…im welchem Umfang die Abfertigungszahlung in einem kausalen Zusammenhang mit den in Österreich erbrachten Arbeitsleistungen steht. Leitet sich der Abfertigungsanspruch aus dem mit der österreichischen Konzerngesellschaft seinerzeit geschlossenen Dienstvertrag ab, dann ist es jedenfalls verfehlt, darin einen Schadenersatz für die vorzeitige Vertragsauflösung im Rahmen der…
…Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur Anwendung kommen, wenn jemand tatsächlich Vorstandsmitglied der Gesellschaft geworden ist und damit in seiner "Eigenschaft als Vorstandsmitglied" Vergütungen erhält. Liegt aber lediglich eine Vertragszusage auf Einberufung in den Gesellschaftsvorstand vor und wird diese…
…EStG 1988 erfasst wird. Soweit bereits nach österreichischem inländischem Recht keine Steuerpflicht eintritt, erübrigt es sich, die Auswirkungen des DBA-Deutschland mitzuberücksichtigen (die ebenfalls zu einer Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich führen würden). 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung, dann steht nach Auffassung des BM für Finanzen das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-D Deutschland zu, weil der Anspruch auf diese Abfindung durch die in Deutschland geleistete Arbeit erwirtschaftet worden…
…6 Monaten einen Dienstvertrag, der jedoch aus Gründen, die dem Theater zuzuschreiben sind, vorzeitig gegen Zahlung einer Abfindungssumme beendet wird, dann unterliegt die Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung. Das BM für Finanzen schließt sich in dieser Hinsicht der Beurteilung durch den deutschen Bundesfinanzhof an, der Abfindungen…
…Deutschland die Abfindung ebenfalls dem Artikel 9 Abs. 1 des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich durch das Abkommen nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet. 19. Februar 2001 Für den…
…Zahlt daher eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit einem Vorstandsmitglied, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, eine freiwillige Abfindung, dann wird davon auszugehen sein, dass diese Abfindungsleistung eine nachträgliche Abgeltung für die seinerzeit erbrachte…
…Österreich das Besteuerungsrecht an allen Gehältern und ähnlichen Vergütungen zu, die von den öffentlich rechtlichen Körperschaften Österreichs für eine gegenwärtige oder frühere Dienstleistung gezahlt wurden. Anders als das ab 2003 in Wirksamkeit tretende neue Doppelbesteuerungsabkommen enthält das Abkommen aus dem Jahr 1954 keine "Erwerbsklausel"; dh…
…bei Rückzahlung von schweizerischen Beiträgen das Erfordernis für eine Rückgängigmachung eines seinerzeitigen inländischen Steuervorteils nicht gegeben ist. Wird solcherart die schweizerische AHV-Beitragsrückzahlung vom inländischen Einkommensbegriff nicht erfasst, dann erübrigt es sich damit, auf die Frage einzugehen, ob eine Steuerfreistellung auf Grund von Artikel 15…
…vielmehr unterliegt auch eine Einmalzahlung (Abfindungszahlung) der Zuteilungsregel des Art. 18 (EAS 860 und Z 5 OECD-Kommentar zu Art. 18 OECD-MA). Da die zitierte Bestimmung des OECD-Kommentars nicht darnach unterscheidet, ob der Empfänger der Abfindung bereits die Altersgrenze für eine laufende Pensionszahlung…
…des Abkommens nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet (ebenfalls EAS 3037). Ordnet daher Deutschland in einem solchen Fall - anders als im Fall der EAS 3037 - die Abfindung dem Artikel 21 Abs. 1 des Abkommens zu, ergibt sich für Österreich aus dem Abkommen keine Steuerfreistellungsverpflichtung. Bundesministerium für Finanzen…
…Angestellter eines großen deutschen Industrieunternehmens seinen Dienstvertrag durch Abschluss einer Aufhebungs-Vereinbarung und verlegt er am 1. Februar 1999 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich dann gilt für die ab 1. Februar 1999 zufließenden Einkünfte folgendes: Abfindung: Hinsichtlich der in der Aufhebungs-Vereinbarung vereinbarten Abfindung…
…für diese Abfindung der Firmenpension auf der Grundlage von Art. 18 DBA-Schweiz ebenfalls Steuerpflicht in Österreich ein und es ist die Schweiz zur Steuerfreistellung verpflichtet. Die österreichische Steuerpflicht hängt bei einer Arbeitgeberpension (wenn die Pensionsverpflichtung sonach die Rechtsperson des Arbeitgebers und nicht die einer…
…dem Reingewinn und freien Rücklagen der österreichischen Gesellschaft finanziert wird, kann der Vorgang nicht als eine mit 5% Quellensteuer zu belastende Dividendenausschüttung im Sinn des Artikels 10 des DBA-Schweiz qualifiziert werden. 14. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…21 DBA-Schweiz zuzuordnen, sodass eine Rückerstattung der schweizerischen Quellensteuern zu erfolgen hat, wenn die Zahlung nach Wohnsitzverlegung stattgefunden hat (Zuflussprinzip). Hierbei macht es keinen Unterschied, ob dieser Zufluss erst Monate nach dem Ansässigkeitswechsel oder bereits 3 Tage danach stattgefunden hat. Bundesministerium für Finanzen, 25…
…in Österreich einkommensteuerfrei sind. Denn bei einem in den Niederlanden ansässigen Steuerpflichtigen sind Ruhegenüsse, auch wenn sie durch Einmalzahlung abgefunden werden, gemäß Art. 19 DBA-Niederlande in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen auch dann, wenn der Geschäftsführer…
…erfasst sein und eine ausländische Steuer wäre somit nach § 1 Abs. 2 Doppelbesteuerungsverordnung auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen diesen Arten von Einkünften kann insb. auf den OECD-Kommentar zu den Art. 15 und 18 OECD-MA zurückgegriffen werden. Bundesministerium für Finanzen…
…Das BM für Finanzen ist für die Auslegung dieser Rechtsvorschriften nicht zuständig. Die Abfertigung fällt unter Artikel 15 des österreichisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens. Sollte die auf belgischem Staatsgebiet ausgeübte Tätigkeit für die Berechnung des Abfertigungsanspruches herangezogen werden, könnte eine anteilige DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich nur…
Fließt einer nach Österreich zugezogenen Person die Abfindung eines schweizerischen Pensionsanspruches zu, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß dem österreichisch-schweizerischen DBA Österreich zu. Findet hingegen nach dem Wohnsitzwechsel aus der Schweiz nach Österreich keine Barauszahlung statt, sondern wird die "Freizügigkeitsleistung" (Ansprüche aus der 2…
…automatisch und ungeprüft auch für den gegenteiligen Fall gilt, sodass bei jeder outbound Pensionsabfindung aus Österreich ebenfalls Steuerberechtigung im Ansässigkeitsstaat (hier: Slowakei) gegeben ist. Denn die im Verhältnis zu Deutschland ergangene EAS 3248 kann nicht als Nachweis dafür dienen, wie in einem Zweifelsfall das DBA…