…Änderungen im innerstaatlichen Recht auch Rückwirkungen auf die Abkommensanwendung entfalten können. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist in diesem Sinn eine geänderte innerstaatliche Rechtslage für die Abkommensanwendung insoweit maßgebend, als hiedurch der Inhalt der Abkommensbestimmungen nicht derart gravierend verändert wird, dass diese Abkommensbestimmungen den…
…im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. In jenen Fällen, in denen der österreichische Begünstigte zugleich der Stifter des US-Trusts ist (in denen sonach ein "grantor trust" vorliegen dürfte) und außerdem in der Trustdeklaration ein jederzeitiger teilweiser oder gänzlicher Widerruf und Änderungen der Rechtsgrundlagen des…
…Geschäftsbetriebes dient. Für die Qualifikation als Betriebsstätte genügt es, dass eine Einrichtung vorliegt, in der dauernd eine Tätigkeit ausgeübt wird, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern bestimmt ist (vgl. EStR 2000 Rz 7925). Liegt aber keine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung" vor, die…
…die deutschen Verluste in diesen Vorjahren nicht berücksichtigt und findet auch keine Verfahrenswiederaufnahme statt, dann steht die Nichterfüllung dieser Formalvoraussetzung einer nachträglichen Berücksichtigung dieser Alt-Verluste entgegen. Vom Ergebnis her betrachtet kann dies allerdings nicht als unbillige Härte aufgefasst werden, da die Änderung der VwGH…
…der von Österreich unter Bezugnahme auf den Kommentar zu Art. 5 Abs. 5 OECD-MA bereits vor der Änderung dieser Bestimmung durch das Update 2017 vertretenen Auffassung, dass das Erfordernis der Vollmacht, Verträge im Namen des Unternehmens abzuschließen nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu…
…Fall beider Varianten in Österreich herbeigeführt werden; im Fall des Bestandes einer Betriebstätte zugunsten der deutschen GmbH beim Betriebstättenfinanzamt (nicht Finanzamt Graz-Stadt), im Fall der Behandlung des Gesamtvorganges als Errichtung einer inländischen Tochtergesellschaft zugunsten der inländischen Tochtergesellschaft. 1. September 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…wirtschaftliche Doppelbesteuerung ausgelöst. Ob ein solcher Fall (dh. in Österreich steuerpflichtige Zinsen und keine steuerfreie verdeckte Gewinnausschüttung) gegeben ist, kann aber nicht im EAS-Verfahren beurteilt werden, sondern bedürfte finanzamtlicher Ermittlungen. 31. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…kann in diesem Zusammenhang als Indiz für eine korrespondierende Beurteilung auf österreichischer Seite gewertet werden. Fragen dieser Art können indessen nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da hiezu eine vertiefte Sachverhaltswürdigung vorzunehmen ist, die den zuständigen Abgabenbehörden erster Instanz vorbehalten werden muss. Folgt man…
…Artikel 12 DBA-CSSR in Tschechien einer 5%igen Abzugsbesteuerung. Der Umstand, dass im Jahr 1992 Art. 12 des OECD-Musterabkommens revidiert und in diesem Zusammenhang derartige Mietentgelte aus dem Lizenzgebührenbegriff eliminiert wurde ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich. Denn Änderungen in den Bestimmungen des OECD…
…Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben…
…Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen; vgl. den Erlass des BMF vom 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, Abs. 2, zu Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen; vgl. zur Unterscheidung auch die im Anhang 1 zum Erlass angeführten Beispiele…
…Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben…
…Hat man in die Zuverlässigkeit des ausländischen Geschäftspartners ausreichendes Vertrauen, dann wird man die im Laufe des Jahres anfallenden Vergütungen DBA-entlastet zur Auszahlung bringen können, wenn innerhalb eines Jahres nach der ersten Überweisung der genaue Gesamtbetrag feststeht, wenn dieser sodann in den Vordruck ZS…
…der Abkommensrevision betroffene Beteiligung zu ihrem Abschlusstag 30.6.1992 bilanziert, und hat sie diese nach den Bestimmungen der §§ 63 und 65 BewG als steuerpflichtigen Vermögenswert in ihrer Einheitswerterklärung zum 1.1.1993 auszuweisen, so wird diese sich aus dem innerstaatlichen Recht ergebende Steuerpflicht durch…
…bei dieser Betrachtungsweise das neue Abkommen für alle Unternehmen einheitlich auf alle Einkünfte anzuwenden, die ab dem maßgebenden 1. Jänner zufließen. DBA-motivierte Änderungen des Wirtschaftsjahres sind bei dieser Auslegung entbehrlich. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1995 wirksam werdende neuen DBA-Frankreich ergeben sich gegenüber der bisherigen Rechtslage für die Zahlung von Beamtenpensionen durch das Bundesrechenamt an in Frankreich lebende Pensionsbezieher im Grunde keine wesentlichen Änderungen: das Besteuerungsrecht verbleibt im allgemeinen bei Österreich und Frankreich ist - trotz Übergang zum Anrechnungsverfahren - zur…
…österreichischen Schwestergesellschaft angemieteten inländischen Servers bedient, in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Schweiz begründet sowie die Frage, welcher Gewinnanteil einer solchen Betriebstätte zuzurechnen ist, kann wegen der Sachverhaltsabhängigkeit im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht zweckdienlich beantwortet werden. Es kann hiezu nur soviel ausgesagt…
…solche Durchgriffsbesteuerung ermöglichen, sind in SWI Nr. 11/1991, 317 ff aufgelistet. Im Verhältnis zu Großbritannien und Frankreich, sind allerdings mittlerweile Änderungen ausgehandelt worden, die im Fall Großbritanniens möglicherweise sogar rückwirkend ab 1992 wirksam werden könnten. Die ausländische Künstleragentur darf nicht als "Agentur", also nicht…
…DBA vorgenommene Änderungen des innerstaatlichen Rechts nicht gegen den Willen des DBA-Partners zu einer Veränderung der im Abkommen festgelegten Abgrenzung der Besteuerungsrechte führen darf. Das DBA-Italien ist - wie das DBA-Schweiz - ausgehandelt worden, bevor die gesetzliche Umqualifizierung der Einkünfte von Gesellschafterdienstnehmern in solche…
…die ebenfalls in den paraphierten Entwurf des Anwendungsschreibens Eingang gefunden haben - hängt die Einstufung eines Vorruhestandsbezuges als Ruhegehalt nicht davon ab, dass sich der Steuerpflichtige jeglicher weiterer Erwerbstätigkeit enthält. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft bewirkt daher keine Änderung in der Zuteilung…