RIS AI
208 Treffer1541 msnur geltende Fassungen
EAS 3285183-Tage-Zählung bei konzerninterner Arbeitskräfteüberlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0317-IV/4/201214.05.2012

Artikel 14 Abs. 3 des DBA-Tschechien enthält besondere Vorschriften über die 183-Tage-Zählung, derzufolge auch außerhalb Tschechiens verbrachte Tage fiktiv als Beschäftigungstage in Tschechien gelten. Im Fall einer konzerninternen Arbeitskräfteüberlassung nach Tschechien sind gemäß Artikel 14 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien demzufolge…

EAS 3096Österreichischer Transitverkehr mit geleasten ausländischen LKW-Lenkern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2809-IV/4/200928.10.2009

…entlastet werden. Wird hierbei Lohnsteuerbefreiung der überlassenen Arbeitskräfte in Österreich geltend gemacht, weil auf Grund der "183-Tage-Klausel" des mit dem Ansässigkeitsstaat der Arbeitskräfte abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens Österreich das Besteuerungsrecht an ihren Löhnen entzogen ist, dann muss unter Anderem der Nachweis erbracht werden, dass die…

EAS 1886Beschäftigung chinesischer Volontäre
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/28-IV/4/0123.07.2001

…vom chinesischen Unternehmen getätigten Zahlungen als Entgelt von dritter Seite aufgefasst werden müssten, wenn hiedurch ein Auffüllungseffekt auf die der Leistungserbringung angemessene Bezugshöhe eintritt. Gemäß Artikel 15 Abs. 1 des DBA-China wären in diesem Fall auch bei einer unter 183 Tage andauernden Inlandsbeschäftigung sämtliche…

EAS 876Fallweise Dienstnehmerentsendung zur österreichischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/3-IV/4/9630.04.1996

…britischen Gesellschaft in Österreich zu werten ist. Zutreffendenfalls ist die britische Gesellschaft zum Lohnsteuerabzug in Österreich verpflichtet (§ 47 Abs. 1 EStG) und die 183-Tage-Klausel des Art. 15 Abs. 2 DBA-Großbritannien ist unanwendbar. Liegt im Fall Nr. 1 keine Betriebstätte für die britische…

EAS 3374Der Zwölf-Monatszeitraum des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien iZm Bauausführung und Montage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0335-VI/8/201618.10.2016

…anderen Vertragsstaat länger als 183 Tage aufhält und damit nach den allgemeinen Grundsätzen der "Monteurklausel" das Besteuerungsrecht unter den hierfür maßgeblichen Rechtsvoraussetzungen bereits deshalb auf den Tätigkeitsstaat überginge. Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien ist damit als eine "Ausdehnung" der 183-Tage-Regel auf den…

EAS 3398Kurzfristige Tätigkeiten von ausländischen Arbeitskräften im Stammhaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0010-IV/8/201817.01.2018

…15 Abs. 2 DBA Italien für die Beibehaltung des Besteuerungsanspruchs des Ansässigkeitsstaates maßgeblichen Kriterien die Anwendung dieser Bestimmung nicht in Betracht. Die Formulierung des Arbeitgeberkriteriums in der 183-Tage-Klausel ist so weit gefasst, dass es für die Aufrechterhaltung des Besteuerungsrechts des Quellenstaats sogar ausreicht…

EAS 744Kündigung eines Arbeitnehmerauslandsvertrages wegen Differenzen mit dem russischen Joint-Venture Partner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3617/1/1-IV/4/9531.10.1995

…von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn die russische Bauausführung länger als 24 Monate andauert (Art. 4 Abs. 2 DBA-UdSSR) und der österreichische Dienstnehmer sich länger als 183 Tage in Russland aufgehalten hat. Wird nun dieser Auslandsvertrag am 31. 7. 1995 mit Wirkung ab 30…

EAS 1730Britisches EDV-Consulting Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 755/1-IV/4/0009.10.2000

…Österreich entsandten Mitarbeiter in Österreich steuerlich zu erfassen, die an Mitarbeiter gezahlt werden, deren Aufenthalt in Österreich 183 Tage pro Kalenderjahr übersteigt. Diese Bezugsteile sind - gleichgültig ob sie nach Österreich überwiesen worden sind oder nicht - im Veranlagungsweg zu erfassen; vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das…

EAS 2857Zum Begriff des "Praktikanten" im DBA-Kroatien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0277-IV/4/200714.05.2007

…Anwendungsfall der 183-Tage-Klausel vorliegt, in Kroatien und sonst in Österreich zu besteuern. Artikel 20 soll in derartigen Fällen nicht zum Entstehen einer "Doppelnichtbesteuerung" führen (Kroatien entlastet von der Besteuerung nach Art. 15 und Österreich entlastet nach Art. 20). Die "Quelle" dieser Zahlungen ist…

EAS 3281Österreichischer Arbeitnehmer auf einem maltesischen Flusskreuzfahrtschiff mit zypriotischem Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0175-IV/4/201214.05.2012

…das Besteuerungsrecht besitzt, weil die Arbeitsausübung in den DBA-Vertragsstaaten die 183 Tage Frist des Artikels 15 Abs. 2 OECD-MA offensichtlich nicht überschreitet und weil keine Arbeitsausübung auf zypriotischem Staatsgebiet angenommen wird. Da sich in dem Sachverhaltsbild dieser EAS die Geschäftsleitung des Flussschifffahrtsunternehmens in…

EAS 3199Geschäftsführerentsendung aus Tschechien zur österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0177-IV/4/201121.02.2011

…80 wird auf österreichischer Seite in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit gesehen, die Kostenweiterbelastung an die österreichische Tochtergesellschaft um einen Gewinnaufschlag zu erhöhen. Allerdings kann sich bei Überschreitung der 183-Tage-Frist des Artikels 14 Abs. 2 DBA-Tschechien eine inländische Steuerpflicht der anteiligen Geschäftsführerbezüge ergeben…

EAS 3444Besteuerung von Geschäftsführerbezügen gemäß Art. 15 DBA-Japan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.764.83005.06.2023

…14 DBA-Japan einzustufen. Sofern die Tätigkeit in Österreich ausgeübt wird, dürfen die Vergütungen ebenfalls in Österreich besteuert werden, es sei denn, die Person hält sich hier nicht länger als 183 Tage auf (Art. 14 Abs. 2 lit. a DBA-Japan). Dementsprechend sind die Bezüge…

EAS 246183-Tage-Klausel im Verhältnis zu Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1572/1/1-IV/4/9313.03.1993

…darauf hingewiesen, dass die 183-Tage-Regel des Art. 11 Abs. 1 DBA-UdSSR nicht kalenderjahresbezogen konzipiert ist und daher die Tageszählung bei einer als einheitliche Entsendung zu wertenden Auslandstätigkeit unbefristet weiterläuft. 13. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 475Dienstnehmerentsendung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/E002-IV/4/9412.07.1994

…wenn der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Russland insgesamt länger als 183 Tage beträgt. Die 183-Tage-Regel des DBA-UdSSR ist jedoch, abweichend vom OECD-Musterabkommen, so konzipiert, dass die Tageszählung bei einer als einheitliche Entsendung zu wertenden Auslandstätigkeit unbefristet abläuft und somit nicht auf…

EAS 1160Konzernentsendungsvertrag nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/1-IV/4/9731.10.1997

…einen Arbeitgeberwechsel zur deutschen GmbH anzunehmen, und gelangen die österreichischen Abgabenbehörden im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu dem gegenteiligen Ergebnis, sollte sonach dadurch im Entsendungs- und im Rückkehrjahr wegen eines Qualifikationskonfliktes (unterschiedliche Anwendung der 183-Tage-Klausel des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland) eine…

EAS 3147183-Tage-Klausel bei Ansässigkeitsverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0955-IV/4/201019.04.2010

…dann zu einer inländischen Besteuerung, wenn diese Entsendung in eine Betriebstätte des US-Unternehmens erfolgt ist oder wenn der Inlandsaufenthalt 183 Tage innerhalb eines beweglichen 12-Monatszeitraumes überschreitet. Eine Betriebstätte des US-Unternehmens könnte in Räumlichkeiten der österreichischen Tochtergesellschaft bestehen, wenn diese von den Mitarbeitern…

EAS 2260183-Tage-Klausel und "Tragung der Vergütung von der Betriebstätte"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 90/1-IV/4/0324.03.2003

…österreichischen Zweigniederlassung gegenüber erbracht hat. Aus diesen Entgelten trägt sodann die deutsche Betriebstätte die Lohnzahlungen des deutschen Arbeitnehmers. Bei diesen Gegebenheiten lebt daher bei kurzfristigen Inlandsaufenthalten (unter 183 Tagen pro Jahr) kein österreichischer Besteuerungsanspruch an den Gehältern des deutschen Dienstnehmers auf, der auf Artikel 15…

EAS 2925Änderung der 183-Tage-Klausel im neuen DBA-CZ
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0080-IV/4/200811.01.2008

In dem ab 2008 in Wirksamkeit tretenden DBA-CZ sieht die 183-Tage-Klausel nicht mehr - wie bisher - einen auf das Kalenderjahr abstellenden Beobachtungszeitraum, sondern - nach dem Vorbild des aktualisierten OECD-MA - einen kalenderjahrsunabhängigen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor. Die Neuregelung kann allerdings nur Personalentsendungen…

EAS 999Subject-to-tax-Klausel in der 183-Tage-Regel des DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 170/1-IV/4/9620.01.1997

Entsendet ein österreichisches Industrieunternehmen österreichische Arbeitnehmer zu Montagearbeiten nach Indien und liegt hiebei ein nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreier Entsendungsfall vor, dann ist die Voraussetzung des Art. XIV Abs. 2 DBA-Indien für eine Steuerfreistellung in Indien nicht erfüllt. Denn lit…

EAS 998Behandlung des Abflugtages bei Berechnung der 183-Tage-Frist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/8-IV/4/9620.01.1997

…dann ist der 1.2. nicht in die 183-Tage-Frist einzurechnen. Denn erst ab Überfliegen der Landesgrenze des Einsatzlandes ist "Physische Anwesenheit" in diesem Land gegeben. Angesichts der im OECD-Kommentar getroffenen Regelung bleibt für eine Interpretation auf der Grundlage der Lohnsteuerrichtlinien 1992 kein…