…der "Wohnsitz" einer Personengesellschaft, die als Arbeitgeber auftritt, im Staat ihrer Geschäftsleitung gelegen ist; diese Sonderregelung, die im DBA-Deutschland-2000 nicht mehr ausdrücklich vorgesehen ist, war im DBA-1954 nötig, weil nach der DBA-Terminologie des DBA-1954 eine fiskalisch als transparent behandelte Personengesellschaft…
Verlegt ein Deutscher seinen Wohnsitz und damit seine Ansässigkeit im Sinn des Abkommensrechtes nach Österreich, dann verpflichtet das DBA-Deutschland dazu, seine Anteile am Gewinn einer industriell tätigen deutschen GmbH&CO KG insoweit von der österreichischen Besteuerung freizustellen, als diese den deutschen Betriebstätten der KG…
…Österreich abhängig gemacht. Verlegt ein Gesellschafter einer österreichischen betrieblich tätigen Personengesellschaft seinen Wohnsitz in das Ausland, löst dies daher keine Wertzuwachsbesteuerung in den Wirtschaftsgütern der inländischen Betriebstätten aus. Umgekehrt bewirkt aber auch der Zuzug eines Gesellschafters einer betrieblich im Ausland tätigen Personengesellschaft gemäß § 6 Z…
…bei entsprechender Häufigkeit der Fälle - im Verordnungsweg angeordnet werden." Diese Bereitschaft zu einer auf § 48 BAO gestützten Steuerfreistellung besteht seitens des BM für Finanzen auch in Bezug auf die Einbringung deutscher Betriebe (bzw. Anteile an deutschen Personengesellschaften) durch in Österreich ansässige Personen in deutsche Gebietskörperschaften…
…der steuerlichen Erfassung von Personengesellschaften tatsächlich zuläßt, bei einem in Deutschland beschränkt Steuerpflichtigen die Veräußerungsgewinne von Auslandsbetriebstätten zu besteuern). Aus der Sicht des BM für Finanzen wird aber in Deutschland auch noch zu prüfen sein, ob das DBA-Deutschland/Brasilien eine Besteuerung in Deutschland zuläßt…
…Zwecke im Rahmen eines Großhandels mit Waldfrüchten, sondern auch für private Wohnzwecke der beiden KG-Gesellschafter verwendet wird, wird allerdings nicht zulassen, diese Wohnung insgesamt als Betriebsvermögen zu behandeln. Im übrigen ist für die Zulässigkeit des Verlustvortrages erforderlich, dass der inländische Wohnsitz bereits im Verlustentstehungsjahr…
…ehelichen Wohnung durch einen Ehegatten nicht schon auf die Aufgabe des Besitzwillens geschlossen werden kann (vgl. zB LGZ Wien vom 28.3.1977, MietSlg 29038), wird in typisierender Betrachtungsweise davon auszugehen sein, dass ein im Ausland lebender Ehegatte über einen abgeleiteten Wohnsitz an dem im…
…hat er Ende 2004 seinen Wohnsitz aus Österreich nach Südtirol verlegt, wobei ab 2005 in der italienischen KG bereits geringe, aber laufende Gewinne erwartet werden, auf die die Vorjahresverluste nach italienischem Recht vorgetragen werden, dann ist zu beachten, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Nachversteuerung von…
Ob eine in Österreich errichtete GesmbH den Ort ihrer Geschäftsleitung in Österreich oder in Deutschland hat, ob es sich hierbei sonach um eine "Person mit Wohnsitz in Österreich" oder um eine "Person mit Wohnsitz in Deutschland" handelt, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden…
…der gewerblich tätigen Personengesellschaft Steuerausländer ("beschränkt Steuerpflichtige") beteiligt, so trifft auch diese die inländische Steuerpflicht; diese inländische Steuerpflicht tritt gemäß § 98 Z 3 EStG - von gewissen Sondertatbeständen abgesehen - zwar im allgemeinen nur bei Bestand einer inländischen Betriebstätte ein. Weil die Betriebstätten der Personengesellschaft aber zugleich…
…sind. Da die über die Personengesellschaft bezogenen Einkünfte auch auf deutscher Seite infolge der vermögensverwaltenden Eigenschaft der Gesellschaft bisher nicht als gewerbliche Einkünfte behandelt wurden, wird nicht erwartet, dass es nach der Wohnsitzverlegung der vier Gesellschafter nach Österreich zu einem Qualifikationskonflikt mit Deutschland kommen wird…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
Übernimmt ein in Deutschland Ansässiger die Geschäftsführung einer inländischen GmbH (als eingetragener Geschäftsführer), wobei er sich einerseits in dieser Eigenschaft etwa 2 bis 3 Tage pro Woche in Österreich aufhält und wobei er andererseits für diese GmbH auch in Deutschland beruflich tätig wird (Betreuung des…
Wird in Österreich eine GmbH gegründet, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Italien befindet, so ist diese GmbH im Sinn von Art. 4 Abs. 3 DBA-Italien in Italien ansässig. Ob die Ausstellung einer italienischen Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist, hängt davon ab, ob sich diese…
…Doppelbesteuerungsabkommens Besteuerungsrechte als Ansässigkeitsstaat wahrnehmen, müsste sich die steuerliche Erfassung in Österreich auf jene Einkünfte beschränken, an denen nach diesem Abkommen Österreich als Quellenstaat das Besteuerungsrecht zusteht (Einkünfte aus der Beteiligung an einer inländischen Kommanditgesellschaft). 17. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
Erleidet eine österreichische Personengesellschaft 1994 einen Verlust, der mit S 1 Mill auch einen in Deutschland ansässigen Gesellschafter betrifft, so ist dieser Verlustanteil mit Gewinnanteilen der Folgejahre im Verlustvortragsweg verrechenbar, wenn der deutsche Gesellschafter infolge einer inländischen Zweitwohnung in Österreich nach den Grundsätzen der unbeschränkten…
Werden die Geschäfte einer inländischen GesmbH von einem in Deutschland wohnhaften Geschäftsführer geleitet und wird die inländische Firmenadresse gemäß § 15 a GesmbH-Gesetz als österreichische Postadresse angegeben, so wird hiedurch kein inländischer Wohnsitz begründet, wenn die Firmenräumlichkeiten nicht geeignet sind, jederzeit zum Wohnen benutzt…
…nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine österreichischen Besteuerungsrechte verloren gehen. Wird daher bei einem Österreicher, der eine Liechtensteinerin…
…Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und besitzt er 100% der Anteile einer nach luxemburgischem Recht (Gesetz vom 31.7.1929) steuerfreien luxemburgischen Holdinggesellschaft, so werden die in dieser Holdinggesellschaft thesaurierten Gewinne grundsätzlich nicht dem nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich zugerechnet. Eine dem …
…Eigenheim als Wohnstätte verfügt, spricht für einen Lebensmittelpunkt in Polen. Laufende Auslandsdienstreisen in mehrere Staaten (Schweiz, Deutschland, Österreich, Niederlande, UdSSR) sind einer solchen Beurteilung für sich allein betrachtet nicht abträglich. Ob sich durch die beabsichtigte Verehelichung mit einer österreichischen Turnus-Ärztin, durch die Benutzung ihrer…