…der sich daraus ergebenden" Umsatzsteuerverkürzung mit "Abgabenverkürzungsvorsatz" gehandelt habe. Eben das langjährige Unternehmertum der Beschuldigten lege eine vorsätzliche Begehung und Wissentlichkeit hinsichtlich des Tatzeitpunktes nahe. Bei der Strafbemessung berücksichtigte der Spruchsenat als mildernd ein Tatsachengeständnis, die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit der Beschuldigten und eine geringfügige Schadensgutmachung…
…5 VbVG [der Umstand, dass der Verband wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen habe] berücksichtigt werden [dazu siehe bereits oben]. Die Finanzstrafbehörde sei bei ihrer Beweiswürdigung von einem nicht zutreffenden Sachverhalt ausgegangen, weil sich für 2009 eine Umsatzsteuergutschrift von -€ 8.627,02…
…sondern lediglich das vorsätzliche Handeln bestritten. Aus dem festgestellten äußeren Geschehensablauf im Zusammenhalt mit den eigenen Angaben ließ sich jedenfalls ein vorsätzliches Handeln in der Form der Wissentlichkeit ableiten. Aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens ging der Senat daher davon aus, dass es der Beschuldigte wohl für…
…Fälligkeit entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen, soweit tatsächlich für die Voranmeldungszeiträume entsprechende Zahllasten angefallen sind) und nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG (hinsichtlich der wissentlichen Nichteinreichung der diesbezüglichen Voranmeldungen). Bezüglich August 2010 kommt lediglich eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG in Betracht, weil zwar…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wird ausgeführt, dass Herr ***Bf1*** nicht wissentlich gehandelt habe. Herr ***Bf1*** habe sich zwar nicht informiert, die Belege ohne zu fragen in die Buchhaltung getan und der Buchhaltung auch nicht Bescheid gesagt, dass er in das Gebäude übersiedeln werde…
…GL hat diese Fahrten nicht mit den in den Reisekostenabrechnungen angeführten Fahrzeugen getätigt. Der BF hat wissentlich unter dem Titel "Kilometergelder" in den angeführten Monaten im Jahr 2011 € 10.888,16 an BL und € 4.292,34 an GL bzw im Jänner 2012…
…abgrenzen, innerhalb dessen die Waren weiterverkauft werden können; - sich auf den Wert der Waren nicht wesentlich auswirken: b) hinsichtlich des Kaufgeschäfts oder des Preises weder Bedingungen vorliegen noch Leistungen zu erbringen sind, deren Wert im Hinblick auf die zu bewertenden Waren nicht bestimmt werden kann…
…Im Zuge der Verzollung ist im Auftrag von P die Spedition2 eingeschritten. Diese Übereinstimmungen bei den wesentlichen Parametern der Einfuhr im Zusammenhang mit den anderen vom Zollamt beschlagnahmten Unterlagen erlaubt den Schluss, dass auch bei den vorliegenden Zollanmeldungen der Zollwert im erwähnten Ausmaß unrichtig angemeldet…
…Vorsteuer gesetzt hat, allerdings ist für eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG die Schuldform der Wissentlichkeit gefordert, die mit der für ein Finanzstrafverfahren geforderten Sicherheit hier nicht vorliegt. Daher war der Beschwerde hinsichtlich der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…den Verhandlungssaal gegangen, wo mitgeteilt wurde, dass die Verhandlung bereits abgehandelt wurde - und „ich nichts mehr machen kann“. Ich rüge diesen Umstand als wesentlichen Verfahrensmangel. Bei Einräumung des rechtlichen Gehörs hätte ich nachfolgenden Sachverhalt vortragen können, der zu einem Freispruch hatte führen müssen. Damit liegt…
…sei keine Umsatzsteuerverkürzung vorgenommen worden, sondern wurden Zahlungen mangels spezifischer Widmung nicht dem Umsatzsteuerkonto zugerechnet. Dies sei ein irrtümliches Versehen aber keine vorsätzliche oder wissentliche Handlung mit dem Ziel die Umsatzsteuerzahlungen zu verkürzen gewesen. Die beigelegten Aufstellungen würden de facto beweisen, dass es zu keiner…
…Kosten für eine private Krankenversicherung im Inland erstattet wurden, für das steuerrechtliche Verfahren irrelevant. Einzig für die Berechnung der Höhe der strittigen Abgaben ist wesentlich, ob im Inland (gesetzliche) Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich bezahlt wurden (diese wären sodann von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen). Die Bf…
…2000/14/0135; OGH 4.12.2007, 14 Os 51/07t), was gegenständlich nicht geschehen ist. Für die Pflichtverletzung in einem derartigen Fall genügt bedingter Vorsatz; der Verkürzungserfolg muss aber wissentlich bewirkt werden (vgl. Kotschnigg, aaO, Tz 283). Nun enthält das Finanzstrafgesetz keine dem § 5…
…wisse, dass er die Umsatzsteuervoranmeldungen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig abgeben muss und findet sich durch seine [gemeint wohl: im Zuge seiner] Handlungsweise damit ab, dass dies eben über einen längeren Zeitraum nicht so geschieht. Die Wissentlichkeit des Beschuldigten sei gemäß § 33 Abs. 2 lit. a…
…überbietenden Deutlichkeit nicht bloß von einer lediglich fahrlässigen, sondern tatsächlich von einer wissentlichen Vorgangsweise des Beschuldigten auszugehen. Zugunsten des Beschuldigten ist aber - wie auch vom Amtsbeauftragten in seinem Schriftsatz zutreffend ausgeführt - der deliktische Unwert seines Verhaltens dadurch verringert, dass er sich zu den Tatzeitpunkten in…
…160 Abs. 3 FinStrG in nichtöffentlicher Sitzung abgeschlossen. Dies war möglich, weil das Parteiengehör gewahrt gewesen ist und die Beweisaufnahme zur Willensbildung des entscheidenden Senates im Wesentlichen bereits abgeschlossen gewesen ist. Weitere ergänzende Äußerungen der Parteien sind nicht eingelangt. Zur Entscheidung wurde erwogen: 1. Gemäß §…
…in der Qualifikation unterschiedlichen subjektiven Tatbeständen, weil für die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG der qualifizierte Vorsatz der Wissentlichkeit (dolus principalis) erforderlich ist, während zur Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG der bedingte Vorsatz (dolus eventualis) ausreicht. Solcherart kommt der Finanzstrafbehörde zweiter…
Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs. 2 StGB ein Täter, wenn es…
Eine wissentliche Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt ein vorsätzliches Finanzvergehen dar, demnach hätte nach § 83 Abs. 2 FinStrG unverzüglich nach dem Beschluss nach § 202 Abs. 1 FinStrG der Staatsanwaltschaft Wien vom 28. März 2014 ein Einleitungsbescheid ergehen müssen, was…
Der erste Absatz auf Seite 7 lautet: "Der BF hält die hiermit angefochtene abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 09.06.2020 für das Jahr 2017 daher für eine wissentliche und zur vorsätzlichen Schädigung des BF bewusst vorgenommene rechtswidrige Vorgangsweise der Finanzbeamtin Fr. ***AB***, weil sie offenkundig eine…