…aufgezeigten, unübersehbaren Auffälligkeiten, die zu Zweifeln Anlass geboten hätten, nicht reagierte, lagen ausreichende Verdachtsgründe vor, dass die Bf zumindest "hätte wissen müssen" (bzw. laut Prüfungsfeststellungen sogar "wusste"), dass es sich bei ihren Kunden um Betrugsfirmen handelte und die Lieferungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen…
…15/0036, 0041; VwGH 25.9.2001, 98/14/0180, 0182). Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe im Sinne des § 93 Abs. 2 FinStrG für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gegeben waren, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich…
…bedarf, wenn das Strafverfahren wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Ob im konkreten Fall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrejns ausreichen, hat die Finanzstrafbehörde an Hand der sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Dabei genügt es…
…vor, weil man sich eine voraussichtlich unzulängliche Amtshandlung auch gleich sparen könnte. Wäre aber zu wenig Personal abgestellt, welches aber mit ausreichender Gründlichkeit vorzugehen hätte, dauerte in logische Konsequenz der Einsatz länger als unbedingt erforderlich, womit gegen wiederum gegen das Gesetz verstoßen worden wäre. 17…
…genügend Verdachtsgründe für ein Finanzvergehen bestehen, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen oder die in deren Besitz befindlichen Unterlagen nach Maßgabe der von dieser durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen…
…ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe bestehen, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen oder die in deren Besitz befindlichen Unterlagen nach Maßgabe der von dieser durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen (VwGH…
…genügend Verdachtsgründe für ein Finanzvergehen bestehen, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen oder die in deren Besitz befindlichen Unterlagen nach Maßgabe der von dieser durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen…
…ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe bestehen, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen oder die in deren Besitz befindlichen Unterlagen nach Maßgabe der von dieser durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen (VwGH…
…Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) dann ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren einzuleiten…
…Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) ein dann Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren einzuleiten…
…Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) dann ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren einzuleiten…
…Beschwerde Der Sicherstellungsauftrag werde seinem gesamten Umfang nach angefochten. 2. Sachverhalt Zum Aktenzeichen StrafNr Nr-1 werde von der belangen Behörde gegen die Bf. - ohne dass hinreichende Verdachtsgründe dargelegt würden und noch lange, bevor das Betriebsprüfungsverfahren abgeschlossen sei - ein Finanzstrafverfahren geführt, indem ihr vorgeworfen werde…
…2005 in oben genannter Berechnung bereits berücksichtigt. Zum Punkt Beschwerdegründe der Beschwerde: Die Behörde sei der Ansicht, dass der Bescheid sehr wohl ausreichend begründet worden sei. Die im gegenständlichen Bescheid unter Punkt Begründung Absatz 1) und 2) genannten Sachverhalte stellten Ermittlungsergebnisse der Betriebsprüfung zum Zeitpunkt…
…Ende geführt werden muss. Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde die ihr zukommenden Mitteilungen und Verständigungen daraufhin zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie z.B. aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens…
…Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe vorliegen, geht es nicht darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Es liegt in der Natur von Hausdurchsuchungen, dass…
…worden sind; gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Bemessungsgrundlagen gemäß § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt würden, sofern diesem Ersuchen nicht ausreichend und fristgerecht nachgekommen würde) erließ das Finanzamt ua. Körperschaftsteuerbescheide für 2013, 2014, 2018 und 2019 sowie Umsatzsteuerbescheide für 2014 (mit endgültiger Festsetzung gemäß § 200…
…es sei denn, es liegen ausreichende (Verdachts-)Gründe für ein derartiges Vorgehen vor. Weder die Verhängung einer Zwangsstrafe bei Verweigerung der Auskunft noch eine Schätzbefugnis noch eine Konteneinschau sind rechtlich gedeckt. Mein Rechtsmittel nach § 299 BAO mit den darin enthaltenen Argumenten wider die Gesetzmäßigkeit des…
…war, ist von der Rechtmäßigkeit ihrer Anordnung getrennt zu betrachten. Selbst bei Vorliegen einer rechtmäßigen Anordnung wäre die Durchführung einer Hausdurchsuchung beispielsweise dann rechtswidrig, wenn im Zeitpunkt ihrer Durchführung keine ausreichenden Verdachtsgründe mehr vorliegen (Toifl/Kahl in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG § 93 Tz Rz 29)…
…Folge gegeben, als eine Rechtswidrigkeit der Durchsuchung darin besteht, dass den Verdächtigen gegenüber vor der Durchsuchung die Verdachtsgründe nicht ausreichend dargelegt worden waren. III. Die Beschwerden der beiden Verdächtigen gegen die Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten an der Anschrift XXX3 werden als unbegründet abgewiesen. IV. Gegen diese…
…Folge gegeben, als eine Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnungen darin besteht, dass den Verdächtigen gegenüber vor der Durchsuchung die Verdachtsgründe nicht ausreichend dargelegt worden waren. III. Die Beschwerden der beiden Verdächtigen gegen die als "Durchsuchungsbefehl" bezeichnete Anordnung der Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten an der Anschrift Adresse3, werden als…