…welche lediglich progressionswirksam ist, und deutscher Firmenpension, aus der steuerpflichtige Einnahmen resultieren, durch die Streitjahre. Sonderausgaben (§ 18) und außergewöhnliche Belastungen (§ 34) allerdings werden von § 20 grundsätzlich nicht eingeschränkt; denn § 20 grenzt Aufwendungen der privaten Sphäre (Einkommensverwendung) von den Aufwendungen der betrieblichen bzw beruflichen Sphäre ab…
…der Seite des Zahlungsempfängers entsprechende Einnahme bei diesem zu versteuern (vgl. VwGH 15.11.1963, 0749/62). § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, dass das, was bei dem einen Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen…
…auf Verlangen der Abgabenbehörde die Gläubiger oder Empfänger der Beträge nicht genau bezeichnet." § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, dass das, was bei dem einen Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen (VwGH 24.1.2018…
…solange nicht die Möglichkeit, die entsprechenden Einnahmen beim Empfänger zu versteuern, dadurch sichergestellt ist, dass der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat (vgl. VwGH 20.12.2017, Ra 2016/13/0041, Rn 33). Es dürfen allerdings dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der…
…1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Belastungen nicht anzuerkennen. Aus dieser Bestimmung geht der Grundsatz hervor, dass das, was bei dem einen Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen. Es kann daher die Absetzung von…
…solange nicht die Möglichkeit, die entsprechenden Einnahmen beim Empfänger zu versteuern, dadurch sichergestellt ist, dass der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat (vgl. VwGH 20.12.2017, Ra 2016/13/0041, Rn 33). Es dürfen allerdings dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der…
…nicht anzuerkennen. § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, dass das, was bei dem einen Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen. Es kann daher die Absetzung von Betriebsausgaben trotz feststehender sachlicher Berechtigung abgelehnt werden, solange nicht…
…der Seite des Zahlungsempfängers entsprechende Einnahme bei diesem zu versteuern (vgl. VwGH 15.11.1963, 0749/62). § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, dass das, was bei dem einen Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen…
…steuerpflichtig ist (vgl. Ritz, BAO5 § 162 Rz. 8 mit Verweis auf VwGH v. 30.6.2010, Zl. 2007/13/0067). ‚§ 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, daß das, was bei dem einen Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muß, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen…
…| | | 0,00 | | ***X*** Fremdleistungsauswand | 120.994,00 | | | 17.325,00 | | nicht schlüssig | 88.480,00 | | | | TZ 7 Beweisführung und/oder Glaubhaftmachung der Fremdleistungsaufwendungen Dem Vertreter der Steuerpflichtigen wird vorgehalten…
…ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine mit Erklärung vom 21.03.2011 errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in die das Einzelunternehmen des ***A*** ***X*** e.U. eingebracht wurde…
… 20 Abs. 1 Z 3 EStG, dass es sich beim Empfänger nicht um einen steuerpflichtigen Sachbezug handelt. Grundsätzlich sind bei einer Bewirtung, wie in diesem genannten Sachverhalt, derartige Zuwendungen kein Gegenstand von steuerpflichtigen Einnahmen. Generell liegen beim Bewirteten auch keine Betriebseinnahmen vor. Den zu den…
…gemäß § 162 Abs. 2 BAO nicht anzuerkennen. § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, dass das, was bei dem einen Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen (VwGH 24.1.2018, Ra 2015/13/0032). Empfänger im…
…der Abzugsverbote für Aufsichtsratsvergütungen) dort bisher nur Aufwendungen mit privaten Bezügen oder im Zusammenhang mit Gesellschafterinteressen angeführt sind, oder solche, die nicht steuerpflichtige Einnahmen betreffen. Die Neuregelungen führen dagegen zu einer Durchbrechung des bisherigen Grundprinzips, wonach besteuerte Einkünfte beim Leistenden in voller Höhe abzugsfähig sind…
…der Abzugsverbote für Aufsichtsratsvergütungen) dort bisher nur Aufwendungen mit privaten Bezügen oder im Zusammenhang mit Gesellschafterinteressen angeführt sind, oder solche, die nicht steuerpflichtige Einnahmen betreffen. Die Neuregelungen führen dagegen zu einer Durchbrechung des bisherigen Grundprinzips, wonach besteuerte Einkünfte beim Leistenden in voller Höhe abzugsfähig sind…
…Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen. Es kann daher die Absetzung von Betriebsausgaben trotz feststehender sachlicher Berechtigung abgelehnt werden, solange nicht die Möglichkeit, die entsprechenden Einnahmen beim Empfänger zu versteuern, dadurch sichergestellt ist, dass der…
…bzw. überhaupt nicht aus dessen Verfügungsgewalt ausgeschieden sind. (vgl. VwGH 21.2.2002, 93/13/0200) § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, dass das, was bei dem einen Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen. Es…
…nicht anzuerkennen. § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, dass das, was bei dem einen Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht Steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen. Es kann daher die Absetzung von Betriebsausgaben trotz feststehender sachlicher Berechtigung abgelehnt werden, solange nicht…
…die Einteilung der Dienstorte durch Marktsituationen und Schülerströme, sie obliegt nicht einer freien Disposition durch die Lehrkraft. Werbungskosten sind gem. § 16 Abs 1 EStG Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören gem. …
…nicht anzuerkennen." § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, dass das, was bei dem einen Abgabenpflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen. Es kann daher die Absetzung von Betriebsausgaben trotz feststehender sachlicher Berechtigung abgelehnt werden, solange nicht…