…Schadensgutmachung, wesentlicher Beitrag zur Wahrheitsfindung und tatkräftige Mitwirkung bei der Feststellung des tatsächlichen Ausmaßes der Steuerverkürzung; als erschwerend: nichts. Ausgehend vom Schuldgehalt der Straftat und unter Bedachtnahme auf obgenannte Strafzumessungsgründe war über den Beschuldigten eine schuld- und tatangemessene Geldstrafe in Höhe von € 10.000…
…S gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen der Außen- bzw. Betriebsprüfung mustergerecht kooperationsfreudig gezeigt hat und durch die Vorlage sämtlicher geforderter Unterlagen ihren Pflichten nachgekommen ist und somit auch einen wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet hat. - Weiters, dass sich Frau S seit der Tat wohlverhalten hat…
…den Verband oder seine Eigentümer nach sich gezogen hat. Gegenständlich kann hinsichtlich der Strafausmessung des belnagten Verbandes im Wesentlichen auf die Ausführungen bezüglich ***Bf2*** verwiesen werden. Allerdings wertete das Gericht beim belangten Verband als mildernd die Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis (wesentlicher Beitrag zur Wahrheitsfindung)…
…nach seinem inneren Wahrheitsgehalt, das heißt nach seinem Beitrag zur Erledigung des Beweisthemas, und nach der (Un-)Schlüssigkeit seiner Aussage (VwGH 15.04.1988, 85/17/0086). Das gilt sinngemäß auch für Gutachten: Auch hier steht der Beitrag zur Wahrheitsfindung im Vordergrund, während es auf…
…um eine zukünftige ordnungsgemäße steuerliche Gebarung iZm Altlastenbeiträgen sicherzustellen. Als wesentlicher Milderungsgrund ist das Geständnis mit dem damit verbundenen Beitrag zur Wahrheitsfindung zu werten. Nicht zuletzt ist als weiterer Milderungsgrund die vom BFG zu vertretende lange Verfahrensdauer zu werten. Ausgehend vom geänderten Strafrahmen von €…
…bisherigen ordentlichen Lebenswandel, die großteils erfolgte Schadensgutmachung, die Sorgepflichten für drei Kinder und einen geringfügigen Beitrag zur Wahrheitsfindung, als erschwerend keinen Umstand. Beim belangten Verband wurde die bisherige Unbescholtenheit und die teilweise Schadensgutmachung als mildernd gewertet und wiederum kein Umstand als erschwerend angenommen. Gemäß § 23…
…nicht kümmern konnte, was aber auch dokumentiert, dass er eine Abgabenverkürzung für möglich hielt und sich damit abfand. Er hat hiedurch die im Spruch genannten Finanzvergehen begangen. Bei der Strafzumessung war mildernd: der Beitrag zur Wahrheitsfindung, der bisher ordentliche Lebenswandel und eine 10 % Schadensgutmachung, erschwerend:…
…den verursachten Schaden gutzumachen, ein reumütiges Geständnis abgegeben und hätte ihre Aussage wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen sowie sei die ihr zur Last gelegte Tat unter Einwirkung eines Dritten verübt worden und sie nur in untergeordneter Weise beteiligt gewesen. Schließlich sei nur unzureichend auf ihre bescheidenen…
…nicht - wie für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach österreichischen Recht erforderlich - die Grenze von 6.000 € bzw. 1/10 der Einkünfte des Steuerpflichtigen, stellen dennoch einen nennenswerten finanziellen Beitrag zur Bestreitung des täglichen Lebens der Familie dar. Es darf nicht verkannt werden…
…erbrachte, hat der Bf. niemals angegeben. Im Nachhinein erstelle davon abweichende Gestaltungen (siehe schriftlicher Arbeitsvertrag ,unterschrieben am 14.10.2016) tragen zur Wahrheitsfindung nichts bei, weil ein solcher Arbeitsvertrag genau so gut im Nachhinein erstellt werden kann und auch das Datum beliebig eingesetzt werden kann…
…verletzt (zB bei Nichtbeantwortung eines Vorhaltes), doch wird ihr Umfang durch solche Pflichtverletzungen beeinflusst. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hierzu nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt, tritt die Verpflichtung der Behörde bzw. des Gerichts…
…der ihm zur Last gelegt wird. Ein Geständnis ist eine Prozesshandlung und unterliegt der freien Beweiswürdigung. Nach dem Strafgesetzbuch wird zwischen reumütigem Geständnis und einem wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung unterschieden. Dieser Beitrag setzt nicht Reue voraus und kann als Milderungsgrund auch im Falle späteren Widerrufes…
…handle sich dabei um Einnahmen von Herrn AB, dem Lebensgefährten der Beschwerdeführerin. Die beantragte Vernehmung von Herrn Buchmann hätte hier mit Sicherheit einen wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung leisten können. Ebenso rechtswidrig seien die Zuschätzungen im Bereich der Seminare. Die Behörde stützte sich hier auf Fotos…
…Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Ausgehend von einer vorsätzlichen Handlungsweise des Bf. sah der Spruchsenat als mildernd die Unbescholtenheit, die Schadensgutmachung, den wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung und die tatkräftige…
…GZ. ***3***, S. 167-175). Bei der Strafbemessung wertete das Landesgericht als mildernd ein abgelegtes umfangreiches Geständnis und einen ganz wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung (Strafverfahren in Italien hinsichtlich der Fälschung von A1-Bestätigungen, internationaler Bezug und Scheinunternehmen im Ausland). I. Mit Schriftsatz vom 27. Oktober…
…Außen- bzw. Betriebsprüfung mustergerecht kooperationsfreudig gezeigt habe und durch die Vorlage sämtlicher geforderter Unterlagen ihren Pflichten nachgekommen sei. Sie habe somit auch einen wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet. Es seien umfassende Selbstanzeigen hinsichtlich der verdachtsgegenständlichen Zeiträume erstattet worden, welche jedoch teilweise daran gescheitert seien, dass…
…seinen wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung und die vollständige Schadensgutmachung, als erschwerend die Wiederholung der Tathandlungen über mehrere Monate. In Bezug auf die Ausmessung der Verbandsgeldbuße wuren als zusätzlich mildernd angesehen, dass der Verband nach den Darlegungen des Beschuldigten wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten…
…dass wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen wurden, somit auch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 5 VbVG zu berücksichtigen ist. Ebenso mildernd war das auch für den belangten Verband wirkende Tatsachengeständnis des Beschuldigten und der damit verbundene Beitrag zur Wahrheitsfindung. Die…
…dass wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen wurden, somit auch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 5 VbVG zu berücksichtigen ist. Ebenso mildernd war das auch für den belangten Verband wirkende Tatsachengeständnis des Beschuldigten und der damit verbundene Beitrag zur Wahrheitsfindung. Die…
…Diese unbeantwortet gebliebenen Fragen werden hier nicht mehr wiedergegeben, da diese mangels Beantwortung keinen Beitrag zur Wahrheitsfindung leisten können. Die anwesende Amtspartei stellt keine weiteren Fragen und Beweisanträge und seitens des Berichterstatters wird festgestellt, dass keine Beweisanträge offen sind. Nach der Beendigung des Beweisverfahrens beantragt…