…aus der Schweiz nach Österreich verlagert wird. Ein überwiegender Aufenthalt in Österreich hätte dies voraussichtlich zur Folge. Solange der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach wie vor in der Schweiz verbleibt, würde selbst durch Begründung eines inländischen Zweitwohnsitzes kein Übergang des Besteuerungsrechtes am Kapitalvermögen nach Österreich eintreten…
…in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen nur insoweit der Schweiz zusteht, als die berufliche Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Jene Vergütungen, die auf die 200tägigen Geschäftsreisen in Südeuropa entfallen, unterliegen der Besteuerung in Österreich; und zwar auch dann, wenn der Aufenthalt…
…mit der er eine eheähnliche Gemeinschaft führt, weiterhin in Deutschland aufhält. Anders werden die Dinge zu sehen sein, wenn der betreffende Dienstnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber auf Dauer nach Österreich versetzt wird, wenn die Bindungen zu seiner Lebensgefährtin eher lose sind, wenn der Sohn von…
…wobei die Ehefrau und die Kinder weiterhin in Österreich verbleiben und seine Aufenthalte in Österreich den Zeitraum von 4 Monaten nicht mehr überschreiten, dann läßt dieses Sachverhaltsbild bereits mit Sicherheit erkennen, daß durch die Wohnsitzbegründung auf Malta die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich nicht beendet wird…
…EAS 2319). Die genannten Absätze des Artikels 17 gelten gemäß Absatz 3 für ein Gastspiel in einem Vertragsstaat dann nicht, wenn "der Aufenthalt in diesem Staat zur Gänze oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln eines Vertragsstaates oder beider Vertragsstaaten finanziert wird." Diese Regelung weicht insoweit von…
…insbesondere alle Einkünfte aus der Schweiz und aus Drittstaaten) in Österreich nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes angesetzt. Dies gilt auf Grund des DBA-Ö/D auch dann, wenn sich wegen eines dauernden überwiegenden Aufenthaltes in Deutschland der Lebensmittelpunkt von der Schweiz nach Deutschland verlagern sollte…
…eines Besprechungszimmers und Aufenthalte in Spanien von ca. 4 bis 5 Monaten), dann hat dies gemäß Artikel 14 des DBA-Spanien zur Folge, dass ein Teil der von ihm erzielten Einkünfte der spanischen Besteuerung unterliegt und in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist. Bei der…
…den österreichischen Lohnbezügen gemäß Artikel 2 Abs. 1 DBA-Schweden grundsätzlich Schweden zu. Zu beachten ist allerdings, dass jene Bezugsteile (tageweise Aliquotierung ist erforderlich), die auf dienstliche Aufenthalte auf österreichischem Staatsgebiet entfallen, von Artikel 13 Abs. 1 des Abkommens erfasst werden und folglich in Österreich…
…dann bleibt Österreich berechtigt, seine Besteuerungsansprüche hinsichtlich des Welteinkommens des Dienstnehmers nach Maßgabe der anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen wahrzunehmen, sodass diesfalls eine Ansässigkeitsbescheinigung zu erteilen ist. Der Umstand, dass anlässlich der Auslandsentsendung eine polizeiliche Abmeldung erfolgte, könnte zwar ein Indiz für eine Ansässigkeitsverlagerung in einen DBA-Staat…
…aber seine Ehegattin und seine 1997 geborene Tochter in Österreich, dann spricht dieses Sachverhaltsbild dafür, dass angesichts aufrechter Ehe die inländische Wohnung der Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu Verfügung steht und auch von ihm anlässlich von Österreich-Aufenthalten benutzt wird (siehe auch EAS 1712…
…dass Österreich ihr "Ansässigkeitsstaat" ist, unerheblich. Eine besondere Situation kann sich allerdings im Verhältnis zu Deutschland ergeben, da im Einsatzgebiet Deutschland - zum Unterschied von Einsatzgebieten in DBA-Ländern mit einer dem Art. 15 des OECD-Musters entsprechenden Abkommensregelung - das Besteuerungsrecht bei Aufenthalten unter 183 Tagen…
…dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine österreichischen Besteuerungsrechte verloren gehen. Wird daher bei einem Österreicher, der eine Liechtensteinerin geheiratet und in Liechtenstein eine Familie gegründet hat und der nach der Scheidung weiterhin in…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
…Laufende Auslandsdienstreisen in mehrere Staaten (Schweiz, Deutschland, Österreich, Niederlande, UdSSR) sind einer solchen Beurteilung für sich allein betrachtet nicht abträglich. Ob sich durch die beabsichtigte Verehelichung mit einer österreichischen Turnus-Ärztin, durch die Benutzung ihrer Wiener Wohnung sowie durch die Errichtung einer GesmbH in Wien…
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen einzigen Wohnsitz unterjährig nach Österreich und tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, ist nur das während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht erzielte Einkommen der Einkommensteuerveranlagung zu Grunde zu legen (EStR 2000 Rz 7502). Sollten im Zuzugsjahr vor dem…
…Dauer in Österreich eine Garconniere angemietet wird, dann erscheint es wohl vorstellbar, dass eine von der maltesischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung solange noch als Bestätigung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Malta anerkannt wird, als nach den gegebenen Umständen noch mit einer Rückkehr an diesen Lebensmittelpunkt in…
…Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, die durch den 22%igen Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer Erfassung solcher nach Begründung des österreichischen Hauptwohnsitzes zufließenden Zinsenerträgnisse durch eine deutsche Steuerveranlagung entgegen; und zwar auch dann, wenn in Deutschland ein Zweitwohnsitz beibehalten wird…
…den Voraussetzungen, daß die Fahrt zur Arbeitsstätte vom österreichischen Hauptwohnsitz aus angetreten wird. Deutschland kann - trotz unbeschränkter Steuerpflicht kraft deutschem Zweitwohnsitz - keine Besteuerungsrechte geltend machen, da sich einerseits der Hauptwohnsitz in Österreich befindet und da andererseits auf deutschem Staatsgebiet keine Arbeitstätigkeit ausgeführt wird. Durch die…
…sie in zeitlicher Hinsicht nur untergeordnet (nicht mehr als 70 Tage pro Jahr) genutzt wird. Sollte allerdings der Inlandsaufenthalt länger als 6 Monate andauern, dann tritt unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem gewöhnlichem Aufenthalt ein. Vorübergehende Abwesenheiten im Ausland unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt…
…benützten Doppelwohnsitz in Deutschland und Österreich über Anraten ihrer in Österreich lebenden Tochter dazu entschlossen, nach Abschluss der hierfür erforderlichen Vorbereitungen (einschl. Vorbereitung einer 24-Stunden-Betreuung im 3-Schicht-Betrieb durch das Pflegepersonal eines nahe gelegenen Rehabilitationszentrums) gänzlich zu ihrer Tochter nach Österreich zu…