…sei und erst nach Klärung dieser Frage über anzuwendende Verjährungsfristen gesprochen werden könne. Zum derzeitigen Stand des Verfahrens könne die verlängerte Verjährungsfrist von 10 Jahren für hinterzogene Abgaben noch nicht angewandt werden (ob Abgaben hinterzogen wurden oder nicht, wurde bis dato rechtskräftig noch nicht festgestellt)…
…Bl. 99). Entsprechend dem § 54 Abs. 5 FinStrG sei daher das Verfahren in der Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde fortgesetzt worden. Die Finanzstrafbehörde habe zunächst als Termin zur Einvernahme des Beschuldigten den 5. März 2018 festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 15. Februar 2018 habe sich dessen Verteidiger Mag…
…der Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde fortgesetzt worden. Zunächst sei als Termin zur Einvernahme des Beschuldigten der 5. März 2018 festgesetzt worden. Mit Schriftsatz vom 15. Februar 2018 habe sich dessen Verteidiger Mag. Heinz BAUER vergewissert, ob dieser Termin in Hinblick auf die Einstellung des Verfahrens durch…
…Zuständigkeit auch eine teilweise Verjährung der Strafbarkeit der ursprünglich vorgeworfenen Finanzvergehen eingetreten war. 1.13. Zutreffend ist natürlich auch, dass sich das - nach der rechtskräftigen verfahrensleitenden Verfügung der Staatsanwaltschaft (hier vom 29. November 2017) auf Einstellung ihres Ermittlungsverfahrens bis zu ihrer neuerlichen Verfügung einer Fortsetzung…
…Bl. 435 ff) zu klären. Eine allfällige strafgerichtliche Zuständigkeit bzw. eine Beweislage, welche Anlass für eine Fortführung des eingestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz hätte sein können, ist für diesen Zeitpunkt nicht erkennbar. 4.4. Die bisherige Beweiswürdigung der Finanzstrafbehörde hat sich auf - wie…
…erweislich. Die gerichtliche Zuständigkeit ist daher im Zweifel nicht gegeben." Die von der Verteidigung behauptete Verletzung des Verbotes eines ne bis in idem durch eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde liegt daher insoweit nicht vor. Die Finanzstrafbehörde war daher in verfahrensrechtlicher Hinsicht berechtigt, dem…
…einzuräumen ist, ist dennoch eine sich erst in einem Beschwerdeverfahren vor dem BFG neu ergebende Unzuständigkeit der belangten Behörde zur Verhängung eines Strafbescheides (verbleibend) relevant. Die gerichtliche Zuständigkeit ist in jeder Lage des Finanzstrafverfahrens wahrzunehmen, und zwar auch dann, wenn die einzelnen Verfahren nicht gemäß §…
…den Intentionen der Finanzstrafrechtspflege das anhängige Finanzstrafverfahren hinsichtlich des nunmehr verfahrensgegenständlichen Lebenssachverhaltes - sohin wohl auch hinsichtlich einer finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit des A in Form eines Beitrages zur möglichen Verkürzung an Lohnabgaben und auch hinsichtlich derjenigen verbleibend in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde fallenden Tatbestände (Abgabenhinterziehungen unterhalb der…
…2018), ist dennoch auch eine sich erst in einem Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht neu ergebende Unzuständigkeit der belangten Behörde zur Verhängung eines Strafbescheides (verbleibend) relevant. Die gerichtliche Zuständigkeit ist in jeder Lage des Finanzstrafverfahrens wahrzunehmen, und zwar auch dann, wenn die einzelnen Verfahren nicht gemäß …
…nachweislich - ohne Wissen des Bf. - Rechnungen gefälscht habe. Die Tatsache der Fälschung sei bereits im erstinstanzlichen Verfahren thematisiert jedoch keiner weiteren Würdigung unterzogen worden. Der Bf. habe ein reumütiges Geständnis abgelegt und durch seine Aussage (Einbringung einer Selbstanzeige, ect.) wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen. Es sei…
…d bis g), abweichend von lit. a über die Altersgrenze und die Studiendauer, für die nach Abs. 1 Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, hinaus um ein Semester oder um ein Ausbildungsjahr, wenn zum Zeitpunkt der Erreichung der Altersgrenze der Beginn oder die Fortsetzung des Studiums infolge…
…diese dem Datenblatt bitte unbedingt an. Stehen Ihnen noch nicht alle Beweismittel zur Verfügung (z. B. wenn ein Schulzeugnis benötigt wird, das noch nicht ausgestellt wurde), warten Sie bitte mit der Rücksendung des Datenblattes, bis Sie alle Beweismittel beilegen können. In Ihrem Interesse wird ersucht…
…9. Februar 2021) die Entscheidung über die Beschwerde bis zur Beendigung des beim Verwaltungsgerichtshof zur Zl. Ra 2020/15/0130 anhängigen Verfahrens aus (Revision zu BFG 30.9.2020, RR/6100012/2020) aus. Nachdem das Höchstgericht über dieses Verfahren entschieden hatte (VwGH 13.12.2021…
…abgenommen und der Gerichtsabteilung 1062 zur Bearbeitung zugeteilt. 9. Beweisaufnahme durch das BFG Von der nunmehr zuständigen Richterin wurde Beweis erhoben durch Einsicht in die vom FA elektronisch vorgelegten Teile des Bemessungsaktes ErfNr. ***2*** und ergibt sich daraus der oben dargestellte Verfahrensablauf. Das Bundesfinanzgericht hat…
…gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Wird der Bescheid erlassen oder wurde er vor Einleitung des Verfahrens erlassen, so ist das Verfahren einzustellen. (3) Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf das Verwaltungsgericht über, wenn die Frist (Abs. 2) abgelaufen…
…nicht anwendbar und seien daher auch alle Strafmaßnahmen nach dem GSpG unzulässig. Zur Entscheidung des BVwG vom 13.05.2022 (W131 2247950-1/19E): Im Verfahren W131 2247950-1/19E wurde vom Beschwerdeführer die Abweisung seines Antrages auf Erteilung einer Konzession zum Betrieb eines Pokersalons…
…nicht anwendbar und seien daher auch alle Strafmaßnahmen nach dem GSpG unzulässig. Zur Entscheidung des BVwG vom 13.05.2022 (W131 2247950-1/19E): Im Verfahren W131 2247950-1/19E wurde vom Beschwerdeführer die Abweisung seines Antrages auf Erteilung einer Konzession zum Betrieb eines Pokersalons…
…uneingeschränkt für alle Verbindlichkeiten des Erblassers herangezogen werden. • Sind bei mehreren Erben alle Erben unbedingt erbantrittserklärt, entsteht gemäß § 820 ABGB hinsichtlich der vom Erblasser übernommenen Schulden ein Gesamtschuldverhältnis. • Nach § 802 ABGB muss ein bedingt erbantrittserklärter Erbe nur bis zur Höhe des Wertes der übernommenen Nachlassaktiven…
…ist im Falle der ordentlichen Revision beim Bundesfinanzgericht einzubringen. Das Antragsformular ist elektronisch auf der Website des Bundesfinanzgerichtes (https://www.bfg.gv.at/public/faq.html) erhältlich. Zur Erhebung einer außerordentlichen Revision ist der Antrag auf Verfahrenshilfe unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof (Postfach 50, 1016 Wien) einzubringen…
…Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17…