…die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtige Einkünfte bewirkenden Einnahmen anfielen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren"." Im BP-Bericht wurde zur Begründung der Nichtabzugsfähigkeit der streitgegenständlichen Sponsorzahlungen auch der…
…alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, die aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen zu "repräsentieren" (vgl. zB VwGH 3.7.2003, 2000/15/0159…
…Tragen kommt. Nach ständiger Rechtsprechung sind unter dem Begriff "Repräsentationsaufwendungen" im Zusammenhalt mit der eigenen Bedeutung dieses Wortes alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren". Der rechtlichen…
…Z 3 alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern (können), es ihm also ermöglichen zu "repräsentieren". Den Motiven, warum der Repräsentationsaufwand getragen wird…
…Lt. Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind unter Repräsentationsaufwendungen Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, also dazu dienen, zu "repräsentieren" (vgl. VwGH 24.2.2010…
…gemäß § 20 Abs 1 Z 3 EStG gehandelt habe. Laut EStR 2000 Rz 4808 müssten Repräsentationsaufwendungen geeignet sein, das gesellschaftliche Ansehen zu fördern. Eine rein betriebsinterne Abschiedsfeier nach rund 13 Dienstjahren könne diesen Zweck nicht erfüllen. Aufgrund dieser Einschätzung verbunden mit der Tatsache, dass der…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind unter Repräsentationsaufwendungen alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, also zu „repräsentieren“. Den Gründen, die dazu Anlass geben…
…da bereits ein Notebook beruflich in Verwendung sei. Aufwendungen, welche ganz allgemein dazu dienen geschäftliche Kontakte aufzunehmen und zu pflegen bzw. welche das gesellschaftliche Ansehen des Steuerpflichtigen fördern, würden steuerlich nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 EStG 1988 darstellen. Die geltend gemachten Ausgaben für…
…der Ermittlung der Einkünfte Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht abgezogen werden. Repräsentationsaufwendungen sind Aufwendungen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren" (vgl VwGH 25. November 2002…
…oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden. Repräsentationsaufwendungen stellen alle Aufwendungen dar, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw iZm der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, die aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren" (VwGH 24.2.10…
…zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren" (VwGH 25.4.2001, 99/13/0221). Das gesellschaftliche Ansehen fördert aber nicht nur die Bewirtung, die ein Unternehmer Geschäftsfreunden, sondern gleichermaßen…
…EStG 1988 unter nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. Darunter sind Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern. Das gesellschaftliche Ansehen fördert nicht nur die Bewirtung, die ein Unternehmer Geschäftsfreunden, sondern gleichermaßen die Bewirtung, die ein politischer Funktionär…
…werden. Nach der Rechtsprechung sind unter "Repräsentationsaufwendungen" alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw iZm der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, die aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren" (VwGH 24.2.10…
…Repräsentationsaufwendungen oder -ausgaben seien alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw. mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern würden. Diese Aufwendungen würden gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 nicht abgezogen werden…
…4. Weihnachtsfeiern Unter Repräsentationsaufwendungen sind nach der Rechtsprechung alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, also dazu dienen, zu "repräsentieren" (vgl. z.B. das…
…Repräsentationsaufwendungen oder -ausgaben seien alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw. mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern würden. Diese Aufwendungen würden gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 nicht abgezogen werden…
…Z 3 alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren" (Kofler/Wurm in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG24 (2024) …
…Rechtsprechung sind unter "Repräsentationsaufwendungen" alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, die aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren" (vgl VwGH 24.02.10…
…bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einnahmen anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen zu "repräsentieren" (VwGH 24.11.1999, 96/13/0115). Das gesellschaftliche Ansehen fördert aber nicht nur die Bewirtung, die ein Unternehmer Geschäftsfreunden, sondern…
…dass Bewirtungsaufwendungen eines Bezirksvorstehers eines Wiener Gemeindebezirks für Konsumationen bei Arbeitsgesprächen, um Kontakt zu Funktionären und Wählergruppen herzustellen, als nichtabzugsfähige Aufwendungen beurteilt wurden, die zwar sein gesellschaftliches Ansehen fördern, wo aber die weit überwiegende berufliche Veranlassung nicht nachgewiesen wurde (vgl. VwGH 17.9.1997, Zl…