RIS AI
304 Treffer565 msnur geltende Fassungen
08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die Neuregelungen über die Rentenbewertung sind gemäß § 86 Abs…

UFSW RV/0143-W/06Schätzung des Standes des Verrechnungs(forderungs)kontos betreffend einen Gesellschafter zugleich als Schätzung des zugehörigen Sachverhaltes (Höhe der tatsächlichen Forderung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2009

…daher weiter als der Begriff der "Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen)" iSd § 198 Abs 2 BAO. Unstrittig ist, dass unverzinste Forderungen der Bw an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe der Zinsen, die der Bw durch die Unverzinslichkeit entgingen, eine verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer darstellten…

BFG RV/1100123/2011Zeitpunkt eines betrieblich bedingten Schuldnachlasses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2014

…A. B bzw seine Frau die unverzinste Forderung kaufen solle, um sie dann später wieder einem Gesellschafter zu verkaufen. Er (Dr. A. B) habe Herrn Y von der Raiffeisenlandesbank darauf angesprochen. Y habe gesagt, das sei ihm "wurscht". Daraufhin sei die "Forderungseinlösungsvereinbarung" zwischen ihm (Dr…

UFSI RV/0561-I/03Passivierung von Zinsen aus Vermögenssparbüchern als Verbindlichkeit oder als Rückstellung sowie Bewertung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen (Arbeitnehmerdarlehen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…zu ersehen, dass der von Doralt/Mayr unkritisch übernommene BFH Ansatz keinem objektiven sondern einem subjektiven Wert entspreche. Es sei auch nicht einsichtig, warum eine allenfalls übernehmende Bank freiwillig eine Überzahlung durch Bezahlung des Nennbetrages für die unverzinste Forderung vornehmen sollte. Im Gegenteil, eine übernehmende…

KStR 2013 Rz 614–63213.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…auch, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer der Körperschaft einen Betrieb zu einem zu geringen "Pachteuro" im Gegenzug für eine unverzinste Forderung überlässt, eine Vereinbarung über die Bewertung des Vorteiles aus der Verpachtung und des Zinsvorteiles aus der Forderung aber nicht vorliegt (VwGH 23.10.1997, 96…

BFG RV/5101385/2015Verdecktes Eigenkapital einer ausländischen Tochtergesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.12.2022Teil 4/5

…auf die Abwertung der Forderung gegenüber der ***1*** in Höhe von € 479.713,67 ergebe. Die Beschwerdeführerin_1 hat also im Steuerjahr 2010 die erworbenen Wandelschuldverschreibungen und die unbezahlten Warenlieferungen der ***1*** so behandelt, als ob es sich um unverzinste Forderungen mit einer Laufzeit…

UFSW RV/1743-W/05Aufwendungen iZm der Restitution enteigneten Vermögens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2008Teil 2/3

…wurde daraufhin die noch offene, nunmehr (zumindest bis 2007) unverzinste Forderung um 398.955,90 € abgezinst. Eine darüber hinausgehende Wertberichtigung infolge (teilweiser) Uneinbringlichkeit des Darlehenskapitals erfolgte nicht. Das Darlehen wurde zwischenzeitig befristet mit unveränderten Konditionen betreffend die Verzinsung prolongiert. Die wirtschaftliche Situation der ALB…

BFG RV/7100399/20161. Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer grundstücksverwaltenden Kommanditgesellschaft als private Grundstücksveräußerung im Zeitraum nach dem 31.3.2012 (1. StabG 2012, BGBl. I 2012/22 mit Geltung ab dem 1.4.2012 mit der neu eingeführten Steuerbarkeit von privaten Grundstücksveräußerungen) und vor dem 1.1.2013 (AbgÄG 2012, BGBl. I 2012/112 mit Geltung ab 1.1.2013 mit neu eingeführten § 32 Abs. 2 EStG 1988) 2. Höhe der Bemessungsgrundlage der Immobilienertragsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.05.2021Teil 1/2

…worden. Dieser Wert (ca. € 750.000,-) würde unverzinst in den Büchern stehen, daher haben wir diesen Betrag unternehmensrechtlich abgezinst. Die GmbH & Co KG ist unternehmensrechtlich als quasi Kapitalgesellschaft zu bewerten. Eine unverzinste Forderung ist unternehmensrechtlich abzuzinsen. Dieses ist Teil des Periodisierungserfordernisses und des Realisationsprinzipes (…

UFSW RV/0068-W/08Gesellschaftsteuer und unbare Entnahme - "Miteinpreisen" von Zinsen bei Bestimmung der Höhe der Entnahmeverbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2012

…Wert als dem Nennbetrag anzusetzen (Anm: Bei Anwendung des vom BMF auf seiner Homepage zur Verfügung gestellten Berechnungsprogramm ergibt für eine unverzinste Forderung mit einem Nennbetrag von € 1.400.000,00 zum Bewertungsstichtag 2.7.2005 ein abgezinster Betrag von € 1.015.344…

UFSW RV/0235-W/02Verdeckte Ausschüttungen, Fremdvergleich, Angemessenheitsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2004

…sowie 20. 4. 1995, 94/13/0228). Da eine unverzinste Forderung der Bw. gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer G. H. unbestrittenerweise bestanden hat erfolgte die von der BP vorgenommene Beurteilung der fehlenden üblichen Verzinsung als eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer zuzurechnende verdeckte Ausschüttung zu Recht. Tz. 28…

BFG RV/7105733/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 3/3

…Zuschüsse, Forderungsverzicht und unverzinste Überlassung der Darlehensbeträge zur Nutzung) wurden bereits lange vor der Coronapandemie verwirklicht. Zum weiteren Hinweis beim Erörterungstermin auf die Investitionssumme der Gesellschafter und die Relation zur Höhe der Abgabenbelastung ist Folgendes zu bemerken: Insbesondere bei Verkehrsteuern gilt der Grundsatz, dass die…

BFG RV/3100195/2025Keine Verfassungswidrigkeit der Verzinsung von Rückforderungsansprüchen gem. § 16 COFAG-NoAG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.04.2025

…16 COFAG-NoAG in dem Umstand, dass Rückzahlungsansprüche verzinst werden, während Förderungen unverzinst ausbezahlt werden. Laut Erläuternder Bemerkungen zu § 16 COFAG-NoAG ergibt sich die Notwendigkeit der Verzinsung der Rückzahlungsansprüche unmittelbar aus dem Unionsrecht: "Soweit es sich um Beträge handelt, die aufgrund einer nicht vollinhaltlich…

BFG RV/7105728/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2024Teil 1/2

…Gesellschafterdarlehen auf. Weiters forderte sie die Beschwerdeführerin auf, hinsichtlich der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Auskunft über deren Entwicklung zu geben und bekanntzugeben, ob für die Einräumung der Gesellschafterdarlehen Rechtsgeschäftsgebühren selbstberechnet worden seien und gegebenenfalls entsprechende Nachweise vorzulegen. Mit Antwortschreiben vom 31. Mai 2012…

BFG RV/7105733/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 2/3

…1929, II A 599/29, RStBl 1929, 674). Dieser Ansicht folgte der VwGH für einen Forderungsverzicht gegenüber einer überschudeten Gesellschaft (VwGH 6.10.1994, 93/16/0103). Auch in der Literatur wird diese Ansicht geteilt (vgl. o.A. Keine Kapitalverkehrsteuer von Gesellschaftereinlagen in Liquiditätsunternehmen, RdW…

BFG RV/7105728/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2024Teil 2/2

…Gesellschaftsteuerbescheide betreffend den Zuschuss und den Verzicht auf die Zinsforderung im Jahr 2010) Gemäß § 2 Z 4 KVG unterliegen Zuschüsse (lit a) und der Verzicht auf Forderungen (lit b) als freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist…

BFG RV/7105733/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 1/3

…bekanntzugeben, ob die Gebühr für das Gesellschafterdarlehen selbstberechnet wurde und um eventuellen Nachweis ersucht. Hinsichtlich Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen wurde um Bekanntgabe deren Entwicklung ersucht. Mit Antwortschreiben vom 31.05.2012 übermittelte die Bf. dem FA GVG die Jahresabschlüsse 2007 - 2010 der Bf…

UFSW RV/0488-W/02Unverzinsliches Gesellschafterdarlehen und Zusage eines Forderungsverzichtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2003

…Darlehens vereinbart wird, ist als die Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen. Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen; dieser Nutzung steht im Falle der Unverzinslichkeit keinerlei Gegenleistung gegenüber; der…

UFSI RV/0660-I/02Zinssatz und Bemessungsmethode bei unverzinstem Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…unverzinste Geldeinlagen (in ATS) wie folgt gemacht: | Stand zum | 31.12.1996 | 31.12.1997 | 31.12.1998 | 31.12.1999 | 31.12.2000 | Kto 2321 | 685.082 | 3,164.705,66 | 1,958.713…

EStR 2000 Rz 2174–21946.4.1.5 Bestandteile der Anschaffungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Investitionen Rz 2181: Anders als bei unverzinslichen Forderungen dürfen die Anschaffungskosten eines von einem Kreditinstitut zur Vermeidung höherer Forderungsausfälle ersteigerten unrentablen Grundstücks nicht abgezinst werden. Die möglicherweise nicht Gewinn bringende Investition ist ein in den Geschäftswert eingehender Faktor. Unverzinste Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten inklusive Zinsen Rz…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…Betriebsfläche zu erweitern; aus diesen Gründen wurde der Kaufpreis im Vergleich zu den marktüblichen Preisen in dieser Gemeinde relativ niedrig angesetzt. Fragen: 1. Kann die Absichtserklärung der AG (Forcierung des Standortes, Schaffung von Arbeitsplätzen etc.) als zusätzliche Gegenleistung für den Erwerb der Liegenschaft angesehen werden? …