…Land- und Forstwirte, 5. Auflage, Seite 746f: "Die Option zur Regelbesteuerung ist ein höchstpersönliches Recht des Unternehmers und wirkt bei Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge nicht automatisch für den Betriebsübernehmer weiter. Dieser muss neuerlich bis zum 31. Dezember einen Optionsantrag beim Finanzamt abgeben, wenn die Regelbesteuerung aufrecht…
…§ 22 Rz 53 mit Hinweisen auf Rechtsprechung). 101 Die Option zur Regelbesteuerung ist ein höchstpersönliches Recht des Unternehmers und wirkt bei Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge nicht automatisch auf den Betriebsübernehmer weiter (Rz 204 UStR). Will der Betriebsübernehmer zB bei unentgeltlicher Betriebsübergabe oder Erbanfall weiterhin die Regelbesteuerung…
…WP in Stadt , gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 des Finanzamtes F A vom 30.11.2011 zu Recht erkannt: Der Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die festgesetzte Einkommensteuer betragen: 37.590,28 € Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Pensionsversicherungsanstalt) 37.992,42 € Einkünfte aus Leistungen…
…wirtschaftlicher Vorteil im Sinne des § 29 Z. 3 EStG 1988 verschafft worden. Hinsichtlich der Stifterrechte und der Begünstigtenrechte des Bf. in der AB Privatstiftung würden ebenfalls höchstpersönliche, nicht übertragbare Rechte vorliegen. Die Änderung der Stiftungsurkunde, in welcher der Bf. nicht mehr als Stifter und Begünstigter…
…vor. Marschner habe in der ZFS 2018 dazu angemerkt, dass die VwGH Rechtsprechung zu dem Ergebnis führe, dass die Veräußerung nur ausnahmsweise steuerpflichtig sei, während der Verzicht auf ein höchstpersönliches Recht grundsätzlich unter die Einkommensteuer falle. Bezogen auf vorliegenden Sachverhalt sei der aus der Abänderung…
…wirtschaftlicher Vorteil verschafft wird (vgl. Hayden/Mayr in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG20, Einkünfte aus Leistungen Rz 96). Bei den Gestaltungsrechten eines Stifters handelt es sich um höchstpersönliche Rechte (vgl. OGH 25.05.2007, 6 Ob 18/07a). Ebenso bei der Begünstigtenstellung (OGH…
…einer Klage btr. eines höchstpersönliches Rechtes Einkünfte aus § 29 Z 3 EStG 1988 darstellen (vgl. nochmals VwGH 25.06.2008, 2008/15/0132). Zu prüfen ist daher, ob im Beschwerdefall ein Verzicht des Bf. auf Einbringung einer Klage btr. seiner höchstpersönlichen Rechte (Änderungsrecht, Begünstigtenstellung) vorliegt…
…Beispiele für höchstpersönliche Rechte sind Veräußerungs- u. Belastungsverbote und das Vorkaufsrecht. Daher stellt der Verzicht auf ein Vorkaufsrecht nicht eine Veräußerung eines Wirtschaftsgutes dar, sondern eine Leistung im Sinne des § 29 Z 3 EStG. Nicht jeder Verzicht auf ein höchstpersönliches Recht ist allerdings eine Leistung…
…Verkauf gehindert gewesen. Daher hätte auch kein rational handelnden Marktteilnehmer DDr. X. in dieser Situation ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Kein höchstpersönliches Recht, wahrer wirtschaftlicher Gehalt des Verzichts Weiters war entsprechend dem Vertragswillen der Parteien das Recht auch nicht höchst persönlich. DDr. X. hat das Optionsrecht auch…
…in der Verhandlung vom 2. Juni 2017 wende er dagegen ein wie folgt: Zur Offenlegung: Im gegenständlichen Fall handle es sich nicht um eine Marke, sondern um ein höchstpersönliches Recht auf Namen und Bild, mit dem zwar ein „Marktwert“ verbunden ist, das aber weder übertragbar…
…Es wird von Seiten der Behörde erwähnt, dass das Statutenänderungsrecht ein höchstpersönliches Recht des Stiftungsrates ist und keiner rechtsgeschäftlichen Übertragung zugänglich ist. Conclusio: Es ist nicht verständlich, wie die Ausübung des bereits erwähnten Zustimmungsrechts ein weiteres zusätzliches Indiz für das Bestehen der Dispositionsbefugnis über das…
…nicht in Jahr 2010, sondern im Jahr 2017 steuerpflichtig. Die belangte Behörde hielt dem entgegen, dass es sich bei der Option um ein höchstpersönliches Recht und demnach nicht um ein übertragbares Wirtschaftsgut handle, sodass sehr wohl eine Leistung nach § 29 Z. 3 EStG 1988 vorliege…
… das Recht wird also mit den Beschränkungen übertragen, die dem Fruchtnießer selbst auferlegt sind (vgl. Hofmann in Rummel 3 , § 509 Rz 1). Auch im gegenständlichen Fall wurde mit Kauf- und Leibrentenvertrag vom 04.04.2011 ausdrücklich nur die höchstpersönliche Dienstbarkeit der Wohnung im Umfang eines…
…alle laufenden Betriebs-, Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten der Liegenschaft und somit auch der Wohnung im Erdgeschoß zu tragen. Bindung an die Person der Mutter: Das Wohnungsgebrauchsrecht der Mutter ist ein höchstpersönliches Recht, kann nicht vererbt werden und erlischt mit ihrem Ableben. Vorzeitiges Erlöschen des Wohnungsgebrauchsrechts : Das…
…geprägt haben: < Übergabsvertrag (Wohnungsrecht, Fünftens): „ … Das Herrn … allein zustehende Recht der Bewohnung … … verbunden das Recht der Mitbenützung des Badezimmers …“ Das sind klare Hinweise (allein zustehend, Mitbenützung), dass hier höchstpersönliche Rechte bestimmt wurden, welche auf eine Fruchtnießung keine Rückschlüsse zulassen…
…unentgeltliches, ausschließliches und höchstpersönliches Wohnungsgebrauchsrecht“ an der im Haus im ersten Stock gelegenen Wohnung bezeichnet. Was die Käuferin der BF mit dieser Rechtseinräumung übertragen hatte war jedoch ein in mehrfacher Hinsicht eingeschränktes Wohnrecht, konnte doch die Käuferin trotz des Wohnrechtes der BF über die Liegenschaft…
…Superädifikats durch die Leasinggesellschaft an einen Dritten schützen sollte. Es habe sich um ein reines Sicherungsinstrument gehandelt. Für das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts spreche weiters, dass es sich dabei um ein höchstpersönliches Recht handle. Hätte es existiert wäre Verpflichtete die Leasinggesellschaft und Berechtigter der Bf. gewesen…
…Bestellung betreffend die Insolvenzmasse gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners (vgl. VwGH 2.10.2014, Ro 2014/15/0028). Nicht in die Insolvenzmasse gehören aber höchstpersönliche Rechte des Schuldners (z.B. OGH 26.5.1997, 2 Ob 564/95). Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang - auch in…
…gesetzlichen Vertreter) nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts geltend gemacht werden. Im gegenständlichen Fall handelt es sich bei den seitens der Bf. begehrten Daten nicht um ihre eigenen, sondern um die personenbezogenen Daten des Erblassers ***2***, auf welche dieser ein höchstpersönliches Recht auf Auskunft gemäß …
…nicht. In diesem Fall kommt die Befreiung daher nicht zum Tragen. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts (BFG 22.11.2018, RV/5100552/2016) handelt es sich sowohl bei der Hauptwohnsitzbefreiung als auch bei der Herstellerbefreiung um ein höchstpersönliches Recht, welches durch Verschenken oder Vererben jedenfalls untergeht…