…dieser Bestimmung ist. Unbestritten ist weiters, dass er im Juni 1996 in Österreich wohnhaft geworden ist und laufend in Österreich beschäftigt war. Gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, für minderjährige Kinder…
…des Arbeitsgeldbezuges überwiegend in Österreich aufhältig gewesen zu sein. Der Bf wurde mittels Ergänzungsauftrag seitens des Finanzamtes aufgefordert, die Richtigkeit seiner Angaben durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen (zB Mietvertrag bzw. die monatlichen Überweisungen der Mietzahlungen etc.). Der Nachweis seines tatsächlichen Aufenthaltes in Österreich im Zeitraum…
…überwiegenden Aufenthalt des Bw in Deutschland glaubhaft zu machen. So hat der Bw seine gesamten Einkünfte ausschließlich und unbestritten im Inland erzielt. So bringt er vor dem Berufungssenat vor, er habe 2005 nur die Einnahmen erzielt, die von der österreichischen Betriebsstätte ausbezahlt worden seien. In…
…in Deutschland. Er bewohne dort eine Zweizimmerwohnung. Er habe auch einen Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet. Der Bf werde von seinem Dienstgeber seit 2008 nach Deutschland entsandt. Sein überwiegender Aufenthalt sei daher in Deutschland. Der Bf sei zwei Mal im Monat für je 9 Tage in…
…Dezember 2003). Die nunmehrigen Feststellungen bestätigten in allen entscheidenden Punkten die damaligen, und ergaben einen insgesamt wohl länger als damals dauernden und überwiegenden Aufenthalt im Bundesgebiet, wofür auch die Tatsachen sprechen, dass die Berufungswerberin ganzjährig einen PKW in Österreich zum Verkehr zugelassen hat, und dass…
…aus der Schweiz nach Österreich verlagert wird. Ein überwiegender Aufenthalt in Österreich hätte dies voraussichtlich zur Folge. Solange der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach wie vor in der Schweiz verbleibt, würde selbst durch Begründung eines inländischen Zweitwohnsitzes kein Übergang des Besteuerungsrechtes am Kapitalvermögen nach Österreich eintreten…
…19.10.2010 gewesen sei, es sei die gemeinsame Obsorge mit hauptsächlichem Aufenthalt des Kindes bei der Kindesmutter in Ort, Russland, vereinbart worden; der Vater zahle überwiegend den Kindesunterhalt und 2x pro Jahr die Flüge des Sohnes nach Österreich und retour. Weiters schrieb der Kindesvater…
…Finanzpolizei angegeben, dass sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen und ihr überwiegender Aufenthalt in Österreich befinde. Zudem sei sie geschieden und habe außer zu ihren erwachsenen Kindern keinen Kontakt zu anderen Personen in Deutschland. Im Schreiben vom 07.10.2014 führte die Bf.in aus, dass…
…sinnverkehrt und auch unrichtig wieder. Mit der Wendung "weiterhin" impliziert das Finanzamt, dass sich an der Häufigkeit der Aufenthalte des Bf. in Österreich seit seinem Wegzug nichts verändert habe, was sich aus den Aussagen des Bf. vor der Finanzpolizei gerade nicht ergibt. Weiter erklärte der…
…Ein weiteres Indiz für die dauernde Standortvermutung im Inland ist, dass sie jeden Tag wieder nach Österreich zurückkehren. Dadurch ist ihr zeitlich überwiegender Aufenthalt in Österreich begründet und auch die dauernde Standortvermutung Ihres Fahrzeuges belegt. Die Normverbrauchsabgabe ist daher vorzuschreiben. Aufgrund obiger Ausführungen ist der…
…in Österreich die Schule im Schuljahr 2008/2009 nicht besucht. Die Bw. habe weder Mutter-Kind-Pass-Bestätigungen über durchgeführte Untersuchungen für VN_Kd2 noch Kindergarten- bzw. Schulbesuchsbestätigungen für die rückwirkende Zeit vorgelegt. Das Finanzamt ging daher davon aus, dass kein überwiegender Aufenthalt in Österreich…
…sinnverkehrt und auch unrichtig wieder. Mit der Wendung "weiterhin" impliziert das Finanzamt, dass sich an der Häufigkeit der Aufenthalte des Bf. in Österreich seit seinem Wegzug nichts verändert habe, was sich aus den Aussagen des Bf. vor der Finanzpolizei gerade nicht ergibt. Weiter erklärte der…
…die Rabbinerausbildung in Israel. Die Ausbildung dauert laut Ihren Angaben mindestens 5 Jahre. Weiters teilen Sie mit, dass er jede Gelegenheit zu Ihnen nach Wien kommt. Somit ist davon auszugehen, dass sein überwiegender Aufenthalt in Israel besteht, und C nur die Ferien in Österreich verbringt…
…ebenfalls zeitlich überwiegend in den USA lebt, diese amerikanische Staatsbürgerin ist und sich in den USA auch die Verwandten der Kindesmutter aufhalten, steht einer Beurteilung, der Aufenthalt dort wäre als bloß vorübergehend zu beurteilen, klar entgegen. Daran kann auch das Verbringen von Ferien in Österreich …
…mit der Beaufsichtigung des Baues gehabt. Daher sei der überwiegende Aufenthalt in Deutschland gewesen Die Abnahme habe am 22.7.2013 durch einen namentlich genannten Gutachter aus ENM stattgefunden. Danach seien der Bf und seine Frau zu ihrem österreichischen Wohnsitz gefahren, um sich zu erholen…
…habe in Bratislava eine große Innenstadt-Wohnung, die dauerhaft genutzt werde. Eine dem Beschwerdeführer gehörende Wohnung in Wien sei bis auf gelegentliche Benutzungen nicht beansprucht worden. Die auf den österreichischen Wohnsitz entfallenden Aufenthaltszeiten seien quantitativ zu vernachlässigen. Der überwiegende Aufenthalt des Beschwerdeführers sei in der…
…Der Bw. erfüllte im Streitjahr die fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt in Liechtenstein. Ab 1.5.2008 ist ein österreichischer Lebensmittelpunkt nicht (mehr) feststellbar. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hat sich der Bw überwiegend in Liechtenstein aufgehalten. Diese - im Wesentlichen einvernehmlich getroffenen - Feststellungen bedingen die…
…Obwohl der Bw. im Jahr 1995 seine Habilitationsschrift abgegeben hätte und daher extrem intensiv an dieser in Linz gearbeitet hätte, würde sich nicht einmal für dieses Jahr ein überwiegender Aufenthalt in Linz ergeben (157 Tage in J, 152 Tage in Linz; der Rest seien geteilte…
…Sie bewohnt wird und somit ein zeitlich überwiegender Aufenthalt in Deutschland vorliegt. Ein Mietvertrag würde laut Ihren Auskünften ebenso nicht bestehen. Somit wird von der Finanzpolizei davon ausgegangen, dass sich nicht nur der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen, sondern auch Ihr zeitlich überwiegender Aufenthalt in Österreich befindet…
…HotelA" in Vollzeit die Tätigkeit eines Abwäschers aus. Er lege die Fahrtstrecke zur Arbeit mittels Auto zurück und habe auch den zeitlich überwiegenden Aufenthalt in Österreich. 3. Mit Festsetzungs-Bescheiden vom 21.11.2014, StrNr, hat das Finanzamt dem Bf 1. die Normverbrauchsabgabe (NoVA) in…