…Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer bei der Einfuhr die Verfügungsmacht über den Gegenstand im umsatzsteuerlichen Sinn besitzt (VwGH 25.9.1978, 856/78; vgl. Apfelthaler/Bramerdorfer, SWK 2003, S 553). Personen, die bei der Einfuhr lediglich mitwirken, ohne die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht zu besitzen (Spediteure, Frachtführer…
…jedenfalls jene Rechtsposition, die ihn nicht nur formal zur Veräußerung des Kommissionsgegenstandes berechtige. Im Ergebnis verfüge er vielmehr über eine Rechtsposition, welche umsatzsteuerliche Verfügungsmacht beinhalte. Es bedürfe keiner Aufdeckung der Person des Dritten und der Geschäftsbeziehung zu diesem, es genüge vielmehr der Nachweis, dass der…
…Verfügungsmacht der Bf über die von ihr importierten Container hegen würde. Er habe daraufhin den bundesweiten Fachbereich konsultiert. Er (Zeuge) selbst habe die Zweifel erst nach Kontaktaufnahme mit dem Zollamt gehabt. Der Bf gegenüber habe er keine Aussagen oder Andeutungen dahingehend gemacht, dass die umsatzsteuerliche…
…Der Umstand, dass der Verkaufspreis von den CL vorgegeben und das Geschäftsmodell als solches für alle Beteiligten transparent war, erweist sich für die Beurteilung des Falles im Gesichtswinkel der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht als unschädlich. Nach Auffassung des erkennenden Senates darf es keinen Unterschied machen, ob der…
…mit der belangten Behörde sei eben zum Zwecke der Sicherstellung der Abzugsfähigkeit der Einfuhrumsatzsteuer vorgenommen worden, da die Unsicherheiten bei der Bestimmung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht bereits damals erkannt wurden. Im Vertrauen auf die Auskunft der belangten Behörde seien auch in den Folgejahren Proformarechnungen erstellt und…
…Bescheidbeschwerde vom 16.01.2015 wandte sich die Bf gegen die vom Finanzamt vertretene Rechtsauffassung, wonach die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht der Bf in Bezug auf die eingeführte Containerware nicht gegeben sei und daher ein Vorsteuerabzug hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer nicht in Frage komme. Die Bf wandte ua…
…nach Bezahlung des Kaufpreises an die Bf. heraus zu geben). Damit sei trotz „on-hold-Klausel“ (die letztlich nur der Besicherung der Kaufpreisforderung diene) die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht bereits mit Beginn der Beförderung an die Bf. übergegangen. Die Bf. verweist diesbezüglich auf ein Urteil des BFH…
…der Risiken des Verlustes oder des zufälligen Unterganges erfolgt. Damit gehen nicht nur das zivilrechtliche, sondern auch das wirtschaftliche Eigentum und folglich auch die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht über. Dazu wird seitens der AP angemerkt, dass der Hinweis auf die Vereinbarung zwischen J. als Erstlieferant und S…
…vgl. VwGH 28.5.2015, 2013/15/0135). Die umsatzsteuerliche Lieferung ist somit nicht mit einer Eigentumsübertragung gleichzusetzen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. die Incoterms sind offenbar für die Übertragung der Verfügungsmacht ebenfalls nicht alleine entscheidend. So hat der EuGH in der Rs. Herst…
…dem Lager entnommen wird, ohne dass damit die Abnehmer umsatzsteuerliche Verfügungsmacht bereits an den bei der Bf gelagerten Früchten erhalten. Warum die Zurückbehaltung des bei der Pressung entstehenden A*****öls durch die Bf eine Verfügungsmacht der Abnehmer über die A*****früchte voraussetzt, ist für das…
…dem Verkauf eines Fahrzeuges aus einem Zolllager angefallen ist. Im Zeitpunkt der Einfuhr und Einlagerung in das Zolllager konnte der spätere Abnehmer noch keine umsatzsteuerliche Verfügungsmacht haben. Entscheidend für die Zuordnung der eingeführten Gegenstände zu einem Unternehmen sei entsprechend Art. 168 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie die Frage…
…zu benachrichtigen, an welchem Ort und zu welcher Zeit diese abholbereit sei. Zu diesem Zeitpunkt gingen somit die Preisgefahr und die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware (und damit auch die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht über die Ware) auf die Bf. über und zwar unabhängig davon, ob…
…nicht der Fall, er habe - nach einhelliger Auffassung - keine umsatzsteuerliche Verfügungsmacht über die Nicht-Unionsware bei der Einfuhr. Die gegenteilige Auffassung des VwGH in seinem Erkenntnis vom 28.3.2014 sei nicht verständlich. Nach der Rechtsprechung des EuGH müsse der Buch- und Belegnachweis iSd Art…
…Das Kriterium der (umsatzsteuerlichen) Verfügungsmacht sei systemfremd und verunmögliche den Vorsteuerabzug für Spediteure, was mit einem Bruch des Neutralitätsgrundsatzes verbunden sei. Der Abzug werde nach den Kriterien einer Leistungsumsatzsteuer vorgenommen, obwohl die EUSt unabhängig von jeder Lieferbeziehung und von jeder Verfügungsmacht sei. Die von der…
…insbesondere ist entscheidend, wo und wann der Ersterwerber dem Zweiterwerber die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft. In einem Reihengeschäft ist an der bewegten Lieferung stets derjenige beteiligt, der die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht während der Beförderung innehat; zweiter Beteiligter ist im Regelfall sein Lieferer und im Ausnahmefall…
…der vielen Spielarten sachenrechtlicher Normierungen von Eigentumsübertragung in den EU-Mitgliedsstaaten konnte für Zwecke der Mehrwertsteuer in der MwStSystRL nicht am zivilrechtlichen Eigentumsübergang angeknüpft werden, sondern musste mit der "Verfügungsmacht" ein eigenes umsatzsteuerliches Rechtsinstitut geschaffen werden, deren Verschaffung bestimmte steuerliche Konsequenzen auslöst. Incoterms ("weltweit anerkannte…
…aus, dass die Verblechung der hinteren Fenster nicht in Wagenfarbe lackiert sei, damit nicht alle Mindesterfordernisse erfüllt seien und folgedessen kein vorsteuerabzugsfähiger Kleinlastkraftwagen vorliegen könne. Es erübrige sich daher anhand weiterer Nachforschungen (umsatzsteuerliche Verfügungsmacht zum Zeitpunkt der Umbauarbeiten, Laderaum aus durchgehender Stahlverblechung, etc.) zu überprüfen…
…uns im Jahr 2008 oder erst im Jahr 2010 ausgeht. Dies ist weder aus dem Betriebsprüfungsbericht noch aus der Bescheidbegründung eindeutig ableitbar. b) Unsere Ansicht Das Eigentum und damit die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht an den Wafer ist von D. an uns bereits im Jahr 2008 übergegangen. …
…keine geeigneten Vergleiche für den Beschwerdefall, da es in diesen Fällen um Lieferungen und deren Vermittlung sowie die Frage der Verschaffung der Verfügungsmacht geht. Umsatzsteuerliche Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes vom 19.05.2021 durch einen Universitätsprofessor für Steuerrecht: Die oa. dem Bundesfinanzgericht am 20.05…
…vorliegenden Fall liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, da die den konkreten Fall betreffende Feststellung, ob umsatzsteuerrechtlich die Verfügungsmacht verschafft worden ist, eine Frage des Sachverhaltes darstellt und somit eine Rechtsfrage im Sinne des Art 133 Abs. 4 B-VG dadurch nicht berührt wurde.…