…den österreichischen Händler nach sich. Allerdings ist im Verhältnis zu Deutschland der Umstand zu berücksichtigen, dass gemäß Abs. 2 des Protokolls zu Art. 5 DBA Deutschland darüber Einverständnis besteht, dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebsstätte eines anderen verbundenen Unternehmens behandelt wird…
…Nachversteuerung im Sinn des VwGH-Erkenntnisses vom 25.09.2001, 99/14/0217, sichergestellt werden, sobald sich in Deutschland eine Verlustverwertungsmöglichkeit eröffnet. Was die Frage der Berücksichtigung der deutschen Verluste aus den Jahren 1995 bis 1998 anlangt, können diese nur in jener Höhe im Jahr…
…in Höhe von 30% erhoben, so ist sie solange nicht "verloren", als sie in der österreichischen Einkommensteuer - auf die sie nach Artikel 23 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens anzurechnen ist - Deckung findet. Es mag sein, dass sich Italien in Doppelbesteuerungsabkommen gegenüber anderen EG-Staaten bei der…
…wobei nach Maßgabe des Artikels 23 DBA-Italien eine allfällige italienische Steuer auf die österreichische Steuer anzurechnen ist. Zu Fragen des italienischen Steuerrechtes, insbesondere betreffend die Höhe der italienischen Besteuerung, kann aus Zuständigkeitsgründen seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben werden. Der in Österreich…
…Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in einer Höhe getätigt werden, die bei weitem den dem amtlich kontrollierten Rückzahlungsverfahren zugrundeliegenden Ausschüttungsbetrag übersteigen (EAS 2772). Findet daher im November 2008 eine weitere Gewinnausschüttung in etwa der gleichen Höhe…
…und die KESt-Entlastung anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in einer Höhe getätigt werden…
…der Steuerpflichtige den Kredit in der dem Kreditvertrag zugrunde liegenden Währung auf einem anderen Geld- oder Kapitalmarkt als dem des Währungsgebietes der Kreditgewährung zu einem für ihn günstigeren Zinssatz aufnehmen oder vergeben können, so sind diese Zinssätze mit heranzuziehen. Ob Zinsen in der Höhe des…
…wird, während dies nach der anderen nicht der Fall ist, dann wäre es rechtswidrig, dem Abkommen den umgehungsfördernden Sinn beizumessen, da eine solche Auslegung gegen Ziel und Zweck des Abkommens verstieße. Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio. an…
…nach der anderen nicht der Fall ist, dann wäre es rechtswidrig, dem Abkommen den umgehungsfördernden Sinn beizumessen, da eine solche Auslegung gegen Ziel und Zweck des Abkommens verstieße. In EAS 1405 wurde folgendes Beispiel untersucht: Wird an eine brasilianische Bank ein kurzläufiges Darlehen in Höhe…
…Rahmen des Typenvergleiches den inhaltlichen und nicht bloß den formalen Gegebenheiten die wesentliche Relevanz zukommt. Desgleichen kann der Umstand, dass - bei Vorliegen einer von der Zustimmung der anderen Gesellschafter unabhängigen Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile - die anderen Gesellschafter sich ein Vorkaufsrecht sichern, nicht zur Einstufung der Gesellschaft…
…der unter Fremden nicht unentgeltlich anderen überlassen wird. Soferne daher seitens der deutschen Schwestergesellschaft keine fremdverhaltenskonforme Abgeltung gegenüber der österreichischen Gesellschaft geleistet bzw. eine daraus resultierende Forderung anerkannt wird, ist zu vermuten, dass in Höhe des Abgeltungsverzichtes eine verdeckte Ausschüttung an die japanische Muttergesellschaft stattgefunden…
…5 DBA Argentinien ein der Höhe nach begrenztes Quellenbesteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen am Kapital einer Gesellschaft, die im jeweiligen Quellenstaat ansässig ist. Veräußert daher eine in Argentinien ansässige Person nach In-Kraft-Treten und Wirksamwerden des DBA Argentinien ihre Anteile an…
…Zweck des Anrechnungsverfahrens vor Augen, dann folgt daraus, dass Quellensteuern tschechischer Einkünfte, die bereits nach inländischem Recht gänzlich von der Steuer befreit worden sind, auch unter Berufung auf den "per country-limitation-Grundsatz" nicht dazu benutzt werden können, eine Kürzung österreichischer Steuern, die auf anderen…
…in dieser Hinsicht keine Änderungen oder "Verschärfungen" erfolgt. Denn die Kernaussage der EAS 3097 betrifft lediglich eine Wiederholung dessen, was bereits in EStR 2000 Rz 8023 gesagt ist, dass nämlich eine DBA-entlastete Zahlung nicht deshalb Haftungsfolgen auslöst, weil im Zeitpunkt der Zahlung noch keine…
…wird dann ausschließlich nach Art. XV beseitigt: Jeder der beiden Staaten rechnet die auf Einkünfte aus Quellen des jeweils anderen Staates entfallende Einkommensteuer auf die eigene Einkommensteuer an. In Fällen dieser Art wird für Einkünfte aus Drittstaaten die Doppelbesteuerung nicht beseitigt; werden daher Gelder zB…
…auf eine Beteiligung zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten führen. Solche Umstände können auch aufgrund eines anwendbaren DBA eintreten (vgl etwa EAS 3157, EAS 3434, EStR 2000 Rz 2518 und Rz 6148). Diesfalls manifestiert sich der "Umstand" in jenem Zeitpunkt…
…über die jeweilige Entsendung hinaus behält, nur das österreichische Unternehmen über Kündigung oder Entlassung zu entscheiden hat, dann kann das Zutreffen des einen oder anderen Kriteriums des eingangs zitierten Erlasses im konkreten Fall nicht eine steuerliche Aberkennung der Arbeitgebereigenschaft des österreichischen Unternehmens zur Folge haben…
…sie die Dividende direkt und nicht über den Pensionsfonds beziehen). Es ist daher - aus der Sicht Österreichs - auf Ebene des Fondsinvestors zu prüfen, ob für ihn innerstaatliche KESt-Befreiungen oder Befreiungen für Dividenden nach anderen von Österreich abgeschlossenen DBA bestehen. Ist Art. 22 iVm Art…
…Es kann daher auch nicht durch den "Progressionsvorbehalt" des DBA-Deutschland, auf Grund dessen die deutschen Sozialversicherungspensionen einerseits von der österreichischen Besteuerung freizustellen, andererseits aber für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind, eine Anhebung der inländischen Steuerpflicht eintreten. Der Veranlagungsfreibetrag ist daher auch auf Progressionseinkünfte anzuwenden. …
…ordnet an, dass - soferne der Abkommenszusammenhang nichts anderes erfordert - Österreich als Anwenderstaat des Abkommens dem Ausdruck die Bedeutung zuzuschreiben hat, die ihm nach dem österreichischen innerstaatlichen Steuerrecht zukommt. Nach österreichischem Steuerrecht zählen zu den Kapitalanteilen einer Gesellschaft neben Aktien "auch solche aus anderen Beteiligungsformen, die…