…dass sie zu lauten hat: I.a. ***Bf1*** (in Folge: der Beschuldigte) ist schuldig, vorsätzlich durch Abgabe einer unrichtigen Voranmeldung (§ 21 des Umsatzsteuergesetz 1994) eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift geltend gemacht und dadurch die Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG begangen zu haben. I.b…
… 49 Abs. 1 lit. b FinStrG macht sich der Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschrift geltend macht. Zur tatbestandlichen Erfüllung genügt vorsätzliches Handeln, auch in Bezug auf die zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuer. Der Beschuldigte wusste, dass der Verkauf ohne Verrechnung…
…und § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Betracht zu ziehen. Hinsichtlich beider Delikte ist die objektive Tatseite, nämlich ungerechtfertigte Abgabengutschrift zu bewirken, erfüllt. Während hinsichtlich Finanzordnungswidrigkeit gern § 49 FinStrG auf der subjektiven Tatseite zumindest bedingt vorsätzliches Handeln vorausgesetzt wird, tritt bei § 33 Abs. 2…
…b FinStrG für schuldig erkannt, weil sie durch Abgabe einer unrichtigen Voranmeldung (§ 21 des UStG 1994) für den Monat August 2013 eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift in der Höhe von 26.000 Euro geltend gemacht habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über sie eine Geldstrafe in…
…der Geltendmachung der Vorsteuer aus dem oben genannten Geschäftsfall ,eine ungerechtfertigte Geltendmachung einer Abgabengutschrift in Kauf genommen habe und daher auch in der Folge deren Nichtanerkennung und somit die Umsatzsteuernachzahlung 2007 zu verantworten haben. Mit Schreiben vom 1.3.2013 beantragte der Bf die Vorlage…
§ 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der Vorsatz des…
…werden. Strafbemessung: § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der…
…Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der…
…Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der…
…d FinStrG mit der Geltendmachung der nicht zustehenden Abgabengutschrift bewirkt. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite wurden gefordert: Einerseits bedingter Vorsatz in Bezug auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtung zur zeitgerechten Einreichung von ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen und andererseits Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht bis zum Ablauf des…
…2 lit. a FinStrG konsumiert eine solche wegen einer eventuellen Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG, wenn zumindest bedingt vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend gemacht werden (zum grundsätzlichen Verhältnis zwischen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und § 49 Abs. 1…
…dem § 21 UStG entsprechender Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen bewirkt bzw. ungerechtfertigt Abgabengutschriften für 2018 iHv € 4.420,56, für 2019 iHv € 24.744,52 geltend gemacht zu haben und dies nicht nur für möglich sondern für gewiss gehalten zu haben, wird gemäß…
…befand sich in der Tschechischen Republik. Das Finanzamt setzte am 22. September 2020 die Einkommensteuer 2019 mit einer Abgabengutschrift iHv 2.280 Euro fest. Die Steuerberechnung erfolgte dabei unter Berücksichtigung des Familienbonus Plus iHv 1.857,12 Euro sowie des Alleinverdienerabsetzbetrages iHv 414,12 Euro…
…die Voranmeldungszeiträume l. bis III. Quartal 2015 ungerechtfertigte Umsatzsteuergutschriften in Höhe von insgesamt € 8.377,84 (01-03/15: € 206,17 + 04-06/15 € 2.412,67 + 07-09/15 € 5.759,00) geltend gemacht und hiedurch versuchte Abgabenhinterziehungen nach §§ 13…
…3 EStG 1988 | 0,18 € | Festgesetzte Einkommensteuer | 1.803,00 € | Berechnung der Abgabennachforderung/ Abgabengutschrift | | Festgesetzte Einkommensteuer | 1.803,00 € | Bisher festgesetzte Einkommensteuer | 1.475,00 € | Abgabennachforderung | 3.278,00 €…
…§ 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der Vorsatz des…
…Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der…
…Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der…
…der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 33 Abs 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde…
…als überhöht bezeichneten Strafen vorzunehmen. Gem § 33 Abs 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde…