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BFG RV/1100123/2011Zeitpunkt eines betrieblich bedingten Schuldnachlasses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2014

…A. B bzw seine Frau die unverzinste Forderung kaufen solle, um sie dann später wieder einem Gesellschafter zu verkaufen. Er (Dr. A. B) habe Herrn Y von der Raiffeisenlandesbank darauf angesprochen. Y habe gesagt, das sei ihm "wurscht". Daraufhin sei die "Forderungseinlösungsvereinbarung" zwischen ihm (Dr…

BFG RV/5101385/2015Verdecktes Eigenkapital einer ausländischen Tochtergesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.12.2022Teil 4/5

…auf die Abwertung der Forderung gegenüber der ***1*** in Höhe von € 479.713,67 ergebe. Die Beschwerdeführerin_1 hat also im Steuerjahr 2010 die erworbenen Wandelschuldverschreibungen und die unbezahlten Warenlieferungen der ***1*** so behandelt, als ob es sich um unverzinste Forderungen mit einer Laufzeit…

BFG RV/7100399/20161. Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer grundstücksverwaltenden Kommanditgesellschaft als private Grundstücksveräußerung im Zeitraum nach dem 31.3.2012 (1. StabG 2012, BGBl. I 2012/22 mit Geltung ab dem 1.4.2012 mit der neu eingeführten Steuerbarkeit von privaten Grundstücksveräußerungen) und vor dem 1.1.2013 (AbgÄG 2012, BGBl. I 2012/112 mit Geltung ab 1.1.2013 mit neu eingeführten § 32 Abs. 2 EStG 1988) 2. Höhe der Bemessungsgrundlage der Immobilienertragsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.05.2021Teil 1/2

…worden. Dieser Wert (ca. € 750.000,-) würde unverzinst in den Büchern stehen, daher haben wir diesen Betrag unternehmensrechtlich abgezinst. Die GmbH & Co KG ist unternehmensrechtlich als quasi Kapitalgesellschaft zu bewerten. Eine unverzinste Forderung ist unternehmensrechtlich abzuzinsen. Dieses ist Teil des Periodisierungserfordernisses und des Realisationsprinzipes (…

BFG RV/7105733/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 3/3

…Zuschüsse, Forderungsverzicht und unverzinste Überlassung der Darlehensbeträge zur Nutzung) wurden bereits lange vor der Coronapandemie verwirklicht. Zum weiteren Hinweis beim Erörterungstermin auf die Investitionssumme der Gesellschafter und die Relation zur Höhe der Abgabenbelastung ist Folgendes zu bemerken: Insbesondere bei Verkehrsteuern gilt der Grundsatz, dass die…

BFG RV/3100195/2025Keine Verfassungswidrigkeit der Verzinsung von Rückforderungsansprüchen gem. § 16 COFAG-NoAG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.04.2025

…16 COFAG-NoAG in dem Umstand, dass Rückzahlungsansprüche verzinst werden, während Förderungen unverzinst ausbezahlt werden. Laut Erläuternder Bemerkungen zu § 16 COFAG-NoAG ergibt sich die Notwendigkeit der Verzinsung der Rückzahlungsansprüche unmittelbar aus dem Unionsrecht: "Soweit es sich um Beträge handelt, die aufgrund einer nicht vollinhaltlich…

BFG RV/7105728/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2024Teil 1/2

…Gesellschafterdarlehen auf. Weiters forderte sie die Beschwerdeführerin auf, hinsichtlich der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Auskunft über deren Entwicklung zu geben und bekanntzugeben, ob für die Einräumung der Gesellschafterdarlehen Rechtsgeschäftsgebühren selbstberechnet worden seien und gegebenenfalls entsprechende Nachweise vorzulegen. Mit Antwortschreiben vom 31. Mai 2012…

BFG RV/7105733/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 2/3

…1929, II A 599/29, RStBl 1929, 674). Dieser Ansicht folgte der VwGH für einen Forderungsverzicht gegenüber einer überschudeten Gesellschaft (VwGH 6.10.1994, 93/16/0103). Auch in der Literatur wird diese Ansicht geteilt (vgl. o.A. Keine Kapitalverkehrsteuer von Gesellschaftereinlagen in Liquiditätsunternehmen, RdW…

BFG RV/7105728/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2024Teil 2/2

…Gesellschaftsteuerbescheide betreffend den Zuschuss und den Verzicht auf die Zinsforderung im Jahr 2010) Gemäß § 2 Z 4 KVG unterliegen Zuschüsse (lit a) und der Verzicht auf Forderungen (lit b) als freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist…

BFG RV/7105733/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 1/3

…bekanntzugeben, ob die Gebühr für das Gesellschafterdarlehen selbstberechnet wurde und um eventuellen Nachweis ersucht. Hinsichtlich Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen wurde um Bekanntgabe deren Entwicklung ersucht. Mit Antwortschreiben vom 31.05.2012 übermittelte die Bf. dem FA GVG die Jahresabschlüsse 2007 - 2010 der Bf…

BFG RV/7103050/2012Strittig ist, ob für ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen Kreditvertragsgebühr festgesetzt werden kann, für den Zinsverzicht einige Zeit später Gesellschaftsteuer, und für den Verzicht auf die Rückzahlung des Kreditbetrages trotz negativen Gruppenausgleichs Gesellschaftsteuer?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.12.2022Teil 1/2

…9 Abs. 1 KStG auf ***22*** übergehen bzw. übergegangen sind, erfolgt nach dem wirksamen Forderungsverzicht im Höhe von 1,800.000 Euro keine weitere Ausgleichszahlung. Laut "Erklärung über Umwandlung von nachrangigen Gesellschafterdarlehen in nichtrückforderbare, unverzinste Gesellschafterzuschüsse" der Prokuristin der Bf., ***10***, vom 16. November 2008…

BFG RV/7102367/2010Fortdauernde Überlassung eines Gesellschafterdarlehens zur Nutzung vs. Gesellschafterzuschuss
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2015Teil 1/2

…Barauslagen wie Reisekosten erfasst. Wir legen diesem Schreiben die Kontoauszüge aus der Buchhaltung bei, denen der Zeitpunkt der Einzahlung entnommen werden kann. Die Darlehen sind aufgrund der schlechten Ertragslage des Unternehmens unverzinst. Schriftliche Darlehensverträge wurden nicht abgeschlossen. Die Zinsersparnis schätzen wir aufgrund des derzeit niedrigen…

BFG RV/7103050/2012Strittig ist, ob für ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen Kreditvertragsgebühr festgesetzt werden kann, für den Zinsverzicht einige Zeit später Gesellschaftsteuer, und für den Verzicht auf die Rückzahlung des Kreditbetrages trotz negativen Gruppenausgleichs Gesellschaftsteuer?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.12.2022Teil 2/2

…1991, C-15/89, Rechtssache Deltakabel BV, zugrunde liegenden Sachverhalt verkaufte der Gesellschafter der Deltakabel BV seine Anteile und verzichtete im Zusammenhang damit auf einen Teil seiner Forderungen, wodurch der Preis 1 HFL betrug. Nach Art.4 Abs.2 b RL 69/335 (= Art…

BFG RV/7100509/2013Liegt ein gesellschaftsteuerlicher Vorgang iSd § 2 Z 4b KVG vor, wenn die Gesellschafterin gegenüber ihrer Gesellschaft auf die Rückzahlung des Kredites verzichtet? Kann ein negativer Gruppenausgleich eine Kompensation iSd § 1438 ABGB bewirken?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.12.2022

…Gesellschaft zu stärken in Gesellschafterzuschüsse umgewandelt. Es handle sich um einen nicht rückforderbaren und unverzinsten Zuschuss des Gesellschafters. Diese Umwandlung ist unwiderruflich. 5. Erwägungen 5.1. Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens (§ 2 Z 4b KVG Verzicht auf Forderungen) Am 30. Juni 2008 vereinbarten die …

BFG RV/7103506/2017Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist bei Kaufpreiszahlung in Raten der nominelle Kaufpreis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2019

…ohne dass dafür vom Käufer irgendeine Verzinsung zu bezahlen wäre. Gemäß § 14 BewG seien derartige unverzinste Kapitalforderunge mit einem geringeren gemeinen Wert als dem Nennwert anzusetzen. Dieser geringere gemeine Wert sei durch Abszinsung zu ermitteln, und zwar aufgrund des Bugetbegleitgesetzes 2001 nach finanzmathematischer Methode im…

BFG RV/7100726/2015Vorrang der Arbeitgeberhaftung vor Aufforderung zur Empfängernennung nach § 162 Abs 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2024Teil 2/4

…mit der StA Wien dahin zu kooperieren, dass die Guthabensstände auf den diversen Anlagebüchern liquidiert werden könnten. Die Forderung gegenüber dem zweiten Schuldner des Bf stamme aus 2009 und sei inzwischen verjährt. 6. Bericht vom 30. Mai 2014 Der MV berichtete darin über das Ergebnis…

BFG RV/7104146/2008Liegt in der Zinsenlosigkeit einer „unbaren Entnahme“ iSd § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine freiwillige Gesellschafterleistung gemäß § 2 Z 4c KVG?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.07.2016

…der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: a) Zuschüsse, b) Verzicht auf Forderungen, c) Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung, d) Übernahme von Gegenständen der Gesellschaft zu einer den Wert übersteigenden Gegenleistung. §…

BFG RV/7101292/2010Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung "unbarer Entnahmen"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.06.2015

…der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: a) Zuschüsse, b) Verzicht auf Forderungen, c) Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung, d) Übernahme von Gegenständen der Gesellschaft zu einer den Wert übersteigenden Gegenleistung. Unverzinste Darlehen, die ein Gesellschafter der Gesellschaft freiwillig (also…

BFG RV/7100946/20161. Darlehen von verbundenen Unternehmen als verdecktes Eigenkapital 2. Wirtschaftliches Eigentum an osteuropäischen Gesellschaften 3. Höhe der zu passivierenden Verbindlichkeit iZm Gutscheineinlösungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.02.2025Teil 4/7

…Rechtsverhältnis zu tätigen. Beispielsweise werde eine zwischen A und B bestehende Kaufpreisschuld durch eine dritte Gesellschaft C auf direktem Weg beglichen, während C gleichzeitig eine (Darlehens-)Forderung gegenüber dem eigentlichen Schuldner einstellt. Der Schuldner A habe dadurch keine Kaufpreisschuld mehr gegenüber B, sondern eine Kreditschuld…

BFG RV/4100194/2022Zeitpunkt der Betriebsaufgabe bei Einstellung der werbenden Tätigkeit ohne vorhandenes Betriebsvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.04.2023Teil 1/2

…Abs 1 Z 2 EStG setzen begrifflich und logisch voraus, dass vorher eine Betriebsaufgabe/-veräußerung stattgefunden haben muss. Die gegenständliche Forderung kann aber auch nicht als wesentliche Betriebsgrundlage des in Rede stehenden Betriebs "gewerblicher Grundstückshandel" angesehen werden. Waren im Jahr 2013 keine (anderen) wesentlichen Betriebsgrundlagen…

BFG RV/7102817/2015Restschuldbefreiung hat keine Auswirkung auf Haftung des Geschäftsführers, Lohnsteuerprüfung im Insolvenzverfahren, Freispruch im Strafverfahren unerheblich, entschuldbarer Rechtsirrtum liegt nicht vor, Anrechnung von Zahlungen, zu viel gemeldete Lohnabgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.02.2019Teil 4/4

…wegen des Zeitdruckes der Bilanzerstellung zwar zutreffen könnte, jedoch der Überhang an Entnahmen aus dem Verrechnungskonto gegen den Einlagen entweder unversteuerte Geschäftsführerbezüge oder unverzinste Darlehen darstellten, die darüber hinaus im Falle der Uneinbringlichkeit als verdeckte Gewinnausschüttung ebenfalls zu versteuern seien. Dazu weist der Verwaltungsgerichtshof darauf…