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BFG RV/2100158/20131. Behauptete Formalmängel der angefochtenen Bescheide ("falsche" Steuernummer sowie Fehlen von Datum, Unterschrift, Begründung und Rechtsmittelbelehrung) 2. Frage der Ansässigkeit im Inland 3. Schätzung dem Grunde und der Höhe nach (hier bei Nichtvorlage grundlegender Aufzeichnungen und Feststellung gravierender Kalkulationsdifferenzen)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2019Teil 2/3

In der weiteren, lediglich umsatzsteuerlichen Betriebsstätte des Unternehmens F, Österreich, findet ein Kundenkontakt zum Abschluss von Geschäften nicht statt. Dieser dient lediglich der Ein- und Auslieferung von Waren. Kaufmännische Tätigkeiten werden hier (mit Ausnahme der Aufzeichnung von Warenein- und -ausgängen) nicht verrichtet. Dies zugrunde gelegt…

BFG RV/7102435/2013Postanschrift als Sitz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.03.2015

…Zu der von Ihnen aufgeworfenen Betriebsstättenproblematik möchten wir nochmals Stellung nehmen: Wir haben in unserer Aktennotiz vom 6.7.2012 dargelegt, dass die Bf. ihren Sitz in Österreich hat. ... Nochmals möchten wir festhalten, dass der Sitz eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne wie folgt zu definieren…

BFG RV/2100158/20131. Behauptete Formalmängel der angefochtenen Bescheide ("falsche" Steuernummer sowie Fehlen von Datum, Unterschrift, Begründung und Rechtsmittelbelehrung) 2. Frage der Ansässigkeit im Inland 3. Schätzung dem Grunde und der Höhe nach (hier bei Nichtvorlage grundlegender Aufzeichnungen und Feststellung gravierender Kalkulationsdifferenzen)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2019Teil 3/3

…österreichische Unternehmensadresse ausgestellt. Die Banküberweisungen der Eingangsrechnungen erfolgten größtenteils über das inländische Bankkonto (Prüfungsbericht, S. 6). Für die „umsatzsteuerliche Betriebsstätte“ im Inland (so der Bf. in seiner Stellungnahme vom 26.9.2012) hat der Bf. eine umfassende Betriebsversicherung abgeschlossen (siehe obige Ausführungen im Prüfungsbericht, S…

BFG RV/7100053/2014Neue rechtliche Beurteilung eines bestehenden Sachverhalts durch ausländische Finanzbehörden ermöglicht keine Wiederaufnahme gem. § 303 BAO und stellt kein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.12.2019Teil 1/2

…oder überwiegend durch Angehörige oder Einrichtungen der Betriebsstätte ausgeführt werden würden. Der EuGH betone in seiner Rechtsprechung zu Art 9 der 6. MWSt-RL, dass die Berücksichtigung einer "anderen Niederlassung" anstelle des "Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit" als umsatzsteuerlicher Anknüpfungspunkt für Dienstleistungen insbesondere dann zu erfolgen…

BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 5/7

…V R 28/16). Die Standortadressen gelten als Adressen des Unternehmers. Hat ein Unternehmen umsatzsteuerliche Betriebsstätten an mehreren Standorten, so ist diese Firma insgesamt als ein Unternehmen anzusehen. Die Angabe des richtigen Firmenwortlautes und einer Standortadresse in der Rechnung ist somit bei Erfüllung der übrigen…

BFG RV/7101613/20161. Scheinrechnungen iZm Fremdleistungsrechnungen 2. Entnahmen auf Gesellschafter-Verrechnungskonten als verdeckte Ausschüttung 3. Privatanteil Telefonaufwendungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.04.2018Teil 1/2

…verfüge. Somit gebe es nach den Ausführungen des steuerlichen Vertreters der E-GmbH keine richtigere Adresse. Nach Rz 1507 der USt-RL sei ein Unternehmen, das an mehreren Standorten umsatzsteuerliche Betriebsstätten unterhalte, insgesamt als ein Unternehmen anzusehen. Die Standortadressen würden als Adressen des Unternehmers gelten…

BFG RV/2100181/2012Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2014

…Rechnungsadresse nicht anerkannt worden sind, können für das Jahr 2008 nunmehr berücksichtigt werden, da ein Unternehmen, das an mehreren Standorten umsatzsteuerliche Betriebsstätten unterhält, insgesamt als ein Unternehmen anzusehen ist und die Standortadressen als Adressen des Unternehmers gelten. 2) Gemäß § 20 Abs. 2 UStG 1994 sind…

BFG RV/7104860/2014Fehlende Gutgläubigkeit hindert Vorsteuerabzug aus Bauleistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2015Teil 1/3

…S*****-Gasse 3/1-3. Gemäß UStR §11 RZ 1507 ist ein Unternehmen, das an mehreren Standorten umsatzsteuerliche Betriebsstätten unterhält, insgesamt als ein Unternehmer anzusehen. Die Standortadressen gelten als Adressen des Unternehmers. Die Angabe des richtigen Firmenwortlautes und einer Standortadresse ist bei Erfüllung der übrigen…

BFG RV/7102567/2019Umsatzsteuerliche Behandlung eines Nachtklubs mit Séparées und Berechtigung zum Vorsteuerabzug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2025Teil 2/2

…wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; c) die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der…

BFG RV/7102567/2019Umsatzsteuerliche Behandlung eines Nachtklubs mit Séparées und Berechtigung zum Vorsteuerabzug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2025Teil 1/2

…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig im vorliegenden Fall ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Prostitutionsumsätzen in einem Nachtklub. 1. Betriebsprüfung und Bescheide Die Beschwerdeführerin betrieb in den beschwerdegegenständlichen Jahren einen Nachtklub, in dem auch Prostitutionsleistungen angeboten wurden…

BFG RV/1100410/2013Umsatzsteuerliche Behandlung von Ablösezahlungen im Zusammenhang mit Immobilienleasing - Verzicht auf ein Mietrecht (V+V von Grundstücken?)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2020

…(offene, noch nicht bezahlte Leasingraten) einem Vorsteuerabzug zugänglich. Hinsichtlich des Punktes 2 (noch nicht vorgeschriebene Leasingraten) und des Punktes 3 (ursprünglich kalkulierter Restwert) liege echter Schadenersatz im umsatzsteuerlichen Sinne vor. Diese Zahlungen habe die Bf. als Leasingnehmerin der AB GmbH (nunmehr UCL) als Schadenersatz für…

BFG RV/3100112/2018Umsatzsteuerliche Beurteilung von Wettvermittlungsumsätzen in den Jahren 2007 bis 2010.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2018

…Staat_1, sodass der Ort der abgeschlossenen Wettumsätze in Staat_1 liegt und folglich auch die mit diesen Umsätzen in Zusammenhang stehenden Vermittlungsumsätze den Ort der Leistung ebenso in Staat_1 haben und in Österreich daher umsatzsteuerlich nicht steuerbar sind." Im (undatierter) Bericht gemäß § 150…

BFG RV/7103360/2014Vorliegen einer Betriebsstätte nach DBA-Ungarn bei Hilfstätigkeiten und Tätigkeiten vorbereitender Art als zentraler Unternehmensgegenstand
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.07.2015Teil 1/2

…Unternehmensberatung. Mit 13. Februar 2013 habe die "S-KG" ihren Firmensitz nach PLZ_Ort, Adresse2, verlegt. Nach den Feststellungen der BP sei aus nachstehenden Gründen keine Betriebsstätte der Bf. in 3xxx P., N-Straße, gegeben: ohne Terminvereinbarung sei an der angegebenen Adresse in P. niemand…

BFG RV/6100589/2013Betriebsstätte in Deutschland?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.11.2018Teil 2/3

…nicht während seiner Anwesenheit in dem Büro aufgestellt war. Unternehmensrechtliche, umsatzsteuerliche oder gewerberechtliche Registrierungen, Briefkastengesellschaften, eine Postadresse oder Telefon- und Faxanschlüsse, eine UID-Nummer, eine Bankverbindung oder eine Homepage können nicht zur Annahme einer Betriebsstätte führen. Es fehlt diesbezüglich das sich aus dem Begriff „fest“…

BFG RV/7100237/2009Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Betriebsstätte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2015

…der (umsatzsteuerlichen) Betriebsstätte ist in richtlinienkonformer Interpretation im Sinne der Bedeutung einer "festen Niederlassung" zu verstehen (Ruppe/Achatz, UStG 4 , § 21 Tz 57/1). Hinsichtlich der Auslegung des Betriebsstättenbegriffes in umsatzsteuerlicher Hinsicht sind also die Besonderheiten des Gemeinschaftsrechtes zu berücksichtigen (vgl. Tumpel, Die Betriebsstätte gem…

BFG RV/7104587/2020Vermietung eines Eigenheimes - ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Liebhaberei mangels objektiver Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines Gesamtüberschusses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2024

…oder jene typisch erwerbwirtschaftliche Betätigung, wenn sie nicht mit anhand objektiver Umstände nachvollziehbarer Gesamtgewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Umsatzsteuerliche Liebhaberei ist jede typischerweise der Lebensführung zuzurechnende Betätigung, wenn sie nicht objektiv ertragsfähig ist. Anhand der durch die BP ermittelten Gegebenheiten (Gesamtverlust bis zum 31.12.2018 in…

BFG RV/7105442/20141. Vorliegen einer Betriebsstätte in Österreich iZm Hilfstätigkeiten 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb einer beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft 3. Liebhaberei iZm der befristeten Vermietung eines Einfamilienhauses 4. keine verdeckte Ausschüttung iZm der Vermietung einer Wohnung bei Baumängeln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2018Teil 1/4

…Es genüge nämlich, dass aufgrund der Betätigung tatsächlich Einnahmen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile erzielt würden. Nach den innerstaatlichen Vorschriften sei daher von einer Betriebsstätte auszugehen. Für umsatzsteuerliche Zwecke sei jedoch der Betriebsstättenbegriff des Art. 5 DBA-CSSR/Slowakei nicht maßgebend, da das DBA-CSSR/Slowakei…

BFG RV/7105442/20141. Vorliegen einer Betriebsstätte in Österreich iZm Hilfstätigkeiten 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb einer beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft 3. Liebhaberei iZm der befristeten Vermietung eines Einfamilienhauses 4. keine verdeckte Ausschüttung iZm der Vermietung einer Wohnung bei Baumängeln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2018Teil 2/4

…von EUR 3.250,00 als angemessen zu bewerten. Demzufolge sei der Fremdvergleichsgrundsatz geboten. Vereinbarungen zwischen Betriebsstätte und Stammhaus, wie zB Mietverträge seien zu beachten und der Prognoserechnung zu Grunde zu legen. Bei der Schlussfolgerung der BVE, dass eine Änderung der Bewirtschaftungsart nicht feststellbar sei…

BFG RV/7105442/20141. Vorliegen einer Betriebsstätte in Österreich iZm Hilfstätigkeiten 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb einer beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft 3. Liebhaberei iZm der befristeten Vermietung eines Einfamilienhauses 4. keine verdeckte Ausschüttung iZm der Vermietung einer Wohnung bei Baumängeln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2018Teil 3/4

…dass Unternehmer ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte haben noch Umsätze aus der Nutzung des im Inland gelegenen Grundbesitzes erzielen. Allfällige umsatzsteuerliche Ansprüche sind daher in einem Veranlagungsverfahren und nicht in einem bloßen Vorsteuererstattungsverfahren geltend zu machen. So der…

BFG RV/7104210/2019BgA (Betrieb gewerblicher Art) von KöR (Körperschaft öffentlichen Rechts): Umsatzsteuerliche Reihenleistung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2021Teil 2/3

…es wurden keine Einnahmen erzielt. Aufgrund der Zuordnung zum hoheitlichen/nicht-wirtschaftlichen Bereich kann auch keine umsatzsteuerliche Reihenleistung vorliegen. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung steht der Beschwerdeführerin hinsichtlich der ihr im Zusammenhang mit der Initiative **B** in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge somit nicht zu. Die von der belangten Behörde…