…bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorzuschreiben. Im Fall einer wie hier vorliegenden vertretbaren Rechtsansicht sei kein grobes Verschulden gegeben und daher die Vorschreibung eines Säumniszuschlages nicht gerechtfertigt. In der Begründung der Beschwerdevorentscheidung gehe die Behörde nicht auf das grobe Verschulden bzw. den Vorsatz ein. Beweiswürdigung…
…Großbetriebsprüfung) in der Schlussbesprechung kommuniziert worden, dass eine Herabsetzung von Säumniszuschlägen nach § 217 Abs. 7 BAO vertretbar sei, die Entscheidung allerdings beim Finanzamt liege. 1.3. Das Finanzamt teilte diese Ansicht nicht und wies die Berufung am 11.04.2013, was den Berufungspunkt der Steuerpflicht…
…3) eingebracht hätten werden können (ErläutRV 1534 BlgNR 27. GP 36). Insofern der Vertreter der beschwerdeführenden Partei in diesem Zusammenhang in der mündlichen Verhandlung vorbrachte, dass der zu beurteilende Sachverhalt von amtswegen festzustellen sei und weder das Finanzamt Österreich noch das Bundesfinanzgericht über die nötige…
…nicht, soweit ein sachlich vertretbarer Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der Verschmutzung (oder der sonstigen Erschwernis) und der gewährten Zulage nicht besteht und sich die Zahlung ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach daher teilweise auch als Abgeltung der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung darstellt (VwGH vom 30.06.2021…
…für § 217 Abs. 7 ausschlaggebend, ob ihn an einer Fehlberechnung (gemeint ist eine zu niedrige Berechnung) ein grobes Verschulden trifft. Dies wird beispielsweise nicht der Fall sein, wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt (Ritz, SWK 2001, S 338; VwGH 6.4.2016, Ro…
…für die der Beschwerdeführer als Geschäftsführer fungierte, eindeutig und unzweifelhaft eine jedenfalls vertretbare und begründbare (weil gänzliche Anlehnung an die eigenen abgeschlossenen Werkverträge der Firma) Rechtsansicht dahingehend vertrat, dass eben diese Werkverträge mit den ausländischen Subunternehmern auch tatsächlich als solche rechtswirksam sind und anzuerkennen sind…
…hingewiesen. Auf die dortigen Ausführungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. 2) Die Stellung des Beschwerdeführers im haftungsrelevanten Zeitraum ist unbestritten; dieser war in der Zeit vom 14.1.2009 bis 7.7.2011 allein verantwortlicher Vertreter der Primärschuldnerin. Jene Abgabenforderungen, die erst nach seiner…
…1. Februar 2016 vor und beantragte, der Beschwerde stattzugeben, wobei im Vorlagebericht lediglich allgemeine Ausführungen zum Verschulden bei Vorliegen einer vertretbaren Rechtsansicht ohne sachbezogene Argumente enthalten sind. ********** Mit Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 10. Februar 2016 wurde der Bf. um Bekanntgabe und Nachweis (Mietverträge) ersucht, ob…
…vorgebe, dass er an der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung ohne sein Verschulden gehindert gewesen sei, der Beweis. Aus dem Zusammenhang dieser Bestimmungen ergebe sich, dass der wirksam bestellte Vertreter einer juristischen Person, der die Abgaben der juristischen Person nicht entrichtet habe, für diese Abgaben hafte…
…zwar von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen. Die Haftung nach § 9 BAO erfordert allerdings eine schuldhafte Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten. Deshalb hat sich die Behörde mit den Einwänden des zur Abgabenhaftung herangezogenen Geschäftsführers zu befassen, dass ihn kein Verschulden getroffen habe (VwGH…
…von € 39.178,08 nicht bis zum Fälligkeitstag, dem 16.2.2015, entrichtet worden seien. In der dagegen am 8.11.2016 rechtzeitig eingebrachten Beschwerde führte die rechtliche Vertreterin der Beschwerdeführerin (Bf.) aus wie folgt: A. Sachverhalt Die Bf. (Anmerkung: gemeint wohl X-GmbH)…
…der Bf. aufgrund einer vertretenen Rechtsmeinung vorgegangen worden, sodass eine schuldhafte Verletzung von Vertreterpflichten nicht vorliege. In der Beilage sei in diesem Zusammenhang auch der eMail-Verkehr vom 06.01.2016 mit Herrn P-1 - Vortragender bei der Österreichischen Gesellschaft für Wirtschaftstreuhänder - enthalten, wonach er…
…der nicht in Verbindung mit G-2 stand - gesorgt. Das Honorar wurde jedoch mir ausbezahlt und ich habe entsprechend meinen Bekannten deren abgehaltene Stunden abgegolten. Die obig gemachten Angaben entsprechen vollinhaltlich den Tatsachen." ---//--- Der steuerliche Vertreter der Bf. antwortete mit Schreiben vom 16.08.2022…
Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch die Bf. konnte die Abgabenbehörde nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134), auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. 8. Ermessen Die im Rahmen des § 224 BAO zu…
…Situation zum Eintritt der Abgabenfälligkeiten, die offenen Verbindlichkeiten und die erbrachten Tilgungsleistungen an alle einzeln anzuführenden Gläubiger auch auf andere Art und Weise einwandfrei bekannt zu geben. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes obliege dem Bf. als Vertreter, Nachweise dafür, wie viel Zahlungsmittel zur Verfügung…
…2003/13/0131), da eine Haftung im Sinn des § 9 BAO nur bei schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht. Es war daher zu prüfen, ob dem Bf. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich unrichtige Voranmeldungen hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Lohnabgaben abgegeben zu haben) subjektiv…
… sie seien daher verpflichtet, die Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft zu entrichten. Infolge Uneinbringlichkeit des Rückstandes bei der Firma C-GmbH werde der Bf. als gesetzlicher Vertreter (Geschäftsführer) der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen der §§ 224 iVm 9 und 80 Bundesabgabenordnung zur Haftung herangezogen werden…
…Betreffend die kommunalsteuerrechtliche Behandlung der Vortragenden sei von der Bf. aufgrund einer vertretenen Rechtsmeinung vorgegangen worden, sodass eine schuldhafte Verletzung von Vertreterpflichten nicht vorliege. In der Beilage sei in diesem Zusammenhang auch der eMail-Verkehr vom 06.01.2016 mit Herrn Dr. ***Z1*** - ***Beruf1*** - enthalten…
…BAO5 § 217 RZ 48). Nach Ansicht von Ritz treffe den Abgabepflichtigen dann kein grobes Verschulden, wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zu Grunde liege. Im gegenständlichen Fall vertrete die Bf. die Ansicht, dass die angebotenen Hundewetten als "im Inland abgeschlossene Wetten anlässlich sportlicher Veranstaltungen" iSd…
…der Selbstberechnung vorliege, dazu aber keine Beweise aufgenommen habe und folglich auch keine Beweise würdigen könne. Die belangte Behörde führe in der Beschwerdevorentscheidung aus, dass das Vorbringen, wonach eine vertretbare Rechtsansicht vorgelegen sei, nicht der obliegenden Konkretisierungspflicht entspreche. Zum Einen treffe der Vorwurf, es sei…