…Land Oberösterreich betriebenen Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht die Rechtsauffassung vertreten, dass es sich dabei überwiegend um eine privatwirtschaftliche Tätigkeit handelt. In Übereinstimmung mit dieser Rechtsansicht beurteilt das BFG die Tätigkeit der Liechtensteinischen Musikschule ebenfalls als nicht hoheitlich, zumal diese ebenso wie Musikschulen privater Rechtsträger Schulgelder einhebt…
…ist jede Einrichtung, die - wirtschaftlich selbständig ist und - ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und - zur Erzielung von Einnahmen oder im Falle des Fehlens der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr von anderen wirtschaftlichen Vorteilen und - nicht der Land- und Forstwirtschaft (§ 21…
…jährliche Umsätze von mehr als einer Million Euro und beschäftige circa 110 Mitarbeiter. Die Voraussetzungen des Vorliegens einer überwiegend nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und die Erzielung von Einnahmen seien daher gegeben. Es sei im Übrigen eine Einnahmenerzielungsabsicht für die Begründung eines BgA dann…
…Teilstrich unstrittig. Es handle sich um eine nachhaltige privatwirtschaftliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht (mit Einnahmen von mehr als 2.900 Euro), die der Erzielung von Einnahmen diene und die nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sei. Der Begriff der Einrichtung sei als Organisationseinheit zu verstehen…
…unter Punkt 1. dargelegten Beurteilung, als wirtschaftlich selbständige Einrichtung, die einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und zur Erzielung von Einnahmen dient, einen BgA begründet und derart der Umsatzsteuer unterworfen ist. Gemäß § 10 Abs 2 Z 4 UStG unterliegen Leistungen von Körperschaften, die ua…
…Saudaçor; 16.9.2008, C-288/07, Isle of Wight Council). X.) Zum Tatbestandsmerkmal der nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen Wie bereits oben ausgeführt, besorgten Bedienstete der Bf auf Grundlage diverser Vereinbarungen, die allesamt vom Gemeinderat verabschiedet wurden, die Reinigung der vom SGV…
…werde noch darauf hingewiesen, dass der VwGH in einer Entscheidung vom 4. März 2009, 2006/15/0071, die privatwirtschaftliche Tätigkeit einer Privatuniversität bestätigt habe. Im Falle der Privatuniversität sei der Träger eine Körperschaft öffentlichen Rechts gewesen, weshalb die Entscheidung zu § 3 Abs. 3 Kommunalsteuergesetz ergangen…
…nach herrschender Ansicht keinen Betrieb gewerblicher Art. Eine privatwirtschaftliche Tätigkeit und - aufgrund der damit nachhaltig erzielten Einnahmen von wirtschaftlichem Gewicht - auch ein körperschaftsteuerlich relevanter Betrieb gewerblicher Art (PV-Anlagen-BgA) liegt uE somit nur in dem Ausmaß vor, in dem über den Eigenverbrauch der Gemeinde…
…für die vorgenannten Einrichtungen besorgten und verrechneten Reinigungsarbeiten privatwirtschaftliche Tätigkeiten darstellen würden und somit dem 20-prozentigen Normalsteuersatz zu unterwerfen seien. Die belangte Behörde schloss sich der Rechtsauffassung der Betriebsprüfung an und nahm mit Bescheiden vom 03.07.2013 die Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2009-2011…
… 2 Abs 3 UStG begründet der Bereich Müllbeseitigung im Bereich der Umsatzsteuer einen sogenannten fiktiven BgA. Hingegen ist der Bereich Straßenreinigung bereits mangels Vorliegens einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht iSd § 2 Abs 1 KStG (auch im Bereich der Umsatzsteuer) dem Hoheitsbereich der Beschwerdeführerin zuzuordnen…
…unter Punkt 1. dargelegten Beurteilung, als wirtschaftlich selbständige Einrichtung, die einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und zur Erzielung von Einnahmen dient, einen BgA begründet und derart der Umsatzsteuer unterworfen ist. Gemäß § 10 Abs 2 Z 4 UStG unterliegen Leistungen von Körperschaften, die ua…
…ausgeführt, ist gemäß § 2 Abs 1 KStG für das Vorliegen eines BgA eine wirtschaftlich selbständige Einrichtung, die ua einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und zur Erzielung von Einnahmen dient, erforderlich. Auch die unionsrechtlichen Vorgaben bekräftigen die Notwendigkeit des Vorliegens von entgeltlichen Umsätzen. Dementsprechend…
… 2 Abs. 1 letzter Teilstrich KStG 1988 kein Betrieb gewerblicher Art. Er zähle auch nicht als Hoheitsbetrieb, weil es sich zweifellos um eine nachhaltige privatwirtschaftliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht handle. Als KÖR unterliege die Bf. mit ihren Einkünften, bei denen die Steuer durch den Steuerabzug…
…Aufgabe. Dieser Umstand wird auch gerade durch die von der Gemeinde vorgenommene Trennung in Baukosten mit Vorsteuerabzug (= Anbindung Gewerbegebiet = 52,03 % = privatwirtschaftliche Tätigkeit) und Baukosten für die der Vorsteuerabzug nicht vorgenommen wurde (= Anbindung Freizeitanlage = 47,97 % = Hoheitsbereich) untermauert. Darüber…
…privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und - zur Erzielung von Einnahmen oder im Falle des Fehlens der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr von anderen wirtschaftlichen Vorteilen und - nicht der Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988) dient. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit…
…und ausgesprochen, dass die Ausgliederung von staatlichen Verwaltungstätigkeiten an die COFAG gegen das Sachlichkeitsgebot verstieß. Die privatwirtschaftliche Tätigkeit der COFAG sei auf Grund des organisatorischen und funktionellen Naheverhältnisses zum Bund sowie der Befugnis, (hohe) finanzielle Mittel an einen weiten Kreis begünstigter Unternehmen zu gewähren, als…
…ist jede Einrichtung, die - wirtschaftlich selbständig ist und - ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und - zur Erzielung von Einnahmen oder im Falle des Fehlens der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr von anderen wirtschaftlichen Vorteilen und - nicht der Land- und Forstwirtschaft (§ 21…
…jede wirtschaftlich selbständige Einrichtung, die ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht zur Erzielung von Einnahmen oder im Falle des Fehlens der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr von anderen wirtschaftlichen Vorteilen und nicht der Land- und Forstwirtschaft dient. Die Absicht einen Gewinn…
…jede wirtschaftlich selbständige Einrichtung, die ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht zur Erzielung von Einnahmen oder im Falle des Fehlens der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr von anderen wirtschaftlichen Vorteilen und nicht der Land- und Forstwirtschaft dient. Die Absicht einen Gewinn…
…privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und zur Erzielung von Einnahmen oder im Falle des Fehlens der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr von anderen wirtschaftlichen Vorteilen und nicht der Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988) dient. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit…