…wieso nicht von der Abgabenbehörde zur Einbringung von Abgabenverpflichtungen durch Pfändungen, Exekution usw. herangezogen werden können. Alleine aus diesem Grund kann der oben genannte Verkauf keine Gefährdung der Einbringlichkeit darstellen. Durch dem Umstand das die Prüfungstermine von Hr. ***11*** und Hrn. ***10*** so gesetzt wurden…
…einer Zahlungserleichterung ebenso kein Raum, wie wenn die Einbringlichkeit erst durch die Zahlungserleichterung selbst gefährdet würde (VwGH 24.11.1998, 94/14/0036; VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056, VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112). Für die Annahme einer Gefährdung der Einbringlichkeit der…
…in seinem Antrag auf Gewährung von Zahlungserleichterungen aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend darzulegen. Kommt der Abgabepflichtige als Begünstigungswerber diesen Mindesterfordernissen, die an den Antrag zu stellen sind, nicht nach, hat er mit dessen Abweisung (als zwingende Entscheidung, kein Ermessen) zu…
…| Wird die Mehrwertsteuer vom Aussteller einer Rechnung gemäß Art. 203 der MwSt-Richtlinie geschuldet, wenn - wie in einem Fall wie diesem - keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegen kann, weil die Leistungsempfänger der Dienstleistungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Endverbraucher sind? | 2. | Falls die erste…
…nicht gefährdet wird. Es müssen somit zwei Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte und das Merkmal, dass keine Gefährdung der Einbringlichkeit durch den Aufschub gegeben ist. Da nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes bei Begünstigungstatbeständen allgemein, somit auch in Zahlungserleichterungsangelegenheiten, die Amtswegigkeit…
…berücksichtigen. Zudem liegt nach Ansicht der Abgabepflichtigen auch keine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung vor, sich die Abgabenbehörde nicht mit den Einkommens- und Vermögensverhältnissen auseinandergesetzt hat, und der dringende Verdacht der Abgabenhinterziehung nicht ausreicht um die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung zu begründen. Bezüglich der…
…€, 2016 10.759,88, 2017 9.986,11 und stehen somit in keiner Relation zu den Nachforderungen aus der Körperschaftsteuer. Aufgrund dieser Tatsachenfeststellungen liegt eine Gefährdung der Einbringung vor, damit ist Sicherstellungsauftrag der Sicherstellungsauftrag bezüglich der Körperschaftssteuer und der Umsatzsteuer zu Recht erlassen worden…
…ausgestellten Registrierkassenbelege sind Kleinbetragsrechnungen gemäß § 11 Abs. 6 UStG 1994. Es liegt abseits einer Schätzung in Höhe von 0,5% des auf den Indoor-Freizeitpark entfallenden Umsatzes keine Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens vor. Die Bf. hat sich unmittelbar auf Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG…
…könne auch nicht geprüft werden, dass keine Gefährdung an der Einbringung iSd § 212 BAO vorliege. Aufgrund der geringen begehrten Ratenhöhe und der hohen 12. Rate (gemeint: Restzahlung) gehe das Finanzamt von einer Gefährdung der Einbringung aus. In der weiteren Folge beantragte der Bf. - ohne ein…
…vollständigen Bezahlung - an die belangte Behörde abgeführt werden. Es liegt daher keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben vor. Vielmehr würde die sofortige Bezahlung des gesamten Betrages einen massiven Nachteil des Beschwerdeführers darstellen und diese3en mit erheblicher Härte treffen. So müsste dieser - neben der Befriedigung der…
…der Einbringlichkeit der Gewährung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Auch die Güterabwägung schlägt zugunsten der abgabenpflichtigen Beschwerdeführerin aus, Der belangten Abgabenbehörde I. Instanz können aus der Bewilligung der aufschiebenden Wirkung keinerlei Nachteile erwachsen können. Da dem unverhältnismäßigen Nachteil der abgabenpflichtigen Beschwerdeführerin keine zwingenden öffentliche Interessen…
…so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Die Behörde muss das Anbringen aus Rechtsgründen zwingend abweisen (siehe z.B. VwGH 7.2.1990, 89/13/0018). Die Voraussetzungen hat der Abgabepflichtige in seinem Antrag auf Gewährung von Zahlungserleichterungen aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens…
…gar keine Zahlungen geleistet hat, hat sie selbst den Beweis erbracht, dass die Einbringlichkeit der Abgaben bei Gewährung einer Ratenzahlung gefährdet ist. Da die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 212 Abs. 1 BAO, nämlich eine erhebliche Härte durch die Einbringung der Abgaben und keine Gefährdung der Einbringlichkeit…
…Beschwerdeführer wird von seiner Familie finanziell unterstützt, sodass er seinen Lebensunterhalt ohne jegliche Probleme bestreiten kann. Es liegen daher keine Gefährdungs- oder Erschwernisgründe vor." Im Vorlageantrag vom 8. Mai 2025 monierte der Bf außerdem die Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen 1. des Fehlens der notwendigen Begründung …
…a) sind verhältnismäßig und diskriminierungsfrei; b) dürfen Investitionssignale nicht gefährden; c) stellen sicher, dass die Investitions- und Betriebskosten gedeckt sind; d) dürfen das Funktionieren der Stromgroßhandelsmärkte nicht verzerren und insbesondere keine Auswirkungen auf die Einsatzreihenfolge (Merit Order) und die Preisbildung auf dem Großhandelsmarkt haben; e)…
…von ihr unterstellten und im Hauptverfahren strittigen verdeckten Ausschüttungen. Dass aber eben diese lediglich behaupteten verdeckten Ausschüttungen sowohl in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht per se gerade keine Gefährdungshandlungen iSd 212a Abs 2 lit c BAO darstellen, wurde bereits in dem ergänzenden Vorbringen vom 20.11…
…a) sind verhältnismäßig und diskriminierungsfrei; b) dürfen Investitionssignale nicht gefährden; c) stellen sicher, dass die Investitions- und Betriebskosten gedeckt sind; d) dürfen das Funktionieren der Stromgroßhandelsmärkte nicht verzerren und insbesondere keine Auswirkungen auf die Einsatzreihenfolge (Merit Order) und die Preisbildung auf dem Großhandelsmarkt haben; e)…
…a) sind verhältnismäßig und diskriminierungsfrei; b) dürfen Investitionssignale nicht gefährden; c) stellen sicher, dass die Investitions- und Betriebskosten gedeckt sind; d) dürfen das Funktionieren der Stromgroßhandelsmärkte nicht verzerren und insbesondere keine Auswirkungen auf die Einsatzreihenfolge (Merit Order) und die Preisbildung auf dem Großhandelsmarkt haben; e)…
…a) sind verhältnismäßig und diskriminierungsfrei; b) dürfen Investitionssignale nicht gefährden; c) stellen sicher, dass die Investitions- und Betriebskosten gedeckt sind; d) dürfen das Funktionieren der Stromgroßhandelsmärkte nicht verzerren und insbesondere keine Auswirkungen auf die Einsatzreihenfolge (Merit Order) und die Preisbildung auf dem Großhandelsmarkt haben; e)…
…a) sind verhältnismäßig und diskriminierungsfrei; b) dürfen Investitionssignale nicht gefährden; c) stellen sicher, dass die Investitions- und Betriebskosten gedeckt sind; d) dürfen das Funktionieren der Stromgroßhandelsmärkte nicht verzerren und insbesondere keine Auswirkungen auf die Einsatzreihenfolge (Merit Order) und die Preisbildung auf dem Großhandelsmarkt haben; e)…