…Art. 15 auch dann zum Tragen kommen, wenn sich die in einem Vertragsstaat ansässige Person im anderen Vertragsstaat länger als 183 Tage aufhält und damit nach den allgemeinen Grundsätzen der "Monteurklausel" das Besteuerungsrecht unter den hierfür maßgeblichen Rechtsvoraussetzungen bereits deshalb auf den Tätigkeitsstaat überginge. Art…
…die deutsche Gewerbesteuer anzurechnen. Die deutsche Gewerbesteuer ist demnach für die Beurteilung, ob die ausländische Durchschnittsteuerbelastung im Sinn von § 3 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 eine vergleichbare ausländische Besteuerung zur Folge hat, in den Belastungsvergleich mit einzubeziehen. Bundesministerium für Finanzen, 21. Jänner 2009
…der den Anlass zur Aufdeckung der stillen Reserven infolge des Besteuerungsverlustes gebildet hat; im gegebenen Fall ist dies die Beteiligungsübertragung an die deutsche Privatstiftung. Wurde auf deutscher Seite bereits die Besteuerung des bis zum Wegzug nach Österreich in Deutschland entstandenen Wertzuwachses bis zur tatsächlichen Veräußerung…
…Ö-GmbH ausschließlich aus unbeweglichem Vermögen im Inland besteht. Wird die D-GmbH mit Verschmelzungsbeschluss vom 1.10.2017 und Verschmelzungsstichtag vom 30.6.2017 grenzüberschreitend zur Aufnahme auf eine in Liechtenstein ansässige FL-GmbH verschmolzen, die allerdings erst am 1.9.2017 gegründet wird…
…was zur Anwendung von Artikel 13 Abs. 3 Anlass geben würde und die darin verfangenen stillen Reserven dem österreichischen Besteuerungszugriff entzöge. § 9 Abs. 1 Z 3 dritter TS UmgrStG ist allerdings mit der Maßgabe anzuwenden, dass die darin vorgesehene 25-prozentige Besteuerung nur auf jene…
…UmgrStG in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann ist dieser Vorgang von der österreichischen Besteuerung gemäß Artikel 7 iVm Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Deutschland nach dem deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran…
…3 DBA-Schweiz nicht das Recht des erstgenannten Staates berührt, bei Anteilen an Gesellschaften nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften bei der Person einen Vermögenszuwachs bis zu ihrem Ansässigkeitswechsel zu besteuern, wenn diese Anteile veräußert werden oder wenn Maßnahmen dieser Person zum Verlust des Besteuerungsrechtes des erstgenannten…
…einer bloßen Ermittlung der Steuerschuld aus Anlass des Wegzuges entgegensteht (siehe Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Revisionsprotokolls und Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 13-118). Hat der Steuerpflichtige im Februar 2012 (sonach noch vor dem Wirksamkeitsbeginn der Kapitalbesteuerungsreform) seine Ansässigkeit aus Österreich in die…
…4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG gilt der "Methodenwechsel" daher auch für ausländerbeherrschte österreichische Muttergesellschaften, wodurch entgegenstehende Aussagen der Verordnung unwirksam geworden sind (EAS…
…einer österreichischen AG mehrheitlich beteiligt ist, im Herbst 2006 seinen Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil hierdurch keine österreichischen Besteuerungsrechte am…
…die Steuerpflicht des Wertzuwachses (in Höhe von 50) nach sich. Allerdings sieht Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz (in der 2006 revidierten Fassung) vor, dass eine Besteuerung ausschließlich auf Grund des Ansässigkeitswechsels nicht stattfinden darf. Diese Regelung steht aber zufolge der Erläuterungen zur Regierungsvorlage betr…
…ihm über die KG in seinem Privatvermögen gehaltenen Vermögenswerte gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann führt ein derartiger Tauschvorgang zur Versteuerung der hierbei erfassbaren Wertzuwächse im eingebrachten Vermögen (zB in Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist, in Beteiligungen, soweit kein Anwendungsfall von Art…
…oberwähnte erste Tatbestandselement der Übergangsregelung verwirklicht. Dieser Vorgang im Jahr 1998 konnte aber nach inländischem allgemeinem Steuerrecht keine Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes auslösen, weil die Veräußerung einer Beteiligung an einer im Drittausland (Niederlande) ansässigen Gesellschaft durch die in den USA ansässige Gesellschafterin keiner beschränkten Steuerpflicht nach …
Auf eine liechtensteinische Gesellschaft, die nach dem liechtensteinischen Steuerrecht von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit ist (und an der keine in Liechtenstein ansässigen natürlichen Personen oder liechtensteinische Körperschaften öffentlichen Rechts beteiligt sind), findet das DBA-Liechtenstein keine Anwendung (Art. 26 DBA-Liechtenstein). Eine von…
…sowohl in Deutschland als auch in Österreich ein Verlust von S 1,000.000,00 eintritt, findet auch im Jahr 2 in keinem der beiden Staaten eine Besteuerung statt. Wenn schließlich im Jahr 3 infolge Verkaufes der deutschen Betriebstätte in Deutschland ein Gewinn von S…
…es hierfür an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Es ist allerdings einzuräumen, dass durch den auf deutscher Seite nach § 10d dEStG erfolgenden Verlustrücktrag eine Situation entstehen kann, die nach einer "Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" auf der Grundlage von § 48 BAO verlangt. Denn wenn angenommen wird…
…Erfassung schon deshalb nicht entgegen, weil weder in den USA noch in Österreich eine Ansässigkeit des Abgabepflichtigen gegeben ist und das Abkommen daher gar nicht anwendbar ist. Aber selbst wenn das Abkommen anwendbar wäre, würde es der Besteuerung in Österreich nicht entgegenstehen. Denn der Umstand…
…und EAS 3428). Die Vergleichbarkeit der Stiftungseingangssteuer mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde für Zwecke des Art. 2 DBA(Erb)-USA bereits bejaht (EAS 3428). Es bestehen nach Ansicht des BMF keine Bedenken, dieselbe Beurteilung auch für Zwecke des Art. 2 Abs. 4 DBA(Erb…
…einer britischen Konzernmuttergesellschaft gehalten wird) eine 100-prozentige Beteiligung an einer britischen Kapitalgesellschaft mit passivem Unternehmensschwerpunkt und werden dieser britischen Kapitalgesellschaft in Großbritannien fremdübliche Zinseneinkünfte zugerechnet, die dem 26-prozentigen britischen Körperschaftsteuersatz unterworfen werden, wird dadurch kein "Methodenwechsel" nach § 10 Abs. 4 KStG 1988 ausgelöst…
…insgesamt nur auf die Besteuerung des Wertzuwachses am Vermögensstamm ausgerichtet und hat daher auch in seinen Absätzen 2 und 3 lediglich die Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen in diesem Besteuerungssektor vor Augen. Verlegt daher ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich, dann wechselt…