…2013), 1,107.911,02 € (im Jahr 2014) und 908.138,99 € (im Jahr 2015). In dieser Höhe sei eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet und der polnischen Betriebsstätte zugerechnet worden. Im Ertragsteuerrecht könnten Rückstellungen nach der Vorschrift des § 9 Abs. 3 EStG…
…dh. die am Bilanzstichtag möglichen Zinskonditionen sind günstiger als die vereinbarten Zinssätze, so ist handelsrechtlich in Höhe des Barwertes der Mehrzinsen eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Als Rückstellung ist der Barwert der Zinsdifferenz zu passivieren. In der Steuerbilanz kommt anstelle…
…bisher ein positives Gesamtergebnis aus den abgeschlossenen Swap-Verträgen vor. Die Bildung einer Drohverlustrückstellung sei daher während der Laufzeit des Rahmenvertrages mangels drohenden Verlustes bereits aus diesem Grund nicht zulässig. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes seien Zinsen- bzw. Kursschwankungen auf Kapitalveranlagungen Ausfluss des allgemeinen Geschäftsrisikos…
…Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme Folgende Verpflichtungen sind demnach u.a. denkbar: .) Privatrechtliche Verpflichtungen auf vertraglicher oder deliktischer Grundlage (zB Rechts- und Beratungskosten, Pfandverbindlichkeiten, drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften, vertraglich vereinbarte Miet- oder Pachterneuerungskosten, Gewährleistungsansprüche), .) Wirtschaftliche Verpflichtungen (zB Rückstellungen für nicht einklagbare Kulanzfälle, für freiwillig gewährte zusätzliche Arbeitsentgelte).
…kaufenden Fahrzeuge den von der Bf. im Rahmen der Berechnung der Drohverlustrückstellung angesetzten Werten entsprachen. Aufgrund der erwarteten Verluste aus den Verkaufsgeschäften der rückgekauften Fahrzeuge bildete die Bf. bereits in Zeiträumen vor 2009 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Bei Berechnung der Rückstellung wurden…
…die Marke von 1,445. Die Bf. machte zum 31.12.2008 aus dieser Vereinbarung erstmals eine Rückstellung für drohende Verluste in Höhe von 215.388 Euro minus einem Abschlag von 20% (=43.077,60 Euro) geltend. Das heißt die Rückstellung wurde im gesetzlichen Ausmaß…
…subjektiven Richtigkeit der Bilanz). Die Kenntnis eines Täters von der Tatbegehung allein genügt nicht für die Passivierung einer daraus allenfalls resultierenden Verbindlichkeit. Die (gegebenenfalls alternativ zu prüfende) Bildung einer Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 und 4…
…nach § 201 Abs. 2 Z 4 UGB dar. Es gehört zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und besagt, dass erkennbare Risiken und drohende Verluste, die ihren wirtschaftlichen Ursprung im laufenden oder einem vorangegangenen Geschäftsjahr haben, antizipiert werden müssen, während Gewinne erst ausgewiesen werden dürfen, wenn sie…
…sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. ... (3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände…
…wurde - auszugsweise - wie folgt ausgeführt: Im Sinne des Imparitätsprinzips gem. § 201 Abs 2Z 4b UGB sind erkennbare Risiken und drohende Verluste auch dann zu berücksichtigen, wenn sie noch nicht realisiert, aber in der Bilanzierungsperiode oder davor entstanden und bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannt geworden…
…einen Zinsswap abgeschlossen. Im Jahresabschluss 2014 sei basierend auf den Marktwerten der Finanztermingeschäfte eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 60.203,00 Euro gebildet worden. Die Bescheidbegründung sei insoweit mangelhaft als nicht auf die Frage eingegangen werde, warum die Ergebnisse…
…Pensionen, • sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen, • drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zulässig. Bei den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten muss eine Verpflichtung gegenüber Dritten gegeben sein. Voraussetzung ist das Bestehen einer Leistungsverpflichtung gegenüber Dritten aufgrund privatrechtlicher, öffentlich-rechtlicher oder…
…ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (2) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind nach § 14 zu bilden. (3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z…
…ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (2) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind nach § 14 zu bilden. (3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z…
…ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (2) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind nach § 14 zu bilden. (3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z…
…Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen. (2) Insbesondere gilt folgendes: … 4. Der Grundsatz der Vorsicht ist einzuhalten, insbesondere sind a) nur die am Abschlusstag verwirklichten Gewinne auszuweisen. b) erkennbare Risiken und drohende Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, zu berücksichtigen…
…Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen sowie 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Fraglich ist, ob für die im Jahr 2013 vom Finanzamt infolge der missglückten innergemeinschaftlichen Lieferung von der Bf nachgeforderte Umsatzsteuer im Wurzeljahr 2006 eine Rückstellung für eine sonstige ungewisse Verbindlichkeit (§ 9…
…Insbesondere ist nach § 201 Abs. 2 Z 4 UGB der Grundsatz der Vorsicht einzuhalten, insbesondere sind a) nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne auszuweisen, b) erkennbare Risiken und drohende Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn die…
…zunächst auf das Unternehmensgesetzbuch zu verweisen: § 198 UGB Inhalt der Bilanz (8) Für Rückstellungen gilt folgendes: 1. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlußstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres…
…zunächst auf das Unternehmensgesetzbuch zu verweisen: § 198 UGB Inhalt der Bilanz (8) Für Rückstellungen gilt folgendes: 1. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlußstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres…