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12 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
EAS 2569Berechnung der 183-Tagefrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0114-IV/4/200525.02.2005

…auch in Japan das "Steuerjahr" mit dem "Kalenderjahr" gleichgesetzt wird). Wird daher ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens vom 2.7.04 bis 30.6.05 nach Japan entsandt (wobei keine Entsendung in eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens stattfindet), sind die Bezüge gemäß Artikel XII Abs…

EAS 2812Auslandsentsendung im Übergangszeitpunkt zum neuen DBA-Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0022-IV/4/200710.01.2007

…Kalenderjahr 2006 (Geltungsbereich des DBA-Rumänien vom 30.9.1976) die zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tagefrist nicht überschritten hat, wohl aber die nach dem neuen Abkommen vom 30.3.2005 zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tage-Frist im künftig maßgebenden 12-Monatszeitraum überschritten werden…

EAS 441Engagement ausländischer Künstler im Wege ausländischer Produzenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/72/1-IV/4/9418.05.1994

Wirken ausländische Künstleragenturen, Produzenten oder andere Unternehmer in der Weise an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber österreichischen Konzertveranstaltern verpflichten, dafür zu sorgen, dass bestimmte Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von den inländischen Konzertveranstaltern an das ausländische Unternehmen…

EAS 628Dienstvertrag mit schweizerischem Arbeitgeber und Hauptarbeitsgebiet in den Oststaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/79/1-IV/4/9524.04.1995

… dies auch dann, wenn die Schweiz-Arbeitstage weit unter der 183-Tage-Frist liegen (denn die 183-Tage-Klausel ist nicht wirksam, wenn der Arbeitsort im Staat des Arbeitgebers gelegen ist). Ob aus der in Österreich verbleibenden Besteuerungsgrundlage weitere Bezugsteile zugunsten einer steuerlichen Erfassung in…

EAS 1966Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Konsulenten einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/81-IV/4/0105.12.2001

…kann wegen der Nutzung einer inländischen Betriebstätte nicht mit Erfolg eingewendet werden, dass Österreich gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland wegen Nichtüberschreitens der 183-Tage-Frist kein Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen des deutschen Mitarbeiters hätte. Sollte keine inländische Betriebstätte bestehen, dann ist zu beachten…

EAS 3206Konzerninterne Kurzentsendung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0826-IV/4/201128.03.2011

Entsendet eine österreichische Muttergesellschaft einen in Österreich ansässigen Dienstnehmer vom 1.12. bis zum 30.6. des Folgejahres zur britischen Tochtergesellschaft und bleibt während dieses Entsendungszeitraumes die Arbeitgeberqualifikation der österreichischen Muttergesellschaft erhalten (siehe hierzu insb. LStR 2002 Rz 924), dann steht gemäß Art. 15 Abs…

EAS 876Fallweise Dienstnehmerentsendung zur österreichischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/3-IV/4/9630.04.1996

  Wird ein Angestellter einer britischen Konzerngesellschaft fallweise bei einer österreichischen Schwestergesellschaft tätig (ca. 30% seiner Arbeitszeit) und übernimmt die österreichische Gesellschaft folgende Kosten Kosten der Hotelaufenthalte; Zahlung einer monatlichen Kaufkraftausgleichszulage von S 9.100,- ("difference in cost of living"); Übernahme des Lohnaufwandes der britischen…

EAS 2179Wechsel in die Selbständigkeit während einer Dienstnehmerentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 76/2-IV/4/0210.12.2002

…während der unternehmensberatenden Tätigkeit in der Schweiz über den österreichischen Arbeitgeber das Konkursverfahren eröffnet und führt dies dazu, dass die Arbeitnehmerentsendung nur vom 1. Jänner bis 30. April andauert, jedoch in der Folge bis Ende Oktober als Tätigkeit eines selbständigen Unternehmensberaters (im Subauftragsverhältnis zu einer…

EAS 744Kündigung eines Arbeitnehmerauslandsvertrages wegen Differenzen mit dem russischen Joint-Venture Partner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3617/1/1-IV/4/9531.10.1995

…4 Abs. 2 DBA-UdSSR) und der österreichische Dienstnehmer sich länger als 183 Tage in Russland aufgehalten hat. Wird nun dieser Auslandsvertrag am 31. 7. 1995 mit Wirkung ab 30. 9. 1995 gekündigt und treffen die beiden vorgenannten Voraussetzungen (betr. Baustellendauer und Dienstnehmer-Aufenthaltsdauer) zu…

EAS 1338Deutsches Orchester in der Rechtsform einer GesBR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/43-IV/4/9830.09.1998

…der Steuerabzug unterbleiben, vorausgesetzt, dass der ausländische Unternehmer (im vorliegenden Fall die Träger-GesBR des Orchesters) auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 die unechte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nimmt. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 870Beratung und Überwachung im Rahmen eines Franchise-Vertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1483/62-IV/4/9630.04.1996

…bei Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Produzenten (durch die die deutsche Steuerverwaltung Kenntnis von den Beratungsaktivitäten in Österreich erlangt) kann aber von der Wiener Kommissionärin auf der Grundlage von Art. 4 DBA-Deutschland Steuerfreistellung in Anspruch genommen werden. 30. April 1996 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1156Berechnung der 183-Tage-Frist im neuen DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/26-IV/4/9720.10.1997

…Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen Fassung des OECD-Musterabkommens 1992 ausgestaltet: darnach wird nicht mehr auf die Entsendungszeit im jeweiligen Kalenderjahr, sondern auf die Entsendungszeit innerhalb eines ab jeder Einreise stets neu beginnenden 12-Monatszeitraumes abgestellt. Wenn daher…