…Schon gar nicht konnten Einzelheiten zu der (tatsächlichen) Beförderung, Versendung und Lieferung dargelegt werden. Die Tatsache, dass die Beschwerdeführerin nicht ausführen kann, von wem und wie die realen Warenlieferung an Sie in das Lager **** Ort **** getätigt wurden, ist beachtenswert. Es will in diesem Zusammenhang auch…
…wobei er die Tat unter Verwendung falscher Beweismittel, nämlich Scheinrechnungen der Firmen „A Handels GmbH“ und „B Handels GmbH“, denen keine realen Lieferungen dieser Firmen gegenüberstanden, begangen hat, und zwar: a) für das Jahr 2009 eine Verkürzung der Umsatzsteuer in Höhe von EUR 53.856…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…weder reale Leistungen oder Lieferungen zu Grunde, noch übten die Firmen gewerbliche oder berufliche Tätigkeiten selbständig aus. Aufgrund des festgestellten Sachverhalts gelange die Abgabenbehörde zur steuerrechtlichen Beurteilung, dass keine Unternehmereigenschaft iSd § 2 Abs 1 UStG vorliege. Mangels vorliegender Unternehmereigenschaft sowie mangels tatsächlich durchgeführter Lieferungen und…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…im Voraus zu 100% von der B bezahlt worden. Die Anlage K2 soll der Kontrakt 091/2011 zwischen L und der B über die Lieferung von 1000 to Kupferkathoden über den Verlauf eines Jahres sein. Der Anlage K5 könnten reale Zahlungen auf Verpflichtungsgeschäfte entnommen werden…
…mitgeteilt worden, dass Auskunftsersuchen des Finanzamtes gemäß Art 5 der VO 1798/2003 an die einzelnen Mitgliedstaaten ergeben hätten, dass Lieferungen der Bf. an reale Unternehmen von diesen an die gleichen Missing Traders weitergeliefert worden seien, an welche in diesem Zeitraum auch die Bf. geliefert…
Herst s.r.o. war in vielen Fällen der Endabnehmer des Kraftstoffs. Diesen kaufte sie von Lieferanten, die in der Tschechischen Republik für die Zwecke der Mehrwertsteuer registriert waren. Insofern befand sich Herst am Ende der Lieferkette. In anderen Fällen verkaufte sie den Kraftstoff an…
…eingetreten, wenngleich eine Versteuerung der in der Jahressteuererklärung angegebenen innergemeinschaftlichen Lieferungen in Höhe des genannten Betrages von € 192.800,00 aus einem anderen Grund unterblieben war: Die Betriebsprüfung war - siehe oben - überhaupt von keine realen Warenlieferungen ausgegangen. Folgt man der Darstellung des Beschuldigten, ist…
…Vorgänge am 17. November 2010. Diese sind im Außenprüfungsbericht wie folgt dargestellt: [...] Diese sind im Rechenwerk der Lieferantin wie folgt abgebildet: [...] Die Bf. brachte vor, hier existiere zwischen dem Einkauf auf dem Kundenkonto (Vorgang BAR032093) und dem zugeordneten Bareinkauf (Vorgang BAR032095) sowie der "Stornierung Einkauf…
…dass es sich um die grundsätzlich steuerrechtlich zulässige und nicht unübliche Konstruktion des "Reihengeschäftes" handle. Es liege somit kein Scheingeschäft vor, da reale Warenlieferungen erfolgten. Ein Unternehmen umfasse die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Das Handelsgewerbe des ***1*** berechtige zum Handel mit Speiseöl…
…in früheren Zeiten auch ohne Prägung ein künstliches Zahlungsmittel wäre, so könnte man das hier gegebene Geschäftsmodell der virtuellen Welt auf die reale Welt anhand des folgenden Beispiels übertragen: Beauftragt ein Auftraggeber ein Bergbauunternehmen damit, in einer Goldmine nach Gold zu suchen und erhält das…
…Dienstleistungen, Maschinen oder Treibstoff entsprechend der Inflation angestiegen seien. Aufgrund dessen sei die Anrechnung von öffentlichen Geldern zum Einheitswert nicht gerechtfertigt da dies nicht eine normale Einheitswerterhöhung darstelle sondern eine reale Steuererhöhung. Es sei der Hektarsatz des Einheitswertes bereits im Zuge einer Inflationsanpassung erhöht worden…
…Erwerber) hat keinen Wohnsitz oder Sitz im Inland, wird jedoch im Gemeinschaftsgebiet zur Umsatzsteuer erfaßt; der Erwerb erfolgt für Zwecke einer anschließenden Lieferung des Unternehmers (Erwerbers) im Inland an einen Unternehmer oder eine juristische Person, der bzw. die für Zwecke der Umsatzsteuer im Inland erfaßt…
…Polier, Techniker des Generalunternehmers und dessen Sachmittel wie einem Kran gemeinsam mit den Eisenflechtern durchgeführt wurden (vgl. die Eintragungen im Bautagebuch betreffend s). Im Internet wirbt eine der Bf. auftraggebende Stahlfirma mit der Planung, Lieferung und Verlegung komplexer Stahlkonstruktionen (Müllverbrennungsanlagen, Brücken, usw). D. h. auch…