…der jüngsten Rechtsprechung des VwGH zur Drittanstellung (VwGH 4.9.2014, 2011/15/0149) kann in der Zwischenschaltung einer GmbH zwischen (im Wege der Gesellschaft) leistendem Gesellschafter und Leistungsempfänger nicht per se ein Missbrauch gesehen werden, wenn außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung vorliegen. Diese…
…dass Herr R Mieter in einem fremden Gebäude sei, hat er im Übrigen auch selbst nicht vermittelt. So konnte z.B. die periodische Druckschrift "***Zeitung1***" im Jahr 2008 gänzlich unwidersprochen über die "Villa des *R*" berichten. Für die Zwischenschaltung der GmbH gab es keinen außersteuerlichen…
…zu einer Nachverrechnung der Miete in Bezug auf die bisherige Laufzeit gekommen. Um nun zum Ausdruck zu bringen, dass der Vertrag bereits ab 2007 laufe, sei ein neues Vertragsmuster (Mietanbot) mit angepasster Miete, mit 21.11.2007 datiert, von R als Gf der R GmbH…
…als wirtschaftlich nicht vernünftig erweisen, da entweder das Objekt nicht vermietet werden könne bzw. kein Markt existiere und eine fremdübliche Miete nicht gezahlt werde, so werde die Immobilie in den außerbetrieblichen Bereich der GmbH verschoben. Nicht zu prüfen sei allerdings, ob die Vermietung an den…
…gewesen, dass die verwaltungspolizeiliche Meldung entsprechend der im besagten Anbot ausgewiesen Bezeichnung des Objektes (Benennung Top 1) erfolgt. Laut Anbot 1 hätte der Mieter jedenfalls die Instandhaltungskosten (Pkt. 4) direkt ohne Zwischenschaltung der Immobilienverwaltung GmbH bezahlen müssen. Er tat dies aber weder 2008 noch 2009…
…dass ein Mietenmarkt für Immobilien der verfahrensgegenständlichen Art zwar existieren würde, die Nachweisführung dahingehend aber nicht erbracht werden könne. Die Bf gab dem Gericht in ihrer Vorhaltsbeantwortung vom 31.10.2018 eine Reihe von luxuriösen Immobilien, welche auf Internetplattforen (airbnb) mitunter als Ferienimmobilie zur Vermietung…
…Sie stellen einen integrierten Bestandteil dieses Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichtes dar. "Im Erkenntnis des VwGH vom 28. Juni 2016, Zl 2013/13/0080 wurde der Kern des Beschwerdesachverhaltes wie folgt zusammengefasst: "1 Die beschwerdeführende GmbH wurde im Mai 2006 mit zwei ungefähr zu gleichen Teilen beteiligten…
…gesehen, dass bei Vorliegen von Vermietungen von Gesellschaften an ihre Gesellschafter von notwendigen Privatvermögen der Gesellschaft an dieser Immobilie auszugehen ist. Daraus resultiert eine Nichtabziehbarkeit von Betriebsgaben und Vorsteuern, die mit dieser im notwendigen Privatvermögen der GmbH befindlichen Immobilie einhergehen. Steuerlicher Vertreter. Ich verweise darauf…
…zwischen der Bf. und dem Minderheitsgesellschafter V2 N15 vom 6.11.2013 wurde zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, wo die beiden Häuser ebenfalls noch nicht fertiggestellt waren. Nach Ansicht des BFG handelt es sich bei den beiden Häusern um notwendiges Privatvermögen der GmbH. Die geltend gemachten…
Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
…ist nicht zweifelhaft. Der außersteuerliche Zweck der Gründung einer zentralen Stabsstelle, die alle in den Jahren 2004-2006 gewordenen Töchtergesellschaften lenken, überwachen und unterstützen sollte, ist ebenso nicht zweifelhaft. Gerade große Unternehmen oder Konzerne wie der Konzern, zu dem die bf GmbH als Tochtergesellschaft gehört…
…OG), sondern auch Gesellschafter - Geschäftsführer der Holding und auch Gesellschafter-Geschäftsführer mindestens einer der Tochtergesellschaften der Holding (siehe Pkt 1 und 2). Jeder der Strategen war auch Gesellschafter-Geschäftsführer der bf GmbH. Die OG hat den weitaus überwiegenden Großteil der Kosten jedes Strategen bezahlt, die…
…4) (Strategieplanung, Erarbeitung neuer Geschäftsfelder…..). Die dargestellten Aufgaben könnten aufgrund ihrer Vielfältigkeit und auf Grund der geografischen Weite der Märkte, in welchen die bf GmbH tätig sei, nicht von einer Person alleine erbracht werden. Das wäre bei der Vielzahl der Gesellschaften, für die die…
…den Zeitraum 01.08.2014-25.1.2015 Zum Unterschied vom Sachverhalt lt. Pkt A gab es in diesem Zeitraum zusätzlich zum Gesellschafter - Geschäftsführer noch einen Fremdgeschäftsführer der bf. GmbH (siehe Pkt A.2). Die Rechtsfolgen waren allerdings dieselben. Auf die Pkte A.1.-A…
…dass durch die Zwischenschaltung der OG eine Änderung der Zurechnung der Einkünfte nicht eingetreten ist und auch nicht eintreten kann (entgegen der Judikatur und Verwaltungsmeinung, wo bei Zwischenschaltung einer GmbH die Zurechnung höchstpersönlicher Einkünfte [Aufsichtsräte, Künstler] an die GmbH verneint wurde). ***StV*** hält zur Thematik…
…werden keine behauptet, ist die Zwischenschaltung nicht anzuerkennen und die Vergütungen den Geschäftsführerinnen der GmbH direkt zuzurechnen und den Lohnnebenkosten zu unterwerfen. Eine Personengesellschaft kann nur durch natürliche Personen handeln. Hierfür kommen ihre vertretungsbefugten Gesellschafter oder ihre Mitarbeiter oder sonst von ihr Beauftragte in Frage…
…2011/15/0149, hat der Verwaltungsgerichtshof zum Fall der Zwischenschaltung einer GmbH ausgesprochen, die Drittanstellung eines Geschäftsführers könne steuerlich wirksam sein, wenn sie ernsthaft gewollt sei und dementsprechend durchgeführt werde. Dieses Erkenntnis betraf einen Fall, in dem schriftliche Consulting- und Managementverträge vorlagen und ein umfangreiches…
…in weiterer Folge, ob die Zwischenschaltung der KG nur zur Umgehung der sonst anfallenden lohnabhängigen Abgaben erfolgt ist (vgl Leitner, VwGH zur Einkünftezurechnung an eine "Management-GmbH", ÖStZ 2014, 591), da diesfalls eine Zurechnung an die KG nicht rechtens wäre. Diesbezüglich ist anzumerken, dass beide…
…Beratungsleistungen im Bereich der Abfallentsorgung). Um das persönliche Haftungsrisiko zu minimieren, errichteten ***DI X*** und ***DI Y*** mit Gesellschaftsvertrag vom ***tt.mm.2009*** die Bf, eine GmbH, die am ***tt.mm.2009*** im Firmenbuch eingetragen wurde. Der im Firmenbuch eingetragene Geschäftszweig der Bf lautet "Ingenieurdienstleistergemeinschaft"…
…0092). Im Erkenntnis vom 4.9.2014, 2011/15/0149, hat das Höchstgericht zum Fall der Zwischenschaltung einer GmbH ausgesprochen, dass die Drittanstellung eines Geschäftsführers steuerlich wirksam sein könne, wenn sie ernsthaft gewollt sei und dementsprechend durchgeführt werde. Da die steuerliche Betrachtung - so das Gericht…