…eingetragen waren und zum anderen nicht an den angegebenen Adressen existent waren. Auch die Abwicklung der Bezahlung der Lieferungen in Form von Barzahlung durch die ungarischen Kunden lässt das Vorliegen von realen Geschäften zweifelhaft erscheinen, da es keinesfalls als im Wirtschaftsleben üblich zu beurteilen ist…
…Schon gar nicht konnten Einzelheiten zu der (tatsächlichen) Beförderung, Versendung und Lieferung dargelegt werden. Die Tatsache, dass die Beschwerdeführerin nicht ausführen kann, von wem und wie die realen Warenlieferung an Sie in das Lager **** Ort **** getätigt wurden, ist beachtenswert. Es will in diesem Zusammenhang auch…
…auch reale Geschäfte durchgeführt worden. Die Fahrzeuglieferungen der Fahrzeuge Audi 8P-A3, BMW X53, Mercedes E220, Audi A6 Allrad, Mercedes E220, Mercedes E220 sowie BMW 525d-560L seien von Herrn U. mit dem Rechnungsausteller Firma S. Ges.m.b.H. fakturiert worden. Die durchgeführten Lieferungen…
…wobei er die Tat unter Verwendung falscher Beweismittel, nämlich Scheinrechnungen der Firmen „A Handels GmbH“ und „B Handels GmbH“, denen keine realen Lieferungen dieser Firmen gegenüberstanden, begangen hat, und zwar: a) für das Jahr 2009 eine Verkürzung der Umsatzsteuer in Höhe von EUR 53.856…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…weder reale Leistungen oder Lieferungen zu Grunde, noch übten die Firmen gewerbliche oder berufliche Tätigkeiten selbständig aus. Aufgrund des festgestellten Sachverhalts gelange die Abgabenbehörde zur steuerrechtlichen Beurteilung, dass keine Unternehmereigenschaft iSd § 2 Abs 1 UStG vorliege. Mangels vorliegender Unternehmereigenschaft sowie mangels tatsächlich durchgeführter Lieferungen und…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…Die Waren seien in Österreich nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, eine Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich daher nicht zulässig. Bei den Sendungen habe es sich um reale Wareneinkäufe und Lieferungen gehandelt, es seien keine Scheingeschäfte vorgelegen. Das Ermessen sei fehlerhaft geübt worden und eine nachträgliche…
…im Voraus zu 100% von der B bezahlt worden. Die Anlage K2 soll der Kontrakt 091/2011 zwischen L und der B über die Lieferung von 1000 to Kupferkathoden über den Verlauf eines Jahres sein. Der Anlage K5 könnten reale Zahlungen auf Verpflichtungsgeschäfte entnommen werden…
…mitgeteilt worden, dass Auskunftsersuchen des Finanzamtes gemäß Art 5 der VO 1798/2003 an die einzelnen Mitgliedstaaten ergeben hätten, dass Lieferungen der Bf. an reale Unternehmen von diesen an die gleichen Missing Traders weitergeliefert worden seien, an welche in diesem Zeitraum auch die Bf. geliefert…
Herst s.r.o. war in vielen Fällen der Endabnehmer des Kraftstoffs. Diesen kaufte sie von Lieferanten, die in der Tschechischen Republik für die Zwecke der Mehrwertsteuer registriert waren. Insofern befand sich Herst am Ende der Lieferkette. In anderen Fällen verkaufte sie den Kraftstoff an…
…Rückstellungen | | | | 20.000,00 | Verbindlichkeiten gegenüber Banken | | | | 5,589.540,40 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen | | | | 540.838,36 | Sonstige Verbindlichkeiten | | | | 3,196.675,15 | Kapital |…
…die Anschaffung des Fahrzeuges, der als Personenkraftwagen anzusehen war, gelte nach den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes als nicht für das Unternehmen angeschafft und sei daher auch dessen Weiteräußerung nicht als steuerbare Lieferung zu betrachten. Daher seien die Voraussetzungen zur in Anspruchnahme des Vorsteuerabzuges nach § 12 Abs…
…sei. Jene Sendungen, welche dabei im Anschluss an die Verzollungen für ein anderes Mitgliedsland der Gemeinschaft und somit nicht für Österreich bestimmt waren, seien zum zoll- und steuerrechtlichen freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung abgefertigt worden, bei jenen Sendungen, welche für den österreichischen Markt bestimmt waren…
…eingetreten, wenngleich eine Versteuerung der in der Jahressteuererklärung angegebenen innergemeinschaftlichen Lieferungen in Höhe des genannten Betrages von € 192.800,00 aus einem anderen Grund unterblieben war: Die Betriebsprüfung war - siehe oben - überhaupt von keine realen Warenlieferungen ausgegangen. Folgt man der Darstellung des Beschuldigten, ist…
…Vorgänge am 17. November 2010. Diese sind im Außenprüfungsbericht wie folgt dargestellt: [...] Diese sind im Rechenwerk der Lieferantin wie folgt abgebildet: [...] Die Bf. brachte vor, hier existiere zwischen dem Einkauf auf dem Kundenkonto (Vorgang BAR032093) und dem zugeordneten Bareinkauf (Vorgang BAR032095) sowie der "Stornierung Einkauf…