…Wertpapier ist ohne Vorliegen besonderer Umstände (wie insbes. Beteiligung am gesamten Gewinn/Verlust, Vermögen und Liquidationsgewinn) stets ein Forderungswertpapier (obligationenähnliche Genussrechte). Derartige Genussrechte sind (sonstige) Kapitalforderungen im Sinn des § 27 Abs 1 Z 4 EStG 1988 aF (nunmehr § 27 Abs 2 Z 2 EStG 1988…
…auf den Beschwerdefall an, so zeigt sich: Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegen in Qualität und Quantität klar jene Kriterien, die für das Vorliegen von obligationenähnlichen Genussrechten sprechen, dies im Einzelnen aus folgenden Gründen: a.) Liquidationsbeteiligung: Wenn die GB von Liquidationserlösen sprechen, ist damit der…
…3.12.2015, RV/1100197/2015 ausführlich begründet, dass die strittigen "Equitiy Participation Rights = EPR" als obligationenähnliche Genussrechte (Beteiligungsrechte) zu qualifizieren sind. Da die Genussrechte aus den im genannten Erkenntnis angeführten Gründen als obligationenähnlich einzustufen waren, sind die Erträgnisse aus ihnen gemäß § 27 Abs…
…und die emittierende Gesellschaft nach Abschluss des Zielgeschäftes nicht an der Entfaltung von Aktivitäten hinderte". In den ausführlichen Erwägungen wurde begründend dargestellt, weshalb die strittige "Equitiy Participation Rights=EPR" als obligationenähnliche Genussrechte (Beteiligungsrechte) zu qualifizieren sind. Als Folge dieser Einstufung waren die Erträgnisse aus ihnen gemäß …
…BCCS vorliegt (siehe Karollus-Gutachten), handelt es sich aus österreichischer Sicht um obligationenähnliche Genussrechte. Nicht einmal dem äußeren Anschein nach wurden die EPR in Wertpapiere gekleidet (KPMG 22.10.2007: "Allthough all EPR are vested in global certificate, the Forward Purchase by Berlin Co of…
…BCCS vorliegt (siehe Karollus-Gutachten), handelt es sich aus österreichischer Sicht um obligationenähnliche Genussrechte. Nicht einmal dem äußeren Anschein nach wurden die EPR in Wertpapiere gekleidet (KPMG 22.10.2007: "Allthough all EPR are vested in global certificate, the Forward Purchase by Berlin Co of…
…BCCS vorliegt (siehe Karollus-Gutachten), handelt es sich aus österreichischer Sicht um obligationenähnliche Genussrechte. Nicht einmal dem äußeren Anschein nach wurden die EPR in Wertpapiere gekleidet (KPMG 22.10.2007: "Allthough all EPR are vested in global certificate, the Forward Purchase by Berlin Co of…
…Reichel (Hrsg), Die Einkommensteuer (EStG 1988) - Kommentar (59. Lfg 2015) Tz 20 zu § 27 Abs 2 EStG). Sogenannte obligationenähnliche Genussrechte sind unter die Bestimmung des § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 (Zinsen, und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art) zu subsumieren (vgl. zB Kirchmayr…
…Reichel (Hrsg), Die Einkommensteuer (EStG 1988) - Kommentar (59. Lfg 2015) Tz 20 zu § 27 Abs 2 EStG). Sogenannte obligationenähnliche Genussrechte sind unter die Bestimmung des § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 (Zinsen, und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art) zu subsumieren (vgl. zB Kirchmayr…
…1 Satz 1 KStG 1988 in die Gesellschaft tätigen sowie (verdeckte) Ausschüttungen erhalten. Obligationenähnliche Genussrechte vermitteln diese steuerliche Gesellschafterstellung nicht (vgl. Marschner, Einlagen in Kapitalgesellschaften - Steuerrecht - Ausschüttung - Bilanzierung (2025), Kapitel I.C.7.b Steuerliche Abgrenzung zwischen sozietären und obligationenähnlichen Genussrechten (S. 103) mwN). Durch …
…BWG geforderten Nettoverlusttragungspflicht keine „Gewinnbeteiligung“ oder „Liquidationserlösbeteiligung“ vorsehen und gewinnabhängige Zinsen iSd § 23 Abs 7 Z 2 BWG gewähren, um „obligationenartige“ bzw „obligationenähnliche“ Genussrechte handle, die dem Gläubiger funktionell keine gesellschafterähnliche Position einräumen. Der auf Einräumung derartiger Gläubigerrechte gerichtete Vertrag, der nicht einfach durch Erfüllung…
…Luxemburgs. Hier war die SARL völlig frei. Unabhängig davon, wie das von den Investoren eingesetzte Kapital nach Luxemburger Steuerrecht zu beurteilen ist, handelt es sich dabei nach österreichischem Recht um obligationenähnliche Genussrechte, die wie ein Privatdarlehen zu behandeln sind (vgl. BFG 3.12.2015, RV…
…Participation Rights") als obligationenähnliche Genussrechte (Beteiligungsrechte) zu qualifizieren sind. So heißt es etwa im Erkenntnis des BFG vom 03.12.2015, RV/1100197/2015, wie folgt: "Vermittelt ein Genussrecht weder ein Recht auf die Beteiligung am Totalgewinn noch am Liquidationsgewinn der das Genussrecht emittierenden Gesellschaft…
…bisher durch die Rechenleistungspakete des Investors entstandenen und durchgeführten Auszahlungen von ETH auf das vom Investor angegebene Wallet verbleiben im Eigentum des Investors. Für das Finanzamt wären hinsichtlich der steuerlichen Behandlung folgende Problembereiche unstrittig: 1) Das von den Anlegern erworbene Genussrecht wäre ein obligationenähnliches Genussrecht…
…zutreffend. Es mag sein, dass die Anschaffungskosten der Genussrechte aus Sicht der Berlin & Co. Capital S.à.r.l. und beurteilt nach Luxemburger Recht als Eigenkapital der Gesellschaft bzw als sozietäres und nicht als obligationenähnliches Genussrecht (dept participation right) zu beurteilen ist. Dies aber hat…
…GZ. RV/1100326/2011, die Ansicht vertreten habe, dass hier obligationsähnliche Genussrechte vorliegen, deren Erträgnisse nach § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 entsprechend dem Zufluss im Jahr 2008 zu erfassen wären. Gegen diese Ansicht wurden seitens der Parteien keine Einwendungen erhoben. Im Schreiben vom…
…GZ. RV/1100326/2011, die Ansicht vertreten habe, dass hier obligationsähnliche Genussrechte vorliegen, deren Erträgnisse nach § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 entsprechend dem Zufluss im Jahr 2008 zu erfassen wären. Gegen diese Ansicht wurden seitens der Parteien keine Einwendungen erhoben. Im Schreiben vom…
…zutreffend. Es mag sein, dass die Anschaffungskosten der Genussrechte aus Sicht der Berlin & Co. Capital S.à.r.l. und beurteilt nach Luxemburger Recht als Eigenkapital der Gesellschaft bzw als sozietäres und nicht als obligationenähnliches Genussrecht (dept participation right) zu beurteilen ist. Dies aber hat…
…dass die Anschaffungskosten der Genussrechte aus Sicht der Berlin & Co. Capital S.à.r.l. und beurteilt nach Luxemburger Recht als Eigenkapital der Gesellschaft bzw als sozietäres und nicht als obligationenähnliches Genussrecht (dept participation right) zu beurteilen ist (KPMG an Luxemburger Steuerverwaltung vom 22.10…
…und neu begebenen Aktien, und erreichte damit die Sperrminorität (Griss 353 – 362) Die Anschaffungskosten des gesamten Aktienpaketes betrugen 635 Mio €. Die Finanzierung des Erwerbes erfolgte zum einen durch die Emission von Genussrechten (236 Mio €), was noch detailliert darzustellen ist. Zum anderen wurde der…