…von Herrn Bf. wurden sämtliche Einnahmen aus dieser Tätigkeit bis zum Zeitpunkt der Nachschau wieder in Aktien angelegt. Nach Österreich gelangte aus dieser Tätigkeit noch kein Geld. Herr Bf erzielt zusätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.“ Diese Niederschrift wurde auf Ersuchen des Parteienvertreters, welcher im November…
…Ansicht des Bundesfinanzgerichtes daher zu Recht davon ausgegangen, dass kein Anlaufzeitraum im Sinn des ersten Satzes des § 2 Abs. 2 LVO angenommen werden darf. 3) Keine Anerkennung der Verluste für die ersten drei Jahre Der Parteienvertreter zieht aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. 09…
…Ansicht des Bundesfinanzgerichtes daher zu Recht davon ausgegangen, dass kein Anlaufzeitraum im Sinn des ersten Satzes des § 2 Abs. 2 LVO angenommen werden darf. 3) Keine Anerkennung der Verluste für die ersten drei Jahre Der Parteienvertreter zieht aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. 09…
…Abs 1 LVO ist allerdings dann kein Anlaufzeitraum zuzuerkennen, „wenn nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass die Betätigung bereits vor dem Anfallen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird“ (§ 2 Abs 2 letzter Satz LVO). Ein Anlaufzeitraum ist demgemäß nach der Rsp des…
…Arbeitsgesellschafter, Vermietung und Verleih noch nicht gewinnbringend verkäuflicher Handelsware). Der Anlaufzeitraum wird in die Beurteilung miteinbezogen; geprüft wird jedes Kriterium für sich, doch ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen. Den Struktur verbessernden Maßnahmen kommt nach der Rechtsprechung besondere Bedeutung zu. Keine Liebhaberei liegt nach der Rechtsprechung vor…
…Bauarbeiten an den Fremdenzimmern bzw. Monteurzimmern zügig vorangetrieben werden, sodass diese ebenfalls bis Herbst 2019 vermietet werden könnten. Nach Rz 60 der LVO gelte bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung kein Anlaufzeitraum, sondern es sei vom ersten Jahr an zu prüfen, ob eine Einkunftsquelle vorliege…
…Produktion, durch hohe Kostendisziplin und durch die Reduzierung der Fehlerkosten." 3.1.2.6. Kein Nachweis von wesentlichen Umständen für ein Sinken des Teilwerts unter den Buchwert Unabhängig davon, dass hinsichtlich des alten Beteiligungsbuchwerts kein Anlaufzeitraum argumentierbar wäre, ist eine Teilwertabschreibung nur dann möglich, wenn…
…nach § 1 Abs. 1 LVO steuerlich zu berücksichtigen sind. In der LVO ist kein Anlaufzeitraum vorgesehen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass eine typische erwerbswirtschaftliche Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses beendet wird sowie für Betätigungen, die typischerweise…
…Wesentlichen mangels nachvollziehbarer Aussicht auf einen Gesamtgewinn in absehbarer Zeit keine andere Beurteilung als die Qualifikation als Liebhabereibetrieb (vgl. auch VwGH 25.10.2000, 94/13/0150), jedoch mit dem Unterschied, dass gemäß § 2 Abs. 3 LVO ein Anlaufzeitraum von 3 Jahren zu gewähren wäre…
…beendet werde, weshalb auch kein Anlaufzeitraum anzunehmen sei. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag der Beschwerdeführerin mit dem diese ihr Beschwerdevorbringen im Wesentlichen wiederholt. Mit Schreiben vom 15.06.2018 zog die Beschwerdeführerin ihren Antrag auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch den Senat zurück. II. Das…
…am 27. April 2011 erteilten Gewerbeberechtigung für das Handels- und Handelsagentengewerbe aufgenommenen Hubschraubervermittlung der Jahre 2011 bis 2013 steuerlich beachtlich oder unbeachtliche Liebhaberei darstellen. Das Finanzamt vertritt die Ansicht, es liege Liebhaberei vor und dem Bf stehe auch kein Anlaufzeitraum iSd § 2 Abs. 2 erster…
…geltend gemacht wurden, war das Vorliegen von Liebhaberei zu vermuten. Wird diese Liebhabereivermutung nicht entkräftet, sind die Verluste von Anfang an nicht zu geben (kein Anlaufzeitraum wie bei § 1 Abs. 1 Tätigkeiten mit Einkunftsquellenvermutung oder großer Vermietung). Im Falle des Bestehens solcher Zweifel ist die…
…geltend gemacht wurden, war das Vorliegen von Liebhaberei zu vermuten. Wird diese Liebhabereivermutung nicht entkräftet, sind die Verluste von Anfang an nicht zu geben (kein Anlaufzeitraum wie bei § 1 Abs. 1 Tätigkeiten mit Einkunftsquellenvermutung oder großer Vermietung). Im Falle des Bestehens solcher Zweifel ist die…
…geltend gemacht wurden, war das Vorliegen von Liebhaberei zu vermuten. Wird diese Liebhabereivermutung nicht entkräftet, sind die Verluste von Anfang an nicht zu geben (kein Anlaufzeitraum wie bei § 1 Abs. 1 Tätigkeiten mit Einkunftsquellenvermutung oder großer Vermietung). Im Falle des Bestehens solcher Zweifel ist die…
…nach § 1 Abs. 1 LVO steuerlich zu berücksichtigen sind. In der LVO ist kein Anlaufzeitraum vorgesehen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass eine typische erwerbswirtschaftliche Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses beendet wird sowie für Betätigungen, die typischerweise…
… UFS 7.4.2008, RV/0787-I/06). Ist damit zu rechnen, dass die Tätigkeit vor Erzielung eines Gesamtgewinnes aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt wird, ist auch kein Anlaufzeitraum anzuerkennen. Die Versagung des Anlaufzeitraumes gemäß § 2 Abs. 2 LVO setzt voraus, dass nach den Umständen des…
…die Rechtsfrage nach Anerkennung der Aufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Liebhabereifrage zu unterscheiden und dieser insofern vorgelagert, als sich bei Verneinung der Betriebsausgaben- bzw. Werbungskosteneigenschaft die Liebhabereifrage nicht mehr stellt. In einem derartigen Fall kann somit auch kein Anlaufzeitraum i. S. d. …
…diesem Zeitraum die Möglichkeit, einen Gesamtgewinn zu erzielen, oder mangelte es an der Absicht dazu, liegt keine Einkunftsquelle vor (VwGH 14.4.1994, 93/15/0185). Da somit keine Einkunftsquelle vorliegt, steht auch kein Anlaufzeitraum iSd § 2 Abs. 2 LVO zu. Im Übrigen dürfte gem…
…festzustellen, dass hinsichtlich einer Betätigung mit Liebhabereivermutung iSd § 1 Abs. 2 LVO, wie im Fall des Bf., kein Anlaufzeitraum zum Tragen kommt. Von einem solchen könnte nur gesprochen werden, wenn eine Betätigung iSd § 1 Abs. 1 LVO vorgelegen und diese zu beurteilen gewesen wäre. Dies…
…Ausklammerung der Sanierung der Erdgeschosswohnung betriebene Vermietungstätigkeit gesamthaft betrachtet in einem absehbaren Zeitraum zu einem Verlust führt, beginnt in einem solchen Fall kein neuer Anlaufzeitraum zu laufen (maßgebend bleibt also der Zeitraum Mai 2005 bis April 2025). Zulässigkeit einer (ordentlichen) Revision Gemäß Art. 133 Abs…