…2011, 2009/17/0132). Das Bundesfinanzgericht gründet den festgestellten Sachverhalt auf den Inhalt der vom Zollamt Österreich, vorgelegten Verwaltungsakten, insbesondere auf die vorgelegten rechtskräftigen Abgabenbescheide und die Bewegungen auf den Abgabenkonten ***9*** und ***17***. Die Zahlungsflüsse des Bf sind unbestritten. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1…
…das Besteuerungsrecht aberkannt wurde. § 303 Abs 1 lit c BAO erlaube die Wiederaufnahme rechtskräftiger Abgabenbescheide, wenn diese von Vorfragen abhängig gewesen seien und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden worden sei. Der Wiederaufnahmeantrag ziele auf…
…der Haftung setzt das Bestehen einer Abgabenschuld voraus. Das rechtskräftige Bestehen einer Abgabenschuld der XY GmbH ist nicht manifestiert und bewiesen und wurde als „Vorfrage im Haftungsverfahren" dargestellt. Es geht der Entscheidung über die Haftung kein rechtskräftiger Abgabenbescheid voran. „Nichtbescheide" wurden als Indiz mangelhafter Ermittlungen…
…einzelne Zollverfahren, die mittlerweile durch den Unabhängigen Finanzsenat durch Aufhebung der bereits früher ergangenen Bescheide in derselben Sache rechtskräftig und daher unanfechtbar erledigt worden seien. In allen Fällen sei der Unabhängige Finanzsenat zur Entscheidung gelangt, dass der vom Zollamt in seinen Abgabenbescheiden bzw. Berufungsvorentscheidungen angenommene…
…Wiederaufnahmeverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Sollte die Wiederaufnahme erfolgreich sein, wäre davon zunächst der Schuldspruch des ***X*** betroffen, in weiterer Folge aber auch die Inanspruchnahme der ***GmbH***. Alternativ dazu wird eine Kassation angeregt, weil die Verhältnisse Ende August 2012 (einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides vom…
…laut Antrag der Amtsbeauftragten (Punkt 6 der Vorlage, Seite 22) nicht schuldig bekennt. Der Verteidiger sei entsetzt, "was hier abgezogen wurde." Es würde kein rechtskräftiger Abgabenbescheid vorliegen. Der Verteidiger sei erstaunt, "dass es überhaupt zu einem Strafverfahren gekommen sei, weil die Abgabenschuld ausgesetzt wurde." Hierzu…
…Ra 2016/16/0059). Die Bf. scheint mit ihrer Argumentation zu übersehen, dass das unionsrechtliche Zollrecht – anders als das nationale Abgabenrecht – grundsätzlich nicht die Änderung rechtskräftiger Abgabenbescheide ausschließt. Vielmehr werden innerhalb der bestehenden Verjährungsfristen den Änderungen durch die Zollbehörden, sofern die übrigen Bestimmungen beachtet werden…
…RV/7104671/2016). Zudem behauptete der Beschwerdeführer nur das Vorliegen nicht rechtskräftiger Abgabenbescheide ohne konkrete Nachweise vorzulegen. Weiters geht aus dem im Akt befindlichen Zustellnachweisen hervor, dass sowohl der Haftungsvorhalt vom 8.8.2017 als auch der Haftungsbescheid unmittelbar an den Beschwerdeführer durch Hinterlegung zugestellt…
…sei im Finanzstrafverfahren weder dem Grunde noch der Höhe nach an den Ausspruch rechtskräftiger Abgabenbescheide über die endgültige Abgabenfestsetzung gebunden (vgl. zB Seiler/Seiler, Finanzstrafverfahren3, § 33 Rz 15 ff). Die Rechtskraft des Abgabenbescheides sei für die Subsumtion unter einen Tatbestand des FinStrG daher nicht entscheidend…
…solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenrechtliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des festgesetzten Betrages der selbst berechnete Betrag. Da das oa Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes rechtskräftig ist und somit keine Verspätung im Sinne von § 135 BAO vorliegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A Bau GmbH, Adresse, vertreten durch ASKG Steuerberatungs GmbH, 1030 Wien, Marxergasse 25/AE4, ferner zunächst durch Dr. Farid Rifaat, Rechtsanwalt, Verteidiger in Strafsachen, 1010 Wien, Schmerlingplatz 3, nunmehr…
…das mit dem Beschluss vom Datum2 nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben wurde. Mit dem Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom Datum3 wurde ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet. Mit dem Generalversammlungsbeschluss vom 09.12.2021 wurde die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen. Mit dem Beschluss…
…schulde. Dem ist zu entgegnen, dass in das Vermögen des Bf. die Sicherstellung von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 217.113,08 Euro angeordnet worden war und der Sicherstellungsauftrag nach wie vor – wenn auch nicht rechtskräftig – im Rechtsbestand ist. Gemäß § 78 AbgEO kann auf Grund eines…
…46 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Dieses Erkenntnis ist nach der Aktenlage unbeeinsprucht in Rechtskraft erwachsen. Dazu ist auf die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, entfaltet, wozu jene…
…die alle eine bedingte Erbserklärung abgegeben haben. Der Einantwortungsbeschluss wurde auf Grund eines Rechtsmittelverzichtes im Protokoll vom 10.01.2014 am 04.04.2014 rechtskräftig und enthält folgende Erbantritte: "Die Verlassenschaft wird nachgenannten Erben, welche aufgrund des Gesetzes mit der Rechtswohltat des Inventars bedingte Erbantrittserklärungen…
…2014 bis 2016 betreffenden rechtskräftig veranlagten Einkommensteuerverfahren keine unzulässige Durchbrechung der Rechtskraft der jeweiligen Einkommensteuerverfahren bedeuten, ins Leere. Angesichts dieser Ausführungen erübrigt es sich, den Ausgang des vom Bf. ins Treffen geführte Beschwerdeverfahren der NÖ Landesregierung gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide vom 19.12.2019…
…Rechtszustand herzustellen. § 205 BAO lautet: § 205. (1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des…
…§ 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres…
…idF BGBl. Nr. 194/1961 lautet: "In einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für andere Feststellungsbescheide, für Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist." § 193 Abs. 1 BAO idF BGBl. Nr. 151…
…bloße Aufzählung von Unterlagen ist kein Beweisverfahren [Seiler, Strafprozessrecht/4, Rz 63) Nach ständiger Judikatur kommt einem Abgabenbescheid und nur einem rechtskräftigen Abgabenbescheid, als dem Resultat einer fachspezifischen Ermittlungsverfahrens die Bedeutung einer qualifizierten Vorprüfung der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen zu (ris-Justiz RS0087030; Lässig in WK2 FinStrG …