…der in § 22 Abs. 4 UmgrStG enthaltenen zweijährigen Behaltefrist widerspreche der RL. Da die Frist zur Umsetzung der RL bereits abgelaufen und die RL-Bestimmung hinreichend genau bestimmt sei, sei die RL somit unmittelbar anwendbar und genieße Vorrang vor nationalem Recht. Daraus folge, dass die…
…auch bestimmbare Leistung erfolgt. Es gibt kein Vorsteuerabzugsrecht für pauschale Vorauszahlungen ohne Bezug zu einer klar vereinbarten Leistung (vgl. EuGH 21.02.2006, C-419/02, BUPA Hospitals und BFH 24.08.2006, V R 16/05). Diese vereinbarte Leistung muss hinreichend genau bestimmt sein…
…auch bestimmbare Leistung erfolgt. Es gibt kein Vorsteuerabzugsrecht für pauschale Vorauszahlungen ohne Bezug zu einer klar vereinbarten Leistung (vgl. EuGH 21.02.2006, C-419/02, BUPA Hospitals und BFH 24.08.2006, V R 16/05). Diese vereinbarte Leistung muss hinreichend genau bestimmt sein…
…auch bestimmbare Leistung erfolgt. Es gibt kein Vorsteuerabzugsrecht für pauschale Vorauszahlungen ohne Bezug zu einer klar vereinbarten Leistung (Hinweis auf EuGH 21.2.2006, C-419/02, BUPA Hospitals und BFH 24.8.2006, V R 16/05). Diese vereinbarte Leistung muss hinreichend genau bestimmt…
…nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union voraus, dass die Umsetzungsfrist ohne korrekte Umsetzung erfolgt ist, dass die Richtlinie hinsichtlich der anzuwendenden Bestimmung inhaltlich hinreichend genau bestimmt ist, und die Richtlinie muss insoweit unbedingt sein, sie darf also den Mitgliedstaaten in Bezug auf die…
…Beschluss der Anmerkung der Rangordnung im Grundbuch), eine hinreichend genau bestimmte Immobilie tatsächlich zu erhalten. Schließlich erhöhte sich durch die langen Lieferfristen das wirtschaftliche Risiko eines Ausfalls erheblich. Es handelt sich daher bei den angeblichen Anzahlungen für angeblich beabsichtigte Immobilienkäufe nach dem übereinstimmenden Willen und…
…Beschluss der Anmerkung der Rangordnung im Grundbuch), eine hinreichend genau bestimmte Immobilie tatsächlich zu erhalten. Schließlich erhöhte sich durch die langen Lieferfristen das wirtschaftliche Risiko eines Ausfalls erheblich. Es handelt sich daher bei den angeblichen Anzahlungen für angeblich beabsichtigte Immobilienkäufe nach dem übereinstimmenden Willen und…
…Braathens Sverige AB kann daher der Schluss gezogen werden, dass die Regelungen des Artikels 8 Absatz 1 StrukturRL und damit auch der Nachfolgeregelungen des Artikels 14 Absatz 1 Buchstabe b) EnStRL so hinreichend genau und unmittelbar bestimmt sind, dass sie dem Einzelnen das Recht geben…
…die Umsätze bzw. Vorsteuern sind nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 zum Ansatz zu bringen. [Der Umsatzsteuerbescheid 2011 / 2012 ist daher abzuändern]. Sachverhalt: Im Außenprüfungsverfahren bei der (damaligen) Gesellschaft bürgerlichen Rechts [X]***** Josef jun und [X]***** Gisela sen" (=GeselIschafterzusammensetzung bis einschließlich 2015 - Änderungen 2016…
…sondern auch EWR-Gesellschaften mit umfassender Amtshilfe beteiligt sind, klar und eindeutig ergibt. Sind die Bestimmungen einer EU-Richtlinie aber inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, so kann sich der Einzelne nach ständiger Rechtsprechung des EuGH in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen…
…von Richtlinien in den Fällen, in denen diese inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, folgt, dass sich der einzelne Steuerpflichtige darauf berufen kann, und Verwaltung und Gerichte der Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet zu lassen, die mit den Richtlinien nicht…
…eingetragenes Internetunternehmen, es liegt ein grenzüberschreitender Sachverhalt vor. Eine Regelung, die nicht die Möglichkeit bietet, von vornherein hinreichend genau ihren Anwendungsbereich zu bestimmen und zu Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit führt, stellt eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne von Art. 56 AEUV dar. Es sind…
…wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes zu verwenden ist, in der Satzung (Abs. 1) so genau bestimmt wird, daß auf Grund der Satzung geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich…
…vornherein mit hinreichender Genauigkeit festgelegt und der mit erheblicher Rechtsunsicherheit behaftet sei, nach der Rechtsprechung des EuGH eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne von Art. 56 AEUV dar. Eine solche Regelung, die nicht die Möglichkeit biete, von vornherein hinreichend genau ihren Anwendungsbereich zu bestimmen…
…vornherein hinreichend genau ihren Anwendungsbereich zu bestimmen und zu Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit führe, nicht den Erfordernissen der Rechtssicherheit. Rechtsvorschriften müssten, um diesen Erfordernissen der Rechtssicherheit gerecht zu werden, vor allem dann, wenn sie nachteilige Folgen für Einzelne und Unternehmen haben könnten, klar, bestimmt und…
…kann sich aber in allen Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn dieser die Bestimmungen nicht oder nur unzulänglich in innerstaatliches Recht umsetzt (Grundsatz der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien; z.B…
…entspricht. Der Zweck, für den das Vermögen der Körperschaft bei ihrer Auflösung oder bei Wegfall eines begünstigten Zwecks zu verwenden ist, muss schon in der Rechtsgrundlage so genau bestimmt sein, dass auf ihrer Grundlage geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck als begünstigt anzusehen ist. Dies…
…persönliche Abhängigkeit ankommt. Der Werkvertrag begründet grundsätzlich ein Zielschuldverhältnis. Die Verpflichtung besteht darin, die genau umrissene Leistung - in der Regel bis zu einem bestimmten Termin - zu erbringen. Mit der Erbringung der Leistung endet das Vertragsverhältnis. Das Interesse des Bestellers und die Vertragsverpflichtung des Werkunternehmers sind…
…Rs Siat SA Tz 26). Unter diesen Umständen sei der Anwendungsbereich dieser Sonderregelung, nämlich der Einkünftezurechnung an die Gesellschafter von ausländischen Basisgesellschaften auf Grund höchstpersönlichen Tätigkeiten nicht von vornherein hinreichend genau dargelegt. Es habe Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Frage, wann eine ausländische Kapitalgesellschaft als…
…dass sich der Einzelne in allen Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen kann, wenn dieser die Richtlinie nichtfristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat (vgl…