…Anregung und Unterstützung der praktischen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Kooperation mit Hochschulen, wissenschaftlichen Institutionen und sonstigen öffentlich anerkannten Einrichtungen j) Publikationen aus dem Arbeitsgebiet des Vereins k) Bildung von Arbeitsgruppen I) Ausarbeitung von Studien m) Gesellschaftliche Veranstaltungen n) Gründung von Kapitalgesellschaften bzw. Beteiligung an solchen…
…dass es sich nicht um typische Wahlveranstaltungen handelt, sondern vielmehr um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei denen der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht hat, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden mussten. Werbungskosten sind grundsätzlich von Amts wegen…
…dass Reisekosten steuerlich nur anzuerkennen seien, wenn ihre berufliche Veranlassung eindeutig erwiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werde. Bei den gegenständlich angeführten Veranstaltungen handle es sich um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei denen der politische Teil nicht ausschließlich vorherrsche, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die…
…dass es sich nicht um typische Wahlveranstaltungen handelt, sondern vielmehr um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei denen der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht hat, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden mussten. Es liegen somit diesbezüglich keine Werbungskosten…
…als Werbungskosten. Das Finanzamt anerkannte die beantragten Aufwendungen nicht als Werbungskosten, da nach Ansicht der belangten Behörde es sich um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen handelt, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden müssen. 5. Gutscheine Vom Bf. werden…
…den Eintrittsgeldern, wie sie die Casinobetreiber ableiten, kann aus dem Erkenntnis daher nicht gewonnen werden. Während das Vorarlberger Kriegsopferabgabegesetz die Abgabe auf gesellschaftliche Veranstaltungen im Allgemeinen regelt, stellt das GSpG naturgemäß allein auf Glücksspiele ab. Betreffend dem Vorbringen, es liege eine verbotene Beihilfe vor, wird…
…des § 57 Abs. 1 GSpG mit den Eintrittsgeldern wie sie die Bf. ableitet, kann aus dem Erkenntnis nicht gewonnen werden. Während das Vorarlberger Kriegsopferabgabegesetz die Abgabe auf gesellschaftliche Veranstaltungen im Allgemeinen regelt, stellt das GSpG naturgemäß allein auf Glücksspiele ab. Im Falle der Glücksspielabgabe gern. …
…auch darauf, dass der Werbezweck wesentlicher Charakter der Veranstaltung sein muss. Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Fahrten zu Sommerfesten und weiteren öffentlichen Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass es sich nicht um typische Wahlveranstaltungen handelt, sondern vielmehr um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei…
…der beruflichen Veranlassung wurde seitens des Bf. ebenfalls nicht erbracht. Insofern ist hinsichtlich der mit Vermerken versehenen Rechnungen davon auszugehen, dass es sich bei den diesbezüglichen Besprechungen und Einladungen um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen handelte, sodass infolge des in § 20 Abs. 1 Z…
…dass es sich nicht um typische Wahlveranstaltungen handelt, sondern vielmehr um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei denen der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht hat, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden mussten. Es liegen somit diesbezüglich keine Werbungskosten…
…die Führung der ehelichen Gemeinschaft an diesem Wohnsitz. Die im Gemeindegebiet ansässigen Familienangehörigen der Gattin (2 Brüder) ermöglichten einen engen und regelmäßigen Kontakt. Soweit es die körperlichen Beeinträchtigungen zuließen, würden öffentliche und gesellschaftliche Veranstaltungen (Hochzeiten, Familienfeiern) bzw. religiöse Aktivitäten im möglichen Umfang bzw. Ausmaß entwickelt…
…Spende für das Schwarze Kreuz, die Unterstützung Union sowie die Unterstützung der FF Feuerwehr G können daher als Werbungskosten keine Berücksichtigung finden. 5. Eintrittskarten für gesellschaftliche Veranstaltungen: Aufwendungen für Ball- und Theaterbesuche fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 20 EStG 1988. Die im gegenständlichen Fall…
…diesem Grund erscheint die betriebliche Veranlassung dieser Aufwendungen nicht gegeben. Zu TZ 18. Mitgliedsbeiträge, Ballbesuche Sachverhalt: Die Bf hat diverse Aufwendungen des Gesellschafter und Geschäftsführers Mag. Z für die Teilnahme an diversen gesellschaftliche Veranstaltungen bzw. Mitgliedsbeiträge (Round Table- Weihnachtsfeier, Absolventen Kollegium ZH, Ball kaufmännischer Verein…
…um als mögliche Ansprechpartner in Betracht gezogen zu werden, nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. Bestimmte Events, wie z.B. Tennis- oder Golfturniere sind gesellschaftliche Veranstaltungen, deren Kosten aus steuerlicher Sicht nicht abschreibbar sind (Anfragebeantwortung MR Dr. Margreiter vom 6. 11. 2002). Hinsichtlich des Events in der P…
…des unpolitischen Zwecks der Veranstaltung nicht abzugsfähig (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040). Die Teilnahme an einer Beerdigung und die Übernahme von Bewirtungskosten in diesem Zusammenhang ist eine private Angelegenheit, eine Aufwendung für die Lebensführung, auch wenn sie durch die gesellschaftliche Stellung des Bf…
…orientiert. Aufwendungen, die objektiv der privaten Lebensführung dienen, sind keine Werbungskosten, selbst wenn beispielsweise der Besuch von Veranstaltungen als gesellschaftliche Verpflichtung gesehen wird. Aufwendungen, die im weitesten Sinn bloß der Kontaktpflege, der Herstellung einer gewissen positiven Einstellung zum "Werbenden" oder der Erlangung von Wohlwollen dienen…
…sind keine Werbungskosten, selbst wenn beispielsweise der Besuch von Veranstaltungen als gesellschaftliche Verpflichtung gesehen wird. Parteiabgabe Eine in den Statuten einer Partei vorgesehene Parteiabgabe führt zu Werbungskosten nach der allgemeinen Werbungskostendefinition, wenn bei Nichtleistung mit dem Ausschluss aus der Partei und dem Mandatsverlust zu rechnen…
…sind keine Werbungskosten, selbst wenn beispielsweise der Besuch von Veranstaltungen als gesellschaftliche Verpflichtung gesehen wird. Parteiabgabe Eine in den Statuten einer Partei vorgesehene Parteiabgabe führt zu Werbungskosten nach der allgemeinen Werbungskostendefinition, wenn bei Nichtleistung mit dem Ausschluss aus der Partei und dem Mandatsverlust zu rechnen…
…als nicht abzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung anzusehen seien. Auch der Besuch von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen sei der Privatsphäre zuzuordnen und stehe somit einem Werbungskostenabzug entgegen. Mit Schreiben vom 17.08.2020 beantragte der Bf. die Vorlage der Beschwerden betreffend Einkommensteuer 2017 und 2018…
…vom Bf. bei diesen Veranstaltungen entfalteten Aktivitäten der Wahlwerbung bzw. der ausschließlichen oder nahezu ausschließlichen Vermittlung von dessen politischer Botschaft dienten, erbrachte dieser nicht. Es ist betreffend der o.a. Veranstaltungen allenfalls davon auszugehen, dass diese gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Zwecke verfolgten, sodass infolge…