…sorgepflichtig und beziffert sein monatliches Nettoeinkommen mit € 700,00; die Einnahmen aus einem Nebenjob mit monatlich € 100,00, er besitzt kein Vermögen. Finanzstrafrechtlich ist er unbescholten. Der Beschuldigte bekannte sich grundsätzlich schuldig zu den Vorwürfen, bestritt jedoch vorsätzlich gehandelt zu haben. Der zur…
…die D-GmbH bzw. der Beschuldigte als deren Geschäftsführer keine Wissentlichkeit einer Verkürzung der daraus resultierenden Vorsteuern haben konnte. Da somit die für eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geforderte subjektive Tatseite nicht erfüllt ist und auch keine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs…
…dass sämtliche UVAs rechtzeitig gemeldet werden, womit ihm diesbezüglich kein Vorsatz und schon gar keine Wissentlichkeit anzulasten sei. Er selbst habe persönlich alle Unterlagen für Strafberater (meint wohl: für den Steuerberater) vorbereitet und jedes Monat pünktlich bis zum fünften übergeben und habe es auch keinerlei…
…Ausführungen in der Beschwerde vom 26. September 2013 entgegengehalten: Die Einschätzung der steuerlichen Vertretung, wonach mit der Beauftragung des ***5*** dem Bf. keine Fahrlässigkeit bzw. Wissentlichkeit mehr vorgehalten werden könne, sei von der Abgabenbehörde nicht nachvollziehbar. Ob der Bf. selbst oder über einen Bevollmächtigten Geschäfte…
…Würdigung einer vorsätzlichen Verletzung keinen Niederschlag in den realen Gegebenheiten findet. Umso mehr als der § 33 Abs. 1 FinStrG nicht zur Anwendung kommt, kann auch auf den gegenständlichen Fall der § 33 Abs. 2 lit a FinStrG. nicht zur Anwendung kommen, da dieser Wissentlichkeit voraussetzt. Da…
…12.04.2016 eingestellt. Dem Bf. habe keine Wissentlichkeit der Abgabennachforderung nachgewiesen werden können. Somit könne dem Bf. aufgund des Nichtvorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung auch keine Haftung als Geschäftsführer angelastet werden. Hinsichtlich der Umsatzsteuer 05, 06 und 07/2015 verwies der Bf. auf seine Aufstellung…
…von Vorsteuern aus privaten Rechnungen und trotz fehlenden Ausweises der Vorsteuern in den Rechnungen zur Verkürzung der Einkommen- und Umsatzsteuer führt, brachte sie die unrichtigen Erklärungen ein und fand sich damit ab. Somit liegt zwar keine Wissentlichkeit vor, so wie von der belangte Behörde festgestellt…
…Verpflichtungen Mitarbeiter beschäftigt, nämlich Frau ***72*** und Herrn ***31***, die für die ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen verantwortlich waren und hatte zu den Zeitpunkten der Taten keine Kenntnis von der Nichterfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen. Sein allfälliges fahrlässiges Überwachungsverschulden begründet keine Wissentlichkeit hinsichtlich der Abgabenverkürzung. Wie ausgeführt, fehlte ihm…
…Vorwurf einer fahrlässigen Tatbegehung angelastet werden, ein Vorsatz, auch nur ein bedingter Vorsatz, werde daraus jedoch ausgeschlossen und sei beim Beschuldigten demgemäß nicht vorgelegen. Jedenfalls könne dem Beschuldigten keine Wissentlichkeit vorgeworfen werden, sodass der Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG mangels subjektiven Tatbestands…
…dem Abschluss des Mietvertrages mit der ***1*** am 12.12.2019 war diesen jedoch wiederum der Umstand, dass in der Umsatzsteuervoranmeldung 12/2018 keine Vorsteuerkürzung vorgenommen worden ist, nicht bekannt. Wissentlichkeit bzw. bedingter Vorsatz lag daher bei den involvierten Personen im gegenständlichen Fall nicht vor…
…Finanzstrafrecht Tz 1660). Wenn sich die getroffenen Feststellungen als mangelhaft oder unvollständig erweisen oder das Erkenntnis keine nachvollziehbare sowie vollständige (hinreichend begründete) Beweiswürdigung enthält, ist das Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben. Es genügt zwar nach ständiger Rechtsprechung für die Annahme der Wissentlichkeit…
…272). Die geforderte Wissentlichkeit entfällt beim Unternehmer (Geschäftsführer) zum Beispiel dann, wenn er über die Entstehung der Umsatzsteuerschuld geirrt hat oder wenn er zur Erfüllung seiner umsatzsteuerrechtlichen Verpflichtungen Hilfskräfte eingesetzt hat und im Zeitpunkt der Tat keine Kenntnis von der Nichterfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen hatte…
…erklären könne. Seines Erachtens liege keine Wissentlichkeit vor – da es sich dabei jedoch um die rechtliche Beurteilung handelt, die vom erkennenden Spruchsenat selbst vorzunehmen ist, hat die diesbezügliche Zeugenaussage keinen objektiven Beweiswert. Anders verhält es sich mit dem vernommenen Zeugen des Finanzamtes Betriebsprüfer U.. Dieser…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sei jedenfalls keine Wissentlichkeit auf Seiten des Erstangeklagten vorgelegen. Die Bf2 habe ein Gastronomielokal am XPlatz betrieben. Auf Grund langjähriger körperlicher und psychischer Probleme in Folge einer laufenden Arbeitsüberlastung habe der Bf1 leider seine Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen…
…Vorsatzes auszugehen. Gegenteiliges wurde trotz Beteuerung des Beschuldigten, es liege keine subjektive Tatseite vor, nicht vorgebracht, übersieht er dabei doch, dass seine Ausführungen inhaltlich genau die vom Gesetz geforderte Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen bestärkt. Inhaltlich beschränkt sich der Beschuldigte nämlich darauf, eine absichtliche…
…dass er bestätigen könne, dass eine (anteilige) Beteiligung an den Wetterlösen vereinbart gewesen sei und keine Rede sein könne von einer Platzmiete. Auch von der für die Tatbildverwirklichung nach § 33 Abs. 2 lit a FinStrG erforderlichen Wissentlichkeit könne keine Rede sein, dazu gebe es zur…
…würde. Bei Berücksichtigung all dieser Tatsachen werde klar, dass sich weder die Gesellschaft noch die Gesellschafterin in dieser Konstellation das dolose Verhalten des Geschäftsführers zurechnen lassen müssten. Die von ***9*** erlangten Vorteile würden auf keiner willentlichen oder wissentlichen Zuwendung der Gesellschaft basieren. Die von ***9*…
…sei. Zur Verfügung gestellt wurden Arbeitnehmer für Reinigungs- und Schweißerarbeiten, wobei zwischen der C-GmbH und der B-GmbH keine schriftlichen Vereinbarungen bestanden. Die Geschäftsverbindungen beruhten ausschließlich auf [mündlichen Absprachen] zwischen A als Geschäftsführer der B-GmbH und D als Geschäftsführer der C-GmbH. Für…
…wobei dafür aber, mangels Kenntnis dieser Sachlage bzw. mangels Einflussmöglichkeit, keine entsprechende Verantwortlichkeit der Bf. bestehe. Der anschließend das bereits beladene und zollabgefertigte (verplombte) Transportfahrzeug in Empfang nehmende Lenker der Bf. habe in AZA lediglich die ihm ausgehändigten Fahrzeug- und Zollpapiere übernommen und sich auf…
…das langjährige Unternehmertum der Beschuldigten lege eine vorsätzliche Begehung und Wissentlichkeit hinsichtlich des Tatzeitpunktes nahe. Bei der Strafbemessung berücksichtigte der Spruchsenat als mildernd ein Tatsachengeständnis, die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit der Beschuldigten und eine geringfügige Schadensgutmachung, als erschwerend keinen Umstand. Unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Situation…