…49) Das Darlehen einer dem Anteilsinhaber nahestehenden Person, die selbst nicht an der Körperschaft beteiligt ist, kann nur dann zu verdecktem Eigenkapital führen, wenn der Anteilsinhaber die "eigenkapitalersetzende" Maßnahme veranlasst hat (vgl. VwGH 18.12.1990, 89/14/0133 zu Darlehen von Schwesterngesellschaften; Körperschaftssteuergesetz: Kommentar…
…Familie geführt werden und die das Unternehmen nicht an Dritte verkaufen wollen, ihre Firmenstruktur mithilfe von Qu. ändern können. Es werden Maßnahmen vorgestellt, wie eine neue vorteilhaftere Unternehmensstruktur erreicht werden kann, zB kommt es in einem ersten Schritt zu einer Unternehmensprüfung durch die Qu. Mt…
…St. GmbH vom 28.2.2006 zu beweisen, d ass es sich bei dem als Darlehen einbezahlten 18.000,00 € um eigenkapitalersetzende Mittel gehandelt hat. Zudem wurde der Bf. mit Beschluss vom 5.4.2017 aufgefordert, konkrete Fragen zur "Vermietung Tr" zu beantworten. Mit…
Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig unabhängig…
…ständiger Rechtsprechung des VwGH gefordert, dass der Gesellschafter, somit ***48***, diese Maßnahme veranlasst hat und somit auf Grund seines gesellschaftsrechtlichen Einflusses, die ihm nahestehende Person dazu bestimmt hat, eigenkapitalersetzende Darlehen zu gewähren. Im Zusammenhang mit einer Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB erscheint die Überlegung, der Gesellschafter *…
…erhalten - die Beschwerdeführer die ausständigen Pachtzahlungen nicht betrieben hätten; hierbei handle es sich offenbar um eine in der Gesellschafterssphäre gelegene Maßnahmen zur Entlastung der Pächterin - die Beschwerdeführer mit Vorhalt vom 21.9.2016 aufgefordert wurden, eine detaillierte Darstellung der Liquiditätslage der Pächterin zu übermitteln sowie…
…selbst die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant ist (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig…
…GebG Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig…
…2004, 2003/16/0017; VwGH 20.11.2007, 2007/16/0146). Ein solcher Fall liegt hier entsprechend dem festgestellten Sachverhaltsfest nicht vor. Eine allfällige eigenkapitalersetzende Funktion eines Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr…
…Marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotenen Leistungen; 5. Marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die Preisgestaltung; 6. Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen). § 2 Abs. 2 LVO lautet, wie folgt: „Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab…
…die aufgrund der getilgten Bankverbindlichkeit der Bf. bestehende Forderung des Vaters des damaligen Alleingesellschafters gegenüber der Bf. können allerdings nur dann zu verdecktem Eigenkapital führen, wenn der Anteilsinhaber die "eigenkapitalersetzenden" Maßnahmen veranlasst hat (siehe dazu z.B. Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Rz 74…
…07). Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig…
…ist der Saldo unterjährig lediglich ab und zu kurzfristig für wenige Tage abgesunken bis er wieder anstieg. Gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft dient der Saldo auf den Verrechnungskonten durch die Nachrangigkeit der Gesellschafterdarlehen als Haftungskapital und kommt den gewährten Gesellschafterdarlehen eine eigenkapitalersetzende Funktion zu. 2…
…einer Bankverbindlichkeit durch den Bf. Weiters "ist dieses Darlehen für die Dauer von 12 Jahren ab dem Datum dieser Vereinbarung gegenüber allen Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin, ausgenommen solchen aus eigenkapitalersetzenden und/oder bereits nachrangig gestellten Gesellschafterdarlehen und -Leistungen, sowie weiterem Mezzaninkapital, nachrangig und diese Nachrangigkeit bleibt…
…888.33,05 (Zusatz des Gerichts: richtig 878.333,05). Die T-GmbH habe ein Ausgleichsverfahren eingeleitet. Bei der Forderung der Bf handle es sich um ein eigenkapitalersetzendes Darlehen, das im Insolvenzfall nachrangig behandelt werde. Die 40% Ausgleichsquote komme deshalb hier nicht zum Tragen. Der…
…Im Geschäftsjahr 2016 seien durch die gesetzten Maßnahmen bereits wieder ein Jahresgewinn in Höhe von 63.008,46 € erzielt worden und die Guthaben bei den Kreditinstituten hätten sich auf 42.380,86 € erhöht und das Eigenkapital habe zum 31.12.2016 bereits wieder…
…Gutachten allerdings klargestellt, dass die Berücksichtigung eines unverzinslichen und eigenkapitalersetzenden Darlehens als Abzugsposition bei der Ermittlung des Unternehmenswertes nicht fachgerecht ist und daher der Unternehmenswert hätte höher sein müssen. m) Zur Unverzinslichkeit des Gesellschafterdarlehens der Firma ***CD_a*** (**CD***) Wie oben bereits ausgeführt, war die…
…26. Mai 1998, 94/14/0042 über die steuerliche Behandlung eines Forderungsverzichtes zwischen zwei Schwesterngesellschaften stelle der Verzicht eines Gesellschafters auf seine Forderung aber bei ihm nur mit dem Betrag eine gesellschaftlich veranlasste Maßnahme dar, der dem Tageswert der Forderung im Zeitpunkt des Verzichtes entspricht…
…12.2016, mit folgendem Wortlaut: Sehr geehrter Herr E****, wir haben besprochen, dass die Einzahlung von Frau O**** R*** in die Gesellschaft als eigenkapitalersetzendes Darlehen zu behandeln ist. Steuerlich ist das Darlehen verdecktes Eigenkapital. Es wurden keine Zinsen vereinbart und auch keine Fälligkeit. Dies erfolgte…
…keine explizite Aussage), zum anderen wurde nach Ansicht des BFG die Abwicklung ernsthaft betrieben. Die Bf betrieb die Abwicklung deshalb ernsthaft, weil tatsächliche faktische Maßnahmen im Hinblick auf die Abwicklung nicht nur eingeleitet, sondern auch aufrechterhalten wurden. So hat die Bf, neben der Beschlussfassung vom…