…hätten einerseits C und B grob fahrlässig unter Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 2013 jeweils Verkürzungen an Einkommensteuer in Höhe von € 22.750,00 bewirkt, indem sie (erkennbar aus den Entscheidungsgründen:) ihre 2013 erzielten sonstigen Einkünfte in Höhe von…
…an Einkommensteuern, wie beschrieben, geradezu als wahrscheinlich vorhersehbar gewesen ist. Dr.A hat daher tatsächlich grob fahrlässige Beiträge zu den eingetretenen Verkürzungen der Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr 2013 betreffend C und B in Höhe von jeweils € 22.750,00 gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG…
…Jänner 2008, die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese neue Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Letzteres gilt sohin nicht, wenn das weitere Finanzvergehen lediglich (grob) fahrlässig begangen wird. Gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, zu deren Verfolgung die Finanzstrafbehörden zuständig sind, die…
…als wahrscheinlich vorhersehbar gewesen ist. 8.14. Ein solcherart gegen den Beschuldigten zu erhebender Vorwurf einer (grob) fahrlässigen Verkürzung an Körperschaftssteuer nach § 34 Abs. 1 FinStrG in Form eines sonstigen Tatbeitrages (aus der Begrifflichkeit "bestimmen" ist abzuleiten, dass eine Bestimmungstat lediglich vorsätzlich begangen werden kann…
…auffallend sorgloses Verhalten bei gleichzeitiger Wahrscheinlichkeit des Delikterfolges zu klassifizieren ist, nicht bloß als durchschnittliche (leichte), sondern vielmehr als eine grobe Fahrlässigkeit dar. Der Bf. hat somit, indem die (fahrlässige) Erteilung des gegenständlichen Transportauftrages als sonstiger Tatbeitrag iSd. § 11 FinStrG zu der mit (erstmaliger) pBCichtwidriger…
…eingebrachten Beschwerde ergibt sich, dass die beschwerdeführende Partei das Erkenntnis des Spruchsenats sowohl hinsichtlich der subjektiven Tatseite als auch der Strafhöhe bekämpft und darüber hinaus bestreitet, einen sonstigen Tatbeitrag geleistet zu haben. Der Beschwerdegegenstand umfasst daher sämtliche tragenden Punkte des Erkenntnisses. Im Mittelpunkt steht zunächst…
… 35 Abs.2 FinStrG nicht ausreichend, auch ein Finanzstrafverfahren wegen fahrlässiger Verkürzung von Eingangsabgaben hat zu keinem Ergebnis geführt. Eine betrügerische Handlung unter Mitwirkung der Bf. bzw. ein grob fahrlässiger Tatbeitrag der Bf. zu einem Finanzvergehen in der Slowakei ist damit nach der Aktenlage auszuschließen…
…und Abgabenarten einschränkt oder ob für alle "anlässlich" einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe einbekannten grob fahrlässig/vorsätzlich begangenen Abgabenverkürzungen eine Abgabenerhöhung festzusetzen ist, stellt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar. Art. 133 Abs…
…schuldig befunden worden, als Beitragstäterin bei der E im Bereiche des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten unter der StNr. 1 grob fahrlässig durch Abgabe einer unrichtigen Erklärung zur Feststellung von Einkünften von PersonengeselIschaften/gemeinschaften (Feststellungserklärung) für das Jahr 2006, bei Z.B. unter StNr. 2 Einkommensteuer…
…im strafrelevanten Zeitraum einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig gemacht, wer es zumindest bedingt vorsätzlich unterlassen hat, die gemäß § 121a BAO anzeigepflichtigen Vorgänge anzuzeigen. Ein bloß - allenfalls grob - fahrlässige Vorgangsweise ist nicht strafbar. Bedingt vorsätzlich handelte dabei nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der einen Sachverhalt verwirklichen wollte…
…deshalb nicht, da sie auf Anweisung des Geschäftsführers gehandelt hat und vertrauen durfte. Aus den dargestellten Erwägungen konnten auch keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen einer grob fahrlässigen Handlungsweise der Beschuldigten erblickt werden. Das Finanzstrafverfahren war daher einzustellen. Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung konnte gem. …
…Finanzstrafverfahren, wurde das gegen ***Bf1*** und Dr. A. B. wegen des Vorwurfs, sie hätten grob fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und zwar dadurch, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden, Abgabenverkürzungen an Einkommensteuer 2014 in der Höhe von…
…bei weiterer Unterlassung einer elektronischen Meldung bis 19.12.2022 bei vorsätzlichem Vorgehen eine Geldstrafe bis zu € 200.000,00 droht und bei grob fahrlässigem Vorgehen bis zu € 100.000,00. Die Zustellung erfolgte online. Dieser Bescheid wurde am 28.10.2022 vom…
…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als auch eine mit einem Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung unter sinngemäßer Anwendung…
…sich seiner Verantwortung zu entziehen. Ein grobfahrlässiger Tatbeitrag könne ihr nicht angelastet werden, weil sie den Eintritt einer Hinterziehung schlichtweg nicht vorhergesehen hatte. Ein Tatbeitrag zu Abgabenhinterziehungen könne ihr daher nicht angelastet werden. Schriftsatz des Verteidiger Dr. Vn.K vom 09.09.2024 für Mag…
…Ausführung beiträgt. Der sonstige Beitrag zur Tat iSd § 11 FinStrG muss zu dieser in ihrer individuellen Erscheinungsform in einer kausalen Beziehung stehen; jede, auch die geringste Hilfe, welche die Tat fördert und bis zur Vollendung wirksam bleibt, ist ein ausreichender Tatbeitrag (VwGH 23.9.1982…
…dem Zollgebiet der Union verbringt. § 36 Abs. 1 FinStrG: Der Verzollungsumgehung macht sich schuldig, wer die im § 35 Abs. 1 bezeichnete Tat grob fahrlässig begeht. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es…
…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als auch eine mit einem Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung unter sinngemäßer Anwendung…
…ausgeführt (689 BlgNR 25. GP 6), nur jene Fälle seien als grob fahrlässig einzustufen, die das gewöhnliche Maß an nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens ganz erheblich überstiegen (RIS-Justiz RS0030303). Bei der Auslegung des Begriffes könne sowohl die zivilrechtliche (RIS-Justiz RS0030644) als…
…wie folgt: 1. Die Finanzstrafverfahren bezüglich der vom ABB als Finanzstrafbehörde zur StrafKtoNr ***Bf1-StrafKtoNr*** angelasteten Finanzvergehen nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG wegen grob fahrlässiger Verletzung a. der zum 18. November 2020 für die ***Verband KG*** bestehenden Meldepflicht nach § 5 WiEReG durch Nichtabgabe…