…sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat (vgl. VwGH 23.11.2000, 95/15/0177; VwGH 14.12.2005…
…dass die Vermietung nicht latent von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Bedingung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat." Weiters führte das FA aus: "dass es der Bw nicht gelungen ist, den Nachweis darüber zu führen…
…ausgewiesenen steuerlichen Vertreter fristgerecht Beschwerde und führte darin aus, dass ein Gesamtgewinn laut Prognoserechnung bereits binnen zehn Jahren erreicht hätte werden können und das Abweichen der tatsächlichen Verhältnisse von der Prognoserechnung auf konkrete Unwägbarkeiten zurückzuführen sei. Dazu schilderte der steuerliche Vertreter ausführlich den Ablauf und…
…zu erbringen, dass die Vermietungstätigkeit nicht von vornherein für einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern die vorzeitige Beendigung sich erst nachträglich durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben habe. Wenn die Vermietungstätigkeit aufgrund eines nachträglich freiwillig gefassten Entschlusses des Steuerpflichtigen eingestellt worden sei, sei insgesamt…
…sein. Wie oben ausgeführt ließe sich schon bei einer Auslastung von rund 73% ein positives Ergebnis für den Bf. darstellen. Die vorzeitige Beendigung der Vermietungstätigkeit ist auf eine Unwägbarkeit zurückzuführen und daher unschädlich. Im konkreten Fall wurden die Wohnungen im Februar 2013 vom Bf. gekündigt…
…Betätigung sei ein Nachweis erforderlich, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere nach Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben habe (unter Hinweis auf VwGH 1.11.2002, 99/15/0012). Von der steuerlichen Vertretung…
…gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27.04.2000, 99/15…
…die weitere berufliche Entwicklung des Bw nicht vorhersehbar gewesen. Die Vermietung sei somit nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen. Es handle sich somit um konkrete Unwägbarkeiten bzw. Risiken der privaten Lebensführung mit steuerlicher Indizwirkung. Der in der vorgelegten Prognoserechnung für 2021 aufgezeigte…
…Betätigung ab dem Jahr 2003) nicht latent von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat. Bei Vorliegen einer "kleinen" Vermietung ist Liebhaberei zu vermuten, wobei diese Vermutung iSd § 2 Abs…
…dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eintrat. Mit unter dem Plansoll gelegenen Umsatzzahlen, auftretender Konkurrenz und einem Preisverfall muss jeder rechnen der am Wirtschaftsleben teilnimmt, sodass in diesem Umfeld wohl nur schwer die Rede von einer Unvorhersehbarkeit sein kann. Eine Unwägbarkeit liegt nach…
…der Einnahmen stehe der Ertragsfähigkeit dann nicht entgegen, wenn die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung durch Eintritt konkreter Unwägbarkeiten nachträglich ergeben habe. Im gegenständlichen Fall führten Probleme dazu, die zunächst auf unbestimmte Zeit geplante Vermietung vorzeitig…
…Mängel und die gehäufte Reparaturanfälligkeit der beiden Traktoren, wie oben dargelegt, in weiterer Folge zur Unbrauchbarkeit im konkreten Betrieb des Bf. führten. Damit liegt jeweils eine nachträglich eingetretene Unwägbarkeit im Sinne VwGH 24.03.2015, 2013/15/0058, vor und steht daher die Prämie trotz…
…ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat (vgl. VwGH vom 23. November 2000, Zl. 95/15/0177…
…von Schadens- und Reparaturfällen – und damit verbunden zu finanziellen Einbußen (primär verursacht durch die Stehzeiten der Geräte) - gekommen. Dass der Bf. bereits bei der Anschaffung hinreichend konkrete Anhaltspunkte für die eingetretene Unwägbarkeit gehabt hätte, konnte nicht festgestellt werden. Das BFG kommt daher zu dem Ergebnis…
…längere Haltbarkeit einer anderen Traktormarke sei keine Unwägbarkeit, welche plötzlich im Nachhinein auftrete und die bisherigen Traktoren für den Betrieb unbrauchbar mache. Dieser Aspekt hätte jedenfalls schon bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden können; ebenso wie die spezifische Eignung der Traktoren für die konkrete betriebliche Situation…
…bekannt und legte dem Schreiben diverse Beweismittel bei: "Nach nochmaliger Rücksprache mit Herrn A vertreten wir die Auffassung, dass es sich beim gegenständlichen, konkreten Sachverhalt um den Eintritt einer unvorhergesehenen Unwägbarkeit handelt, die dazu geführt hat, dass das Wirtschaftsgut frühzeitig aus dem Unternehmen ausgeschieden ist…
…Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vorneherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat. Bei der Betriebsprüfung war auch aufgrund der vorgelegten Unterlagen nicht festzustellen, dass seitens Frau…
…dieser Zeit abgeschlossene neue Mietvertrag habe einen um 47% niedrigeren Zins vorgesehen. Es erscheine daher mehr als gerechtfertigt, diese Risiken im Rahmen einer Rentabilitätsrechnung zu berücksichtigen. Die Weiterverrechnung auch der Instandhaltungsrücklage setze eine entsprechend konkrete vertragliche Vereinbarung voraus, die der Bw. jedoch nicht nachgewiesen habe…
…16). Mietwohngrundstücke mit qualifizierten Nutzungsrechten liegen vor, wenn die Rechte der Miteigentümer so gestaltet sind, dass sich daraus eine konkrete wirtschaftliche Zuordnung einzelner Wohneinheiten zu einzelnen Miteigentümern ergibt. Dies ist dann der Fall, wenn der Miteigentumsanteil mit einem Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnungseinheit derart verbunden…
…vorzeitig einstellt, an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat. (vgl. VwGH vom 27. 04. 2000…