Das BM für Finanzen teilt die in der Literatur (Prodinger, Ecolex 1996, 565) vertretene Auffassung, dass Einkünfte eines Stiftungsvorstandes im Regelfall Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, deren Subsumtion unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (Verwaltung fremden Vermögens; § 22 Z 2 EStG 1988) zu erfolgen…
…DBA-Argentinien sind Zinsen, die im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten durch Bankinstitute stehen, "deren Kapital unmittelbar oder mittelbar, zur Gänze oder zum überwiegenden Teil der Bundesregierung eines Vertragsstaates gehört", von der Quellenbesteuerung freizustellen. Durch diese Bestimmung soll erreicht werden, dass die zentralstaatlich kontrollierten…
…die über den genannten Teilfonds ausgegebenen Anteile nach Maßgabe der Bestimmungen des § 42 Abs. 2 Investmentfondsgesetz der inländischen Wertzuwachsbesteuerung. Unter den gegebenen Umständen ist daher nicht mehr der Frage nachzugehen, ob die Erträge der amerikanischen REITs (Real Estate Investment Trusts) tatsächlich überwiegend qualifizierte Immobilienerträge darstellen…
…in Österreich ansässige Planungs-GmbH vom Generalunternehmer ausländischer Bauprojekte Generalplanungsaufträge für die Errichtung von Geschäftsgebäuden und werden die überwiegenden Leistungen der Planungs-GmbH in Österreich erbracht, für einen Teil der Planungen sowie für vor Ort zu erledigende Leistungen aber fallweise im Ausland ansässige Architekten herangezogen…
Artikel 17 Abs. 2 DBA-Polen teilt Österreich das Besteuerungsrecht an Vergütungen zu, die ein polnischer Chorverein für ein Gastspiel in Österreich erhält. Absatz 2 des Artikels 17 bezieht sich hierbei auf die Einkünfte des Rechtsträgers des Chores (Chorverein), während Absatz 1 des Artikels 17…
…Gemeinnützigkeitsbegünstigungen kommen einer in Österreich errichteten Privatstiftung nur dann zu, wenn diese überwiegend im Bundesgebiet den gemeinnützigen Zwecken dient. Gemäß § 48 BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit…
…in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb. Ungarn, Slowakei…
…großen Teil eine Sachverhaltsfrage, die von der örtlich zuständigen Abgabenbehörde zu entscheiden ist. Allerdings wird hierbei zu beachten sein, dass nach § 2 Z 2 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der M-Holding nur dann vorliegt, wenn ihr Kapital überwiegend und…
…Texter, Mitwirkender in einer Musikgruppe, Mitwirkender an Aufnahme- und Tonarrangierungen für andere Musiker) einen Teil seiner Aktivitäten, nämlich die Erstellung der Kompositionen und Liedtexte in eine feste Einrichtung in Spanien (Anmietung eines Stockwerkes in einem spanischen Gebäude zur Unterbringung eines Tonstudios mit Aufnahme- und Technikraum…
…unbeweglichem Vermögen besteht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat besteuert werden." Mit der Frage, ob "hauptsächlich" mit "überwiegend" (mehr als 50%) gleichzusetzen ist, hat sich bereits EAS 3137 befasst und hat eine solche Auslegung (betr. das DBA-Polen) abgelehnt. In gleicher Weise…
…13 Abs. 2 lit. a (iii) DBA Australien nicht etwa mit "überwiegend" (im Sinne von mehr als 50%) gleichzusetzen sein. Somit wird jedenfalls kein österreichisches Besteuerungsrecht gegeben sein, wenn durch den Anteil der Gebäude oder Grundstücke die 50%-Grenze nicht oder nur geringfügig überschritten wird…
…Ausstellern vereinnahmten Mieten, in erster Linie als Ertrag aus der Verwertung der dem österreichischen Unternehmen für die Messedauer eingeräumten Nutzungsrechte an den deutschen Ausstellungshallen stammen oder ob hier überwiegend eine Abgeltung der Serviceleistungen des österreichischen Unternehmens (Beschaffung der als bewegliches Wirtschaftsgüter einzustufenden Messestände, Organisations-Know…
…dass der Gastspielaufenthalt in Österreich überwiegend "von einer als gemeinnützig anerkannten Einrichtung unterstützt wird." Werden die Kosten des Gastspieles im gegebenen Zusammenhang zur Gänze von dem deutschen Verein getragen (auch unter Inanspruchnahme der an ihn vom österreichischen Veranstalter gezahlten Entgelte) dann steht Steuerfreiheit zu. Die…
…Urheberrechte Teil des Betriebsvermögens der ausländischen festen Einrichtung würden, wenn folglich die ausländische feste Einrichtung es ist, die diese Urheberrechte verwertet, wären die Lizenzgebühren als Betriebseinnahmen der ausländischen festen Einrichtung anzusehen. Dies wird aber nicht anzunehmen sein, wenn die urheberrechtlichen Lizenzverträge von dem überwiegend in…
…Konzert in Frankreich teil, steht das Besteuerungrecht nach Artikel 17 Abs. 1 Frankreich zu und es ist in Österreich Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren; und zwar auch dann, wenn Frankreich keine Besteuerung vornehmen sollte. Sollte es jedoch so sein, dass die Konzertteilnahme überwiegend aus österreichischen…
…weltbekannte US-Künstlerin zu einem österreichischen Konzert zu entsenden, wobei auf Grund des mit der US-Gesellschaft abgeschlossenen Vertrages folgende Kosten für den österreichischen Veranstalter anfallen das in drei Teilzahlungen auf ein Konto der US-Gesellschaft zu überweisende Honorar; Unterkunft, Verpflegung und Transport der US…
…Es wird daher in solchen Fällen aus österreichischer Sicht ausreichend sein, die Arbeitstage nach dem Überwiegen der österreichischen und deutschen Arbeitszeiten entsprechend zuzuordnen. Allfällige weitere Vereinfachungen bei der Steueraufteilung müssten mit dem zuständigen österreichischen und deutschen Finanzamt abgesprochen werden. Da die deutsche Kapitalgesellschaft ihren Mitarbeiter…
…das Besteuerungsrecht belassen, wenn das Aktivvermögen der österreichischen AG "hauptsächlich" aus in Österreich gelegenem unbeweglichen Vermögen stammt. Bei der maßgebenden Wertermittlung wird nicht auf die Buchwerte, sondern auf die Verkehrswerte (Teilwerte; siehe EAS 1224 zum DBA-Kanada) abzustellen sein. Um zu beurteilen, ob bei einer…
…stattgefunden. Im Verhältnis zu Liechtenstein erscheint es daher ebenso wie im seinerzeitigen Vertragsverhältnis zwischen Österreich und der Schweiz vertretbar, dass jemand nur während eines Teiles des Jahres oder während mehrerer Jahresteile die Grenzgängereigenschaft besitzt (vgl. dazu EAS 2158 sowie sinngemäß EAS 1940 und EAS 880…