…ausgewiesenen steuerlichen Vertreter fristgerecht Beschwerde und führte darin aus, dass ein Gesamtgewinn laut Prognoserechnung bereits binnen zehn Jahren erreicht hätte werden können und das Abweichen der tatsächlichen Verhältnisse von der Prognoserechnung auf konkrete Unwägbarkeiten zurückzuführen sei. Dazu schilderte der steuerliche Vertreter ausführlich den Ablauf und…
…sein. Wie oben ausgeführt ließe sich schon bei einer Auslastung von rund 73% ein positives Ergebnis für den Bf. darstellen. Die vorzeitige Beendigung der Vermietungstätigkeit ist auf eine Unwägbarkeit zurückzuführen und daher unschädlich. Im konkreten Fall wurden die Wohnungen im Februar 2013 vom Bf. gekündigt…
…gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27.04.2000, 99/15…
…Mängel und die gehäufte Reparaturanfälligkeit der beiden Traktoren, wie oben dargelegt, in weiterer Folge zur Unbrauchbarkeit im konkreten Betrieb des Bf. führten. Damit liegt jeweils eine nachträglich eingetretene Unwägbarkeit im Sinne VwGH 24.03.2015, 2013/15/0058, vor und steht daher die Prämie trotz…
…von Schadens- und Reparaturfällen – und damit verbunden zu finanziellen Einbußen (primär verursacht durch die Stehzeiten der Geräte) - gekommen. Dass der Bf. bereits bei der Anschaffung hinreichend konkrete Anhaltspunkte für die eingetretene Unwägbarkeit gehabt hätte, konnte nicht festgestellt werden. Das BFG kommt daher zu dem Ergebnis…
…längere Haltbarkeit einer anderen Traktormarke sei keine Unwägbarkeit, welche plötzlich im Nachhinein auftrete und die bisherigen Traktoren für den Betrieb unbrauchbar mache. Dieser Aspekt hätte jedenfalls schon bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden können; ebenso wie die spezifische Eignung der Traktoren für die konkrete betriebliche Situation…
…vorzeitig einstellt, an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat. (vgl. VwGH vom 27. 04. 2000…
…Vorliegen allfälliger Unwägbarkeiten getroffen werden, die zur Beendigung der Vermietungstätigkeit durch die Bf führten. Zur Vermietung durch den Gatten der Bf ist nach dem Auslaufen des Mietverhältnisses mit der Hotel-GmbH für die Wintersaison 2005/2006 für einen Zeitraum von fast 1½ Jahren - konkret für…
…den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat (vgl. VwGH 23.11.2000, 95/15/0177). Die Vermietung der Motoryacht…
…der Motoryacht "A" nicht aufgrund einer Unwägbarkeit vorzeitig beendet wurde, so wird die belangte Behörde unter Rückgriff auf die Mitwirkungspflicht der Beschwerdeführerin (Beweis- bzw. Glaubhaftmachungspflicht!) zu ermitteln haben, ob es als erwiesen angesehen werden kann, dass der konkrete Plan der Beschwerdeführer auf die Vermietung für…
…wenn konkrete Maßnahmen zu deren Realisierung oder zur Aufgabe oder Veräußerung des Betriebes gesetzt wurden bzw. die Umsetzung derartiger Maßnahmen geplant ist (VwGH 28.4.2009, 2006/13/0140). Solche Maßnahmen zur Realisierung wurden vom Beschwerdeführer nicht behauptet. Kein Vorliegen von Unwägbarkeiten Der Beschwerdeführer brachte…
…vorne herein geplant und wird regelmäßig als Unwägbarkeit einzustufen sein, mit der Konsequenz einer gedanklichen Ausblendung dieses Ereignisses bei der Liebhabereibeurteilung. Soweit die Argumentation der Verfahrensparteien Maßnahmen/Auswirkungen des Insolvenzverfahrens miteinbeziehen, wäre daher darzulegen, weshalb diese im konkreten Fall als Teil einer ex ante-Betrachtung…
…die zu steuerlich beachtlichen Einkünften führe, als eine Art "Wartetastenverluste sui generis" mit positiven Einkünften gegenverrechnet werden könnten. Seitens der Vertreter des Bf's wurde darauf hingewiesen, dass im gegenständlichen Fall verschiedene Unwägbarkeiten zum negativen Ergebnis geführt hätten, angefangen beim Inserat über den Leerstand, Gutachten…
…3/7-9). b) Mehrkosten aufgrund bautechnischer Unwägbarkeiten: Tatsächlich betrafen die in Verfahren konkretisierten, nicht vorhergesehenen Mängel nur einen Bruchteil der Mehrkosten gegenüber dem ursprünglich „geplanten“ Sanierungsbudget von rd. 180.000,- € (2,5 Millionen S). Konkret führte der Bf zu dem „beim Kauf“ nicht…
…00) bekanntgegeben, woraus sich geplante Ausgaben in Höhe von € 4.600,00 ergeben. Einerseits reicht das nicht aus, um das Gesamtergebnis anhand konkreter Bewirtschaftungsdaten darzustellen und andererseits liegt nicht einmal eine realistische Prognose betreffend Umsatz und Gewinn für 2012 vor. Nicht nur, dass der…
…Obwohl die Bf. ein realistisches Baukostenbudget eingeplant habe, konnten die finanziellen Mittel für den weiteren Umbau aus unerwarteten und unvorhergesehenen Unwägbarkeiten nicht mehr aufgebracht werden. Die Folge sei der Abverkauf der zum Teil renovierten Wohnungen gewesen. Einerseits würden die weiteren hohen Investitionen unerwartete Umstände darstellen…
…gewinnorientierten Vermietbarkeit in den Jahren 2010 bis 2012 erforderlichen Maßnahmen seien klar nach außen in Erscheinung getreten. Durch die Ende 2012 eingetretenen Unwägbarkeiten sei es zu einer Anpassung des Nutzungskonzeptes und in der Folge zu einer Verzögerung des Projektes gekommen. Bezüglich Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatzsteuer 2011…
…sein dürfen, sondern wirtschaftliche Ergebnisse, die bei der gegebenen Bewirtschaftungsart realistischer Weise erzielbar sind. Die Abgabenbehörde habe daher bei Beurteilung der konkreten Art der Bewirtschaftung und der Erstellung der Prognose auf tatsächliche Umstände, die sich in einem Beobachtungszeitraum eingestellt haben, Bedacht zu nehmen. Eine Prognoserechnung…
…nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben habe. Die Bf brachte dazu mit Schreiben vom 27.6.2012 vor, dass die Vermietung auf einen unbegrenzten Zeitraum geplant gewesen sei…
…Kosten in Zukunft anfallen würden. Der Umstand, dass die Eigentumswohnung nicht infolge konkreter hoher Ausgaben veräußert wurde, sondern wegen der Befürchtung, dass solche erwachsen könnten, konnte ebenso wenig als Unwägbarkeit angesehen werden wie generell Befürchtungen und Ängste über ungewisse, zukünftige Entwicklungen jeglicher Art. Weder wurden…