…nicht mal pünktliche Zahlungen des gesetzlichen Unterhalts, in sehr schwierigen Lebensverhältnissen alleine um das Wohl der Kinder gekümmert hat und damit verbundenen Lasten alleine getragen hat, die Abgabe vorgeschrieben werden würde. In diesem Sinn gehen auch die Ausführungen des geschätzten Gerichts am 06.03.2017…
…Umsatzsteuer vom Finanzamt unter Verweis auf das Erkenntnis BFG 28.1.2016, RV/7101127/2012, einbehalten. Gegen die oa. Bescheide erhob die damalige rechtsfreundliche Vertreterin der Bf. nach erfolgten Fristverlängerungen am 28. September 2016 rechtzeitig Beschwerde, in der sie die Behandlung der von der Bf…
…Formular ist als Adresse des Bf. die (damalige) gemeinsame Adresse in ***Ort 1*** angeführt. Wie bereits erwähnt, kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer verheirateten Person regelmäßig am Ort des Aufenthaltes der Familie zu finden sein wird, sodass der Hauptwohnsitz der Gattin…
…Abgabepflichtigen, Familie, Besitz, wirtschaftliche, gesellschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen nach ihrer überwiegenden Bedeutung im Gesamtbild der Lebensverhältnisse von Bedeutung. Dies erfordert eine zusammenfassende Wertung; es zählt das Gesamtbild der Lebensverhältnisse (zB VwGH 23.3.1991, 90/13/0073; Beiser, ÖStZ 1989, Seite 241 ff). Für…
…während seiner Asienaufenthalte in Hotels gewohnt, anschließend ein Appartement angemietet. Die damalige Lebensgefährtin und nunmehrige Ehegattin hätte aufgrund der Auslandsaufenthalte des Beschwerdeführers ihre Erwerbstätigkeit mit September 2012 aufgegeben und ihn ins Ausland begleitet. Die gemeinsame Wohnung in Dorf werde aufrechterhalten, um eine Bleibe in Österreich…
…0610, KG 0510 0610 12.03.2010 698,80 FB 0310 0410, KG 0310 0410 13.01.2010 698,80 FB 0110 0210, KG 0110 0210 Berufung Gegen den Rückforderungbescheid erhob die Bf durch ihre damalige rechtsfreundliche Vertreterin mit Schreiben vom 21. 12. 2012, eingebracht…
…Kostentragung und zur Haushaltsführung, um sein Begehren auf Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages sowie der doppelten Haushaltsführung zu untermauern. Am 27. April 2026 erfolgte ein Telefonat mit ***Y*** ***S*** zur Klärung der Wohn- und Lebensverhältnisse. Sie gab dabei Auskunft über die räumliche Trennung, die eigenständige Wirtschaftsführung und…
…Grund der Geburt, der Staatszugehörigkeit, des Familienstandes und der Betätigungen religiöser und kultureller Art, an ein bestimmtes Land binden. Der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer verheirateten Person wird regelmäßig am Ort des Aufenthaltes ihrer Familie zu finden sein (vgl. Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 2…
…Rechtsschutzversicherung, Handy Vertrag, Kredit. In meinem ersten Antrag und Begleitschreiben habe ich meine damalige Lebenssituation bereits beschrieben und bin grundsätzlich davon ausgegangen, dass die darauffolgende Auszahlung der Familienbeihilfe unter Berücksichtigung des erwähnten Schreibens erfolgte. Hier eine Ausführung bis in die Gegenwart. Im Jahr 2017, ca…
…Zwei Dokumente wurden in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung übermittelt. Zum Nachweis der Lebensverhältnisse des Bf in Slowenien enthielten die Beilagen einen Kreditvertrag bei einer slowenischen Bank aus 2017, eine Bestätigung über die Teilnahme des Bf an Marketingschulungen/Verkaufstrainings in Ljubljana bis Okt 2018…
…sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Selbsterhaltungsfähigkeit ist gegeben, wenn das Kind sämtliche Unterhaltsbedürfnisse im Rahmen der bestimmten konkreten Lebensverhältnisse aus eigenen Kräften zu finanzieren imstande ist, und zwar auch außerhalb des elterlichen Haushalts. Selbsterhaltungsfähig ist ein Kind nur…
…dass der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer verheirateten Person regelmäßig am Ort des Aufenthaltes einer Familie zu finden sein wird und daher die engere persönliche Bindung typischerweise zu einer mit der Ehefrau und den Kindern gemeinsam genutzten Wohnung (und nicht etwa zu einer Wohnung am Arbeitsplatz…
…die Rückzahlung. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 1.7.2019. Darin führte die damalige steuerliche Vertreterin des Beschwerdeführers aus: "Namens und im Auftrag unseres Mandanten erheben wir gegen den Bescheid vom 4. Juni 2019 über die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum…
…auch trotz Nachfrage beim Sozialministeriumservice, nicht mehr gesagt werden. Aus heutiger Sicht erscheine die damalige Bescheinigung und damit auch die Gewährung der Familienbeihilfe mit dem Erhöhungsbetrag unrichtig. Daher hätte (soweit es nach den Verfahrensvorschriften möglich sei) die Familienbeihilfe rückgefordert werden müssen. Es sei Kontakt mit…
…zutreffen, dass der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer verheirateten Person regelmäßig am Ort des Aufenthaltes einer Familie zu finden sein wird und daher die engere persönliche Bindung typischerweise zu einer mit der Ehefrau gemeinsam genutzten Wohnung (und nicht etwa zu einer Wohnung am Arbeitsplatz) bestehen wird…
…KFG, 3. Auflage, Seite 122, 1987). Bei mehreren Wohnsitzen vereinigt jeweils einer die stärksten persönlichen Beziehungen auf sich; demnach gibt es nur einen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse (VwGH 16.5.1974, 946/73). Dies trifft im Normalfall für den Familienwohnsitz zu (Grubmann, aaO, S. 487). Demnach…
…irgendeine Art von laufendem Kontakt zu diesem Verein schließen läßt. Mit Ausnahme der Benennung von Name und Adresse der Mutter und der damaligen Freundin sowie des S als Freund in Deutschland sind die Angaben zu behaupteten weiteren engen verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Beziehungen wenig konkret geblieben…
…hätten und beide über den Meldeprozess nicht ausreichend informiert worden seien. Es habe schon im Jahr 2014 keine unbeschränkte Steuerpflicht des Bf. bestanden. Die damalige steuerliche Vertretung habe den steuerlichen Status des Bf. jedoch unzureichend geprüft; somit sei die Beurteilung der steuerlichen Ansässigkeit des Bf…
…er bis 2006 mit seiner Partnerin, Frau Name_1, unter dieser Anschrift gemeinsam wohnhaft gewesen sei. Dementsprechend sei die damalige Partnerin des Beschwerdeführers vom 13. Mai 2004 bis 12. Juni 2006 unter derselben Anschrift mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet gewesen. Auch die Mutter des Beschwerdeführers sei…
…gegenständlichen Hauses sei bis 2012 vermietet gewesen. Dieses Mietverhältnis sei aber im April 2012 von der Mutter als Vermieterin gekündigt worden, weil der damalige Mieter im Zahlungsrückstand mit den ausstehenden Mieten gewesen sei. Eine angestrebte Neuvermietung sei aber, bedingt durch den Standort im Zentrum der…