Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung…
Auf der Grundlage von § 48 BAO wird zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischem Grundvermögen eine Befreiung von der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen…
…unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht. Ob und in welchem Umfang Deutschland die Vorgänge der Schenkungssteuerpflicht unterwirft, richtet sich nach deutschem Steuerrecht; diesbezügliche Auskünfte müssten auf deutscher Seite eingeholt werden. Handelt es sich bei der deutschen KG um eine…
Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…
…1988 vor. Nach der Schenkung kann es zu einer (beschränkten) Steuerpflicht beim Beschenkten beispielweise dann kommen, wenn dieser die Beteiligung veräußert (steuerpflichtig gemäß § 27 Abs. 3 iVm § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988) oder wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr unmittelbar…
Nach der österreichischen Verwaltungspraxis werden internationale Doppelbesteuerungen auf der Grundlage von § 48 BAO im Regelfall in der Weise behoben, wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher…
…Bestimmung der Besteuerungsdurchgriff nur im Fall von Kapital- und Genossenschaften unterbleibt. Bei Personengesellschaften kann daher die österreichische Verwaltungspraxis - zumindest in den vom Abkommen erfassten Erbfällen - zu internationalen (positiven und negativen) Qualifikationskonflikten führen. Um solche Besteuerungskonflikte möglichst in engen Grenzen zu halten wird die in der…
…Schenkungssteuer auf die vom Verkehrswert (gemeiner Wert) bemessene deutsche Schenkungssteuer zu beseitigen. Eine Freistellung von der deutschen Schenkungsbesteuerung, wie dies in reziproken Fällen in Österreich gehandhabt wird, ist in Deutschland nicht möglich. 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der deutschen Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung an der österreichischen Personengesellschaft ein. Denn im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung werden nach der bisherigen Verwaltungspraxis in Fällen dieser Art die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, sodass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der…
Artikel 7 des DBA(Erb)-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen vor, dass der Erb- oder Schenkungsübergang von in Österreich belegenem körperlichen beweglichen Vermögen in Österreich zu besteuern ist. Forderungen zählen aber auch dann nicht zum beweglichen körperlichen Vermögen, wenn sie durch in Österreich belegene…
Übernimmt der in Österreich ansässige Vater schenkungsweise die Bezahlung des Kaufpreises, den die in Deutschland ansässige Tochter aus Anlass des Abschlusses eines Kaufvertrages über ein deutsches Grundstück zu entrichten hätte (mittelbare Grundstücksschenkung), dann besteht die Bereitschaft, die hiedurch eintretende doppelte Schenkungsbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland…
…der üblichen Staatenpraxis (OECD-Musterabkommen) orientiertes Doppelbesteuerungsabkommen mit dem ausländischen Staat bestanden, dann hätte bei einem Zweitwohnsitzer im wesentlichen nur inländischer Immobilienbesitz und inländisches Betriebsvermögen besteuert werden dürfen. Dieses Ergebnis kann daher in einem solchen Fall (nachträgliche Hauptwohnsitzbegründung durch einen österreichischen Staatsbürger) auch auf der…
…besondere Begriffe der österreichischen Rechtsordnung, wie zB "Sozialversicherung", "öffentliche Mittel" oder "Erbschafts- und Schenkungssteuer", im Zweifel immer nur auf die inländischen Begriffe abstellen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass in einem derartigen Fall ein Ausgleich zwischen der in- und ausländischen Besteuerung auf der Grundlage von…
…ist der gemeine Wert im Sinn des § 10 Bewertungsgesetzes aufzunehmen; eine "fiktive Einheitswertermittlung" hat nicht stattzufinden. Ob und in welcher Höhe eine irische Schenkungssteuer anfällt, müsste bei den irischen Steuerbehörden in Erfahrung gebracht werden. Sollte es zum Eintritt einer internationalen Doppelbesteuerung kommen, könnte auf der…
…entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer…
…Österreich zahlbare Steuer (12,5) in Höhe von lediglich 10 auf die US-Steuer von 25 an, sodass die in den USA zahlbare Steuer nach Anrechnung der österreichischen Steuer bei 15 verbleibt und keine weitere US-Steuer anfällt. Würde hingegen die US-Steuer 30 betragen…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…
…auf dem Gebiete der Schenkungsbesteuerung durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass Vermögenseinbringungen durch Steuerausländer nicht günstiger besteuert werden als durch Steuerinländer; es kann daher nicht das Steuerfreistellungs- sondern nur das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung herangezogen…
Artikel 2 DBA-Deutschland (Erb) legt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens in der Weise fest, dass er die Erbschaftsteuer insoweit in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben…
…Zeitpunkt der Schenkung noch nicht abgelaufen ist, steht der vorstehenden Beurteilung nicht entgegen, da diese Frist nur dann die Eigenschaft Österreichs als Wohnsitzstaat aufrechterhalten kann, wenn der Geschenkgeber in Österreich einen Zweitwohnsitz beibehält. 12. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…