…oder seinerzeit unrichtig geltend gemachte Vorsteuern, eine Nachforderung angefallen ist. AB 1: Die ***11*** macht aus Sicht der GBP Vorsteuern "sehr konservativ" geltend. Es gibt auch Immobilienerrichter die zunächst immer sehr großzügig versuchen zu Vorsteuern zu kommen, was bei der ***11*** definitiv nicht der Fall…
…ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine - allenfalls auch unrichtige - nicht erfolgte Steuerfestsetzung einer anderen Geschäftsführerin der Bf selbstverständlich kein Argument dafür ist, dass auch bei Mag. A eine bestehende Dienstgeberbeitragspflicht nicht zu entrichten ist und sogar zu einer Verböserung im gegenständlichen Verfahren führen könnte. In der…
…haben muss, indem bei Würdigung der Sachlage mit der Tatentdeckung gerechnet werden konnte. Strittig ist daher, ob die am 2.3.2017 per Telefon angekündigte Prüfungsmaßnahme kausal für die am 17.3.2017 erstattete Selbstanzeige war, zumal die Selbstanzeige nicht nur bereits erstellt, sondern auch…
…Bei unrichtiger Handhabe führt die Überprüfung des Vorsteuerteilers immer zu einer Korrektur. Die ***11*** musste daher bei entsprechender Würdigung der Sachlage mit der Tatentdeckung durch die prüfende Behörde rechnen. Der Beschwerdeführer geht hingegen davon aus, dass das Risiko einer erhöhten Entdeckungswahrscheinlichkeit nicht gegeben ist und…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Rechtsfrage der Entstehung des Abgabenanspruches bei unrichtiger Geltendmachung eines Vorsteuerabzuges gibt es bisher keine Judikatur des VwGH. Dieses Erkenntnis weicht zudem von der Rechtsansicht der…
…als nicht überwiegend festgestellt. Die Kinder beziehen nach den vorliegenden Unterlagen kein eigenes Einkommen. Die Kindesmutter bezieht Mindestsicherung und trägt nicht zum Unterhalt der Kinder bei. Erwägungen und rechtliche Würdigung: Unterhaltskosten: Unbestritten erreichen die vom Bf wie oben getragenen monatlichen Unterhaltskosten bei weitem nicht die…
…geständige Verantwortung abgegeben, soweit nicht die Umsatzsteuer 2017 betroffen ist, sodass eine weitere inhaltliche Prüfung angesichts der geänderten Situation nicht mehr erforderlich war und diese Beträge bei eigenständiger Würdigung durch den Senat dem weiteren Verfahren zugrunde gelegt werden können. Zusammengefasst steht somit fest, dass der…
…Festgestellt wird, dass ebenfalls die bereits bei der Firma V1 angeführten nicht abzugsfähigen Ausgaben, wie PA-PKW, ÖBB-Reisegutscheine, Fachliteratur, Reisespesen, sonstige Gebühren und Abgaben und auch Werbeaufwand, für die Jahre 2013 und 2014 unrichtiger Weise gewinnmindernd behandelt wurden. Im Zuge der Prüfung erfolgte die…
…der subjektiven Tatseite habe der Spruchsenat - so seine Würdigung - den Überlegungen des Amtsbeauftragten, A habe wissentlich gehandelt, nicht folgen können. Dieser habe nämlich dem Senat sehr deutlich und glaubwürdig seine damalige Problemsituation (mangelnde Ausbildung, Arbeitsüberlastung, Probleme bei der Rechnungslegung im Zusammenhang mit den beiden Bauprojekten…
…Beträge eine offensichtlich Unrichtigkeit vor, die das Finanzamt bei entsprechender Prüfung erkennen hätte können. Von einer einer Berichtigung gemäß § 293b BAO entgegenstehenden unrichtigen rechtlichen Würdigung durch das Finanzamt kann in diesem Zusammenhang entgegen der Sichtweise des Beschwerdeführers nicht ausgegangen werden. Zum einen bezieht sich der…
…Ich bin Geschäftsführer von 7 Unternehmen, alles GesmbHs. R: Die Umsatzsteuervoranmeldungen der Bf. erstellt Herr W.B.. Herr W.B. ist jedoch nicht bei den 7 von mir geleiteten Firmen angestellt, sondern im Betrieb meiner Eltern. Ich nehme an, dass Herr W.B. für ca…
…für die verlängerte Verjährungsfrist) vor, enthalten somit noch keinen finanzstrafrechtlichen Vorwurf. Der im Finanzstrafrecht geltende Zweifelsgrundsatz ist daher im Abgabenverfahren nicht anzuwenden. Bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben wird die Abgabenverkürzung typischerweise durch die Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen Abgabenerklärung bewirkt (Leitner/Toifl/Brandl, Österreichisches Finanzstrafrecht, 3…
…meine, dass alleine aus dem Umstand, dass die Abgeltungssteuer eine „eklatante Überbesteuerung“ darstelle, weil sie bei weitem nicht dem Sondersteuersatz für das Depot entspreche, so sei dem Folgendes zu entgegnen: Die Schweizerische Zahlstelle habe den Bf. bis spätestens zwei Monate nach Inkrafttreten des Steuerabkommens, dh…
…bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Da die Amtsbeauftragte die Beschwerde eingebracht hat, war die Voraussetzung des § 161 Abs. 3 FinStrG für eine Abänderung der Entscheidung auf eine Bestrafung des Beschuldigten gegeben, wobei der Senat hinsichtlich der Würdigung der subjektiven Tatseite zur bewirkten Verkürzung nicht…
…nicht zur Anwendung kommt, wenn bei Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes am Maßstab des allgemeinen menschlichen Erfahrungsgutes und der Denkgesetze eine steuerpflichtige Veräußerung wahrscheinlicher ist als der Fall einer steuerfreien Veräußerung. Die Frage, ob vom Gebrauch der im § 6 Abs. 2 UStG 1994 eingeräumten Option bei…
…Umstand, dass zwischenzeitig am 25.9.2017 zu RV/7100908/2012 über die Beschwerde gegen die ausgesetzten Abgaben durch das BFG entschieden wurde. Diese Ansichtsänderung im Bereich der rechtlichen Würdigung des bereits bei Bewilligungserteilung festgestanden habenden Sachverhaltes berechtigt nicht zum Widerruf der Aussetzung der Einhebung…
…im Folgejahr herangezogenen angepasst. Zusammenfassend kann das Bundesfinanzgericht nicht erkennen, dass der Sachverhalt von der Abgabenbehörde unrichtig oder unsorgsam erhoben wurde, Parteiengehör verletzt oder rechtliche Würdigungen in unrichtiger Art und Weise getroffen worden sind. In Würdigung der gesamten Umstände wird die vorliegende Schätzung für sachgerecht…
…belangten Behörde durch Briefeinwurf am 05.11.2015 zugestellt, bekämpfte die ***Bf GmbH*** den Körperschaftsteuerbescheid 2014 vom 07.10.2015 wegen unrichtiger Sachverhaltsfeststellung und unrichtiger rechtlicher Würdigung. Diese von der Abgabenbehörde vorgenommene Bewertung sei nicht nachvollziehbar, weshalb ein gerichtlich beeideter Sachverständiger mit der Erstellung eines…
…des damaligen Rechtsvertreters nicht beeinsprucht worden. Im Gegenteil seien diese vom Bf und vom damaligen Rechtsvertreter mittels Unterzeichnung der Niederschrift bestätigt worden. Eine angekündigte und im Schreiben vom 5. Dezember 2016 weiterhin aufrecht erhaltene Absicht des Bf, einen Feststellungsantrag gemäß § 10 ALSAG bei der BH…
…und jedenfalls nicht im Sinne einer fairen Steuergesetzgebung. Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht am 06.07.2015 zur Entscheidung vorgelegt. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: II. Sachverhalt Der im Inland ansässige Bf. unterhielt als Kontoinhaber und Nutzungsberechtigter in Liechtenstein ein Konto bei der…