…schon jene auf Ebene der ***B-x*** GmbH, stehe in Widerspruch zur Vereinbarung über die konzerninterne Verzinsung aus den 1990er Jahren. Zu deren Maßgeblichkeit sei auf die eben bereits zitierte "Kleid"-Judikatur verwiesen. Im Übrigen sei dieses Thema auf Ebene der ***B-x*** GmbH noch…
…in der AP vorgelegten Unterlagen und Dokumente konnte der wirtschaftliche Zusammenhang der angefallenen Zinsen mit dem Anteilserwerb im Konzern hergestellt werden. Durch den eindeutigen wirtschaftlichen Zusammenhang der Verbindlichkeit mit einem konzerninternen Anteilskauf wurde der Tatbestand des § 11 Abs.1 Z 4 KStG i.d.F…
…eine Option zur Steuerwirksamkeit der ***I-GmbH***-Beteiligung, noch das österreichische Gruppenbesteuerungsregime gewählt worden sei, verdeutliche, dass mit einer besseren finanziellen Entwicklung und Gewinnausschüttungen gerechnet worden sei. Missbrauch iSd § 22 BAO sei jedoch auszuschließen, wenn die fragliche Gestaltung durch außersteuerliche Gründe gerechtfertigt werden könne. Die…
…Bf. mit liquiden Eigenmitteln 4. weitere Finanzierung der Zuschüsse an Tochtergesellschaften durch konzerninterne Darlehen Als Konsequenz daher sei auch von der BP nicht das Halten der Beteiligungen bereits bei Beginn im Jahre 2003 und 2004 verneint, sondern die diesbezüglichen Zinsaufwendungen im Prüfungszeitraum steuerneutral gestellt worden…
…falsch interpretiert, und 2.3 trotz lückenloser Bekanntgabe der ausländischen Leistungserbringer Provisionszahlungen zu Unrecht nicht als Betriebsausgaben anerkannt (Tz. 3 des Besprechungsprogrammes) Weshalb die Voraussetzung der detaillierten Leistungsbeschreibung ausschließlich für konzerninterne Leistungsverrechnungen gelten solle, gehe aus der Beschwerdeschrift nicht hervor. Es werde auf das Erkenntnis…
…die Initiative ausging, gerade 53 % der ***AB***-Anteile von der ***EF***. mittels Fremdfinanzierung zu erwerben. Darauf antwortete die Beschwerdeführerin, dass der Anteilskauf durch ein konzerninternes Darlehen finanziert wurde. Die Frage, von dem die Initiative für den Anteilskauf ausging, beantwortet die Beschwerdeführerin damit nicht. Allerdings äußerte…
…die Darlehensgeberin (N GmbH) als Gruppenmitglied angehört. Die von Bf an N GmbH aufgrund des Darlehens geleisteten Zinszahlungen werden daher auf Ebene von Bf versteuert. Die Darlehensgeberin (N GmbH) ist andererseits die Mastercompany einer konzerninternen Cash Pooling Vereinbarung, der auch Bf als Cash Poolmltglied angehört.…
…zweiten Instanz zur Entscheidung vorgelegt und vom BFG eine Stellungnahme der BF zu den Ausführungen des Prüfers eingeholt (diese datiert vom 29.08.2014, Ergänzung vom 16.09.2014): Die verfahrensgegenständliche Rechnung der AB GmbH an die BF umfasse konzerninterne Leistungen der Herren CD, E…
…diesem Bericht wird unter Tz. 1 ("Ausschüttung ***G***") ausgeführt, dass im Zuge einer Betriebsprüfung bei der ***A GmbH*** (einer Tochtergesellschaft der Beschwerdeführerin) verdeckte Gewinnausschüttungen über die Muttergesellschaft an ***G*** festgestellt worden seien. Die Ausschüttungen seien steuerfrei an die Beschwerdeführerin erfolgt, welche die von ihrer Tochtergesellschaft…
…2014 bis 2017 umfasste, stellte der Prüfer für das Jahr 2016 eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von € 383.042,93 fest und berechnete davon 27,5 % Kapitalertragsteuer in Höhe von € 105.336,81 Dazu führte der Prüfer in der Tz. 1 der Niederschrift…
…die konzerninterne Übertragung des Vermögenswertes der Forderung von der abtretenden GmbH1 auf die Kreditnehmerin GmbH2 zur Bedeckung von deren Kredit bei der Bf bestand keinerlei Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich hält das Geschäft nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass ein Fall von verdeckter Gewinnausschüttung…
…die darauf gerichtet sei, einerseits die Gesellschaft im Vermögen zu schädigen und andererseits den Gesellschafter unrechtmäßig zu bereichern, diese Vermögensmehrung eine verdeckte "Gewinnausschüttung" darstelle und dafür Kapitalertragssteuer zu entrichten sei. Insbesondere die Tatsache, dass die Vereinbarung nicht in den Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu finden gewesen…
…rechnete dem Gewinn aber zwei Beträge hinzu. Diese bestanden aus einer (offenen) Gewinnausschüttung der ***Tochtergesellschaft*** (FN 3####i; kurz Tochtergesellschaft) iHv EUR 356.400,00 sowie dem Übertrag eines Bankkontos dieser Tochtergesellschaft iHv EUR 24.254,33. In Summe rechnete das FA also EUR 381…
…Gruppe von Steuerzahlern ausgehöhlt wird. Transaktionen, die in den Anwendungsbereich dieses Artikels fallen, sind ein interner oder externer Erwerb, eine Dividendenzahlung (Gewinnausschüttung), oder eine Kapitaleinlage in ein verbundenes Unternehmen (d.h. eine Beteiligung an dem Unternehmen von mindestens 1/3). Zinsen, die sich auf die…
…zielt - im Lichte aktueller internationaler Entwicklungen (BEPS Aktionsplan der OECD, Empfehlungen der Code of Conduct-Gruppe der EU) - auch auf die Vermeidung konzerninterner Gewinnverlagerungen mittels Zins- und Lizenzzahlungen in Niedrigsteuerländer oder in besondere Steuerregime ab. Aufgrund dieses weiten Anwendungsbereiches steht die Regelung im Einklang mit…
…gerecht werden und darf nicht das erforderliche Maß überschreiten. Stehen mehrere Maßnahmen zur Verfügung ist daher die am wenigsten belastende Methode zu wählen. Im vorliegenden Fall soll das Abzugsverbot einen Steuerausfall durch konzerninterne Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer verhindern. Als ungeschriebene Rechtsfertigungsgründe kommen daher insbesondere die Verhinderung…
…die Erbengemeinschaft nicht an der Weiterführung des Unternehmens interessiert war und sich offenbar auch nicht über den Unternehmenswert informiert hatte. Anlässlich des konzerninternen Verkaufes am 25.7.2012 wurde daher der Abtretungspreis von der Verkäuferin auf Basis eines DCF-Gutachtens zum 31.12.2011 festgelegt:…
…war nicht aktiviert worden. Die Dividendenanteile waren als Aufwand aus verbundenen Unternehmen verbucht und außerbilanzmäßig dem Gewinn wieder hinzugerechnet worden. Sie waren damit steuerneutral bzw wie eine Gewinnausschüttung behandelt worden. Nach Ansicht der Betriebsprüfung stellte diese Überweisung nicht einen Teil des Kaufpreises, sondern eine verdeckte…
…die konzerninterne Übertragung des Vermögenswerts der Forderung von der abtretenden GmbH1 auf die Kreditnehmerin GmbH2 zur Bedeckung von deren Kredit bei der Bf bestand keinerlei Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich hält das Geschäft nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass ein Fall von verdeckter Gewinnausschüttung…
…die konzerninterne Übertragung der Vermögenswerte der Forderungen von der abtretenden GmbH1 auf die Kreditnehmerin GmbH2 zur Bedeckung von deren Kredit bei der Bf bestand keinerlei Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich halten die Geschäfte nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass Fälle von verdeckter Gewinnausschüttung bzw…