…dass es sich hier um eine unvollständige Offenlegung handeln würde und das Gutachten erst im Zuge der Nachschau vorgelegt worden und somit eine Berücksichtigung bei der Erlassung des Erstbescheides gar nicht möglich gewesen wäre. Am 28.8.2015 erhob die Bf Beschwerde und beantragte deren…
…Unterlagen über sämtliche entscheidungswesentliche Informationen, die auch Gegenstand der Anfragebeantwortung waren. Das Fehlen dieses Schriftstücks im Akt begründet daher weder eine unvollständige Offenlegung noch das nachträgliche Hervorkommen neuer Tatsachen im Sinne des § 303 Abs 1 lit b BAO. Bedeutungslos ist überdies, aus welchen Gründen der…
…jeweils ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, durch die fehlende bzw. unvollständige Offenlegung abgabenrechtlich bedeutsamer Umstände (wie der Besteuerungsgrundlagen) für die Beschwerdejahre keine bzw. eine zu geringe Abgabenfestsetzung durch die Abgabenbehörde herbeizuführen, bieten die Verfahrensergebnisse und die Aktenlage nach Ansicht des erkennenden…
…geltende Recht. Als mit einem Strafzuschlag iSd § 29 Abs. 6 FinStrG sanktionierte Tat(en) sei die unvollständige Offenlegung im Zuge der ersten Selbstanzeige(n) zu sehen. Durch den mit der FinStrG-Novelle 2011 eingefügten Abs. 6 des § 29 FinStrG sei keine neue Möglichkeit geschaffen worden…
…den Pflichten des Bf. als Geschäftsführer der Gesellschaft gehörten in diesem Zeitraum nicht nur die Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie deren Aufbewahrung, die Erfüllung der Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten der Gesellschaft, die Abgabenerklärungspflicht, sondern insbesondere auch die Pflicht, für die Entrichtung der…
…der Spruchteil b) des angefochtenen Erkenntnisses wie folgt berichtigt: "b) durch Nichtabgabe der Abgabenerklärung zur Umsatzsteuer 2018 unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2018 in Höhe von € 6.061,50 bewirkt und dadurch eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die gegenständliche Entscheidung gründet auf der Rechtsprechung des VwGH zur wahrheitsgemäßen Offenlegung des Sachverhalts durch Abgabepflichtige. Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung liegen nicht vor. Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig…
…dass die Veranlagungen aufgrund der abgegebenen Abgabenerklärungen sowie der Offenlegung der CH-Kapitalerträge für jedes einzelne der Streitjahre im Zuge der Selbstanzeige vom 05.11.2012 erfolgt wären. Die Kapitalerträge für die Jahre 2003 und 2004 seien mit dem Bruttobetrag mit dem besonderen Steuersatz von…
…dass die entsprechenden Erträge mit der ausländischen Besteuerung endbesteuert seien und damit eine Offenlegung gegenüber dem inländischen Fiskus nicht mehr erforderlich sei." - UFS 11.10.2012 RV/1451-W11: darin wird auf Seite 12 ausgeführt: "In Anbetracht der Einkommensverhältnisse der Bw und dem Vorliegen diverser…
…des Geschäftserwerbs der "Name1") zu Grunde lagen. Im Zuge der Außenprüfung wurde vom Bf für das Jahr 2005 nur eine unvollständige Belegsammlung vorgelegt: die Erlösaufzeichnungen bestanden für 2005 aus Monatslisten mit Tageslosungen nach Tagen getrennt, ab Juli 2005 lagen teilweise keine Tageslosungsaufzeichnungen (Abrechnungen pro Tag…
…Soweit nötig, habe sie, tunlichst durch schriftliche Aufforderung, zu veranlassen, dass die Abgabepflichtigen unvollständige Angaben ergänzen und Zweifel beseitigen (Ergänzungsauftrag). Wenn die Abgabenbehörde Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hege, habe sie die Ermittlungen vorzunehmen, die sie zur Erforschung des Sachverhalts für nötig halte. Sie…
…der Unrechtmäßigkeit des Verschweigens ihrer Stellung zur Stiftung wusste, sich aber erst angesichts befürchteter finanzstrafrechtlicher Folgen zu einer halbherzigen und unvollständigen Offenlegung durchringen konnte. All dies — erwähnt sei die Nicht- Vorlage von notwendigen Stiftungsdokumenten (Treuhandvertrag zwischen wirtschaftlichem und rechtlichem Stifter, Beistatuten aus 1982 bis 1988…
…und Einkommensteuererklärungen abgegeben. Das Jahr 2005 betreffend wurden quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen (4-6/2005, 7-9/2005 und 10-12/2005) abgegeben und im Zuge einer Außenprüfung wurde nur eine unvollständige Belegsammlung vorgelegt; die Erlösaufzeichnungen bestanden für 2005 aus Monatslisten mit Tageslosungen nach Tagen getrennt: teilweise…
…Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde geführte Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts, er habe als Geschäftsführer der ***Bf3*** vorsätzlich, ohne den Tatbestand nach Abs. 1 oder Abs. 3 zu erfüllen, eine unrichtige oder unvollständige Meldung abgegeben und eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 15 Abs. 4 WiEReG begangen, gemäß §§ 136…
…1 FinStrG macht sich schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Einkommensteuer bewirkt, indem er - wie im gegenständlichen Fall -unvollständige Einkommensteuererklärungen einreicht, wodurch Bescheide ergehen bzw. dem Beschuldigten zugestellt werden…
…durch die unter 1.1. bis 1.4. dargelegten Handlungen 2015 und 2016 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht unvollständige sowie inhaltlich unrichtige Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen abgab. Dabei hielt er es ernstlich für möglich und fand sich billigend damit ab, durch dieses Verhalten in…
…Abs. 2 zweiter Satz BAO zur Anwendung gelange. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG mache sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirke. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG sei eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben…
…161 BAO hat die Abgabenbehörde soweit nötig, tunlichst durch schriftliche Aufforderung, zu veranlassen, dass die Abgabepflichtigen unvollständige Angaben ergänzen und Zweifel beseitigen (Ergänzungsauftrag). Wenn die Abgabenbehörde Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hegt, hat sie die Ermittlungen vorzunehmen, die sie zur Erforschung des Sachverhaltes für…
…dass sie mit Einkünften daraus in Österreich der Einkommensteuer unterliegen. Daher wird das steuerliche Wissen über die generelle Offenlegungspflicht von Einkünften gegenüber dem inländischen Finanzamt umso mehr auch bei dem Bf - einem über Jahrzehnte im Ausland erfolgreich agierenden Manager mit nicht unerheblichen Investitionen in Wertpapiere…
… 33 Abs. 1 und 2 FinStrG gehört neben der Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht [nach § 119 BAO sind die für den Bestand und den Umfang einer Abgabenpflicht bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften vollständig und wahrheitsgemäß, insbesondere im Rahmen der (einzureichenden…