…erst nach 24 Monaten zur Betriebstätte wird, ist damit nicht mehr anzuwenden. Für Baustellen, die zum DBA-Wirksamkeitsbeginn (frühestens 1.1.2003) bereits bestehen, soll durch eine Protokollregelung erwirkt werden, dass auch für sie ab dem Zeitpunkt des DBA-Wirksamwerdens die neue 12-Monatsfrist zu…
…in Österreich übernommen hat, einen in Liechtenstein ansässigen Baumeister damit, die technische und terminliche Überwachung sowie die Überwachung der von den Subunternehmern verrechneten Baukosten zu übernehmen, dann wird durch das bloße Überschreiten der 12-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Liechtenstein die…
Schließt sich ein österreichisches Tiefbauunternehmen mit zwei Schweizer Partnerunternehmen zu einer schweizerischen Arbeitsgemeinschaft zwecks Errichtung eines Lüftungsschachtes zusammen und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann unterhält das österreichische Unternehmen in der Schweiz eine Betriebstätte. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern…
Übernimmt ein in Deutschland ansässiger Ingenieur Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn dem deutschen Ingenieur keinerlei inländische feste…
…Begründung einer Betriebsstätte. Im Übrigen ist im Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 3 OECD-MA eine 12-Monats-Frist maßgeblich. Werden von einem Subunternehmer mehrere, voneinander unabhängige Aufträge ausgeführt und liegt keine künstliche Aufspaltung der Verträge vor (OECD-MK Art. 5 Z 52), dann sind…
…ist hierbei unerheblich, ob die Tätigkeit in der UdSSR auf Grund eines Werkvertrages oder Dienstvertrages ausgeübt wird. Wird die Tätigkeit auf einer Baustelle oder Montage in der UdSSR erbracht, die nicht länger als 24 Monate andauert, verbleibt das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 11 Abs. 3 des…
…auf Grund eines Auslandsvertrages für die Zeit vom 9.1.1995 bis 31.12.1995 an die russische Baustelle eines Straßenbauprojektes entsandt, dann sind die hiefür gezahlten Vergütungen von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn die russische Bauausführung länger als 24 Monate andauert (Art. 4 Abs…
…nicht zu prüfen, ob die Werkvertragshonorare möglicherweise unter Artikel 7 des Abkommens zu subsumieren sind (was zur Folge haben könnte, dass eine unter 24 Monate liegende Mitwirkung an der russischen Baustelle zur Steuerpflicht in Österreich führt). 03. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…17 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 eine Baubetriebstätte begründen kann, wenn die Mitwirkung an der Bauausführung länger als 12 Monate andauert (zur Berechnung dieser Frist siehe Z 14-120 des Kommentars Internationales Steuerrecht Philipp-Loukota-Jirousek). Wird solcherart eine österreichische Baubetriebstätte begründet…
…auf die bloße Montageüberwachung und dauert diese insgesamt nur 5 Monate, liegt keine betriebstättenbegründende Bau- oder Montagetätigkeit vor. Die Anlieferung der zu montierenden Bauteile (und die Übernahme durch lokale Unternehmen) führt für sich alleine betrachtet noch nicht zum Beginn des Fristenlaufes (BFH 21.04.1999…
…vertreten werden. Die Beurteilung, ob eine Bau- bzw. Montagebetriebstätte im abkommensrechtlichen Sinn vorliegt, müsste jedenfalls korrespondierend in den jeweils betroffenen Ländern vorzunehmen sein (EAS 3194). Sollte die maßgebliche Frist überschritten sein und dadurch eine Betriebstätte gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. a begründet werden, so…
…lit. d FLAG für Arbeitnehmer mit ausländischem Wohnsitz hingewiesen, wobei die darin genannte Monatsfrist kalenderjahresbezogen gewertet wird. Das DBA-USA bezieht sich auch nicht auf die Lohnsummensteuer; soweit die in die USA gezahlten Gehälter aber gemäß dem Abkommen in Österreich von der Lohnbesteuerung freizustellen sind…
…unter der Voraussetzung, dass die ungarische Baustelle bereits eine eigenständige Betriebstätte darstellt (sonach länger als 6 Monate andauert). Für den österreichischen Partner hingegen ergibt sich auf Grund des DBA-Ungarn eine Steuerfreistellung der ungarischen Baustellengewinne erst ab einer Betriebstättendauer von 24 Monaten (Art. 5 Abs…
…2 DBA-UdSSR vorgesehenen Baustellenfrist im Wege eines Verständigungsverfahrens von den damit verbundenen steuerlichen Rechtsfolgen abgesehen werden, wenn in den maßgebenden Verträgen eine die 24-Monatefrist nicht übersteigende Arbeitsdauer vertraglich vereinbart ist und diese Frist unvorhergesehenermaßen überschritten wird. 14. Mai 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…anwendbar wäre. In diesem Fall wären die Löhne der auf der Montagebetriebstätte tätigen Personen - ebenso wie die Betriebstättengewinne -jedenfalls im Betriebstättenstaat zu besteuern, und zwar auch für die ersten zwölf Monate der Tätigkeit. Das bedeutet zugleich, dass die Verwendung des Wortes "wenn" in Art. 15…
…Verfahren (auf Basis der Reziprozität) der Regelung des Artikel 25 Abs. 2 letzter Satz des OECD-Musterabkommens, derzufolge Verständigungsregelungen ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen sind, lediglich klarstellende Bedeutung beizumessen, sodaß diesfalls auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis die Verjährung kein Hinderungsgrund für…
…Sinn von Z 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens bilden und damit die Zusammenrechnungsvoraussetzung erfüllen. Sollte die 12-Monatsfrist nicht überschritten werden, dann wird vermutlich durch die geplante Eintragung einer inländischen Zweigniederlassung im Firmenbuch eine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA…
…die spanische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Spanien). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem das Unternehmen mit…
…dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn die Dienstleistungen an mehr als 183 Tagen im 12-monatigen Beobachtungszeitraum erbracht werden (EAS 2912). Die Regelung der Z 19 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA betr. die Fristenberechnung im Fall von Baustellenbetriebstätten…
…in dieser Frage aus dem Zusammenhang heraus zu interpretieren ist. Dies verlangt, dass die bei einer Bauausführung im Abkommen ausdrücklich vorgesehene 12-Monatsfrist nicht nur in diesen Fällen, sondern auch in anderen Fällen von Relevanz ist, bei denen die Zeitdauer einer vorübergehenden Inlandspräsenz über Bestand…