. 1 lit…
…manz.at/document/rdb.tso.ER0932800021) ….. Nichts anderes kann freilich bei einer gänzlichen Aufhebung des Bescheids nach § 295 Abs 4 BAO gelten; in diesem Fall sind die Aussetzungszinsen zur Gänze wieder gutzuschreiben. Gegenständlich liegt weiters ein Anwendungsfall des § 295 Abs 3 BAO vor. Gem …
…Jänner 2015 bis April 2015 geringfügig beschäftigt. Ab Mai 2015 bis Dezember 2015 hatte der Bf. ein Vollzeitdienstverhältnis. Das Finanzamt (FA) ging von einem Anwendungsfall des § 3 Abs. 2 EStG (Hochrechnung) aus und erließ einen entsprechenden Einkommensteuerbescheid 2015, der zu einer betragsmäßig kleinen Nachforderung führte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Erik Öhlinger, Adalbert-Stifter-Platz2, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 16. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. März 2022 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Stb, über die Beschwerde vom 13.06.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 09.05.2018, Steuernummer StNr, betreffend Festsetzung eines Säumniszuschlages hinsichtlich der Umsatzsteuer 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache Dr. N.N., A-Straße 1, 2XXX A-Stadt, vertreten durch SOT Süd-Ost Treuhand Libertas Intercount Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Gesellschaft m.b.H., 1010 Wien, Wildpretmarkt 2-4…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W, vertreten durch AR als Liquidator, GS, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Jahr 1992 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde (vormals Berufung) des A**** M****, [Adresse], vertreten durch Dr. Michael Kowarik, Wirtschaftstreuhand KG, Steuerberatungsgesellschaft, 1150 Wien, Schwendergasse 7-13/Stg 2, gegen die (endgültigen) Bescheide des Finanzamt es Amstetten…
…berechtigt. Zu einer Hemmung des Laufes der Berufungsfrist kommt es gemäß der zitierten Bestimmung nur, wenn ein solcher Antrag tatsächlich gestellt wird (VwGH 16.12.1998, 93/13/0307). Ein Anwendungsfall des § 245 Abs. 1 zweiter Satz BAO liegt danach nicht vor. Ein Antrag gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., 0000 Wien, A-Straße 23, vom 29. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Regierungsrat Elisabeth Gürschka, vom 5. August 2008 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2006 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Name-Bf, Adresse-Bf, über die Beschwerde vom 21. April 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 16. März 2011 betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 2005…
…€ nicht fristgerecht entrichtet worden war und deshalb ein Säumniszuschlag von 2 %, das sind 13.419,02 €, festgesetzt wurde. Beschwerdegegenständlich ist nunmehr die Frage, ob ein Anwendungsfall des § 217 Abs. 7 BAO vorliegt. Auf Antrag des Abgabenpflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen…
…lit b BAO noch die des Vorfragetatbestands gem. § 303 Abs. 1 lit c BAO erfüllt sind. Zudem liegt auch kein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben vor. Die Beschwerde war daher abzuweisen. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die…
…1988 als in jenem Kalenderjahr bezogen gelten, in dem sie dem Bf zugeflossen sind. Der Zufluss erfolgte – woa – unbestritten und tatsächlich, weshalb (iVm § 4 Abs.1 BAO) ein Anwendungsfall des § 295a BAO nicht gegeben ist . (VwGH 20.02.2008, 2007/15/0259; 04.02.2009…
… 236 BAO ergangen und durch diese Verordnung § 236 BAO konkretisiert worden wäre, weshalb sich der gegenständliche Fall als Anwendungsfall dieser Verordnung darstelle. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung…
… 2 Abs 2a EStG 1988 entsprechende Renditeberechnung vorzulegen und damit nachzuweisen, dass im gegenständlichen Beschwerdeverfahren der Quotient Nachsteuerredite/Vorsteuerrendite den Wert 2 übersteige und damit ein Anwendungsfall des § 2 Abs 2a EStG 1988 vorliege. Das Finanzamt Österreich brachte dazu am 30.05.2023 beim Bundesfinanzgericht…
…werden, zum Beispiel, wenn sie hienach als Bauland, Industrieland oder als Land für Verkehrszwecke anzusehen sind. Ein typischer Anwendungsfall dieser Vorschrift liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH vor, wenn das zu bewertende Grundstück eine Baulücke in einem sonst besiedelten Gebiet darstellt (vgl. VwGH 21. 1…