IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Kanzlei Kleiner Eberl Brandstätter Steuerberatung GmbH, Burgring 22, 8010 Graz, und Zangrando-Jaklitsch Stb GmbH & Co KG, 8720 Knittelfeld, Gaalerstraße 5 über die Beschwerde…
Soweit Regelungen des Konteneinschauverfahrens Gegenstand der Beschwerdeausführungen sind, gehen sie im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren ins Leere. Der Verhältnismäßigkeit der beantragten Konteneinschau, deren Eignung zur Beseitigung von Zweifeln über den Inhalt von Anbringen, dem Beweisverwertungsverbot nach § 8 (5) KontRegG, der Verletzung von dazu ergangenen Dienstanweisungen oder dem…
…Eine Zustellung der Erinnerung vom 21.08.2020 und Androhung der Zwangsstrafe an die Bf. kann somit seitens des Bundesfinanzgerichtes nicht als erwiesen angenommen werden. Jede Zwangsstrafenfestsetzung setzt zwingend die vorherige Aufforderung zur Erbringung der verlangten Leistung und die Androhung der Zwangsstrafe voraus (Ritz, BAO6…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache A B, Adresse, vertreten durch ÖBUG Dr. Nikolaus Wirtschaftstreuhand KG Steuerberatungsgesellschaft, 1130 Wien, Sankt Veit-Gasse 8, Beschwerde vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 21. Dezember 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. Dezember 2023 betreffend Zwangsstrafe 2023 (Steuernummer ***BF1StNr1*** ) beschlossen: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der Bescheid wird abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.P in der Beschwerdesache B OG, vertreten durch Dr. K.L, Rechtsanwalt, 12x M.N, I.Gasse 8/4, gegen den Bescheid des Finanzamtes K.L.J vom 22. März 2013, betreffend Festsetzung…
Ein wesentlicher Unterschied bei der jeweils separat vorzunehmenden Ausmessung von Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe besteht aber darin, dass bei der Bemessung des über den Finanzstraftäter in Form einer Geldstrafe zu verhängenden Sanktionsübels im Besonderen auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des zu Bestrafenden Bedacht zu nehmen ist…
lm Falle der Uneinbringlichkeit ist gemäß § 16 Abs. 1 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen festzusetzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe entspricht ebenfalls dem festgestellten Verschulden des Beschuldigten in der Vernachlässigung abgabenrechtlicher Verpflichtungen der durch ihn vertretenen Gesellschaft. In jedem Straferkenntnis ist gemäß § 64…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin R in der Beschwerdesache der BF , über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Klagenfurt vom 11.01.2016 über die Festsetzung einer Zwangsstrafe zu Recht: Der Beschwerde wird…
Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG war bei der Bemessung der Geldstrafe die eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beschuldigten und die Sorgepflichten für 2 Kinder zu berücksichtigen. Wegen überlanger nicht von der Bf. zu vertretender Verfahrensdauer, die Hausdurchsuchung hat am 12. Mai 2009 stattgefunden, die Betriebsprüfung wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache BN, vertreten durch Mag. Andreas Maschinda, Moritschstraße 2, 9500 Villach , gegen den Bescheid des FA Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 20. Februar 2012, über die Festsetzung einer Zwangsstrafe in Höhe von…
…von Fristen schließen. Ad 2) Die BF hat trotz erfolgter Veranlagungen in den Vorjahren und Erinnerungs- und Androhungsschreiben der Abgabenbehörde, erst nach Zwangsstrafenfestsetzung für das gegenständlichen Jahr, die Einkommensteuererklärung nachgeholt. Ad 3) Zum Zeitpunkt der Festsetzung der Zwangsstrafe waren der belangten Behörde - mangels Abgabe der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch StbGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. November 2014, über die Festsetzung einer Zwangsstrafe für 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Juni 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. Juni 2024 betreffend Zwangsstrafen 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
Innrain 32 6020 F. www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch S-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes F. vom 16.10.2012 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Heinz Neuböck Wtrhd GmbH, Bauernmarkt 24, 1010 Wien , gegen den Bescheid des Finanzamts Linz vom 09.04.2013, 46-XXX/XXX betreffend Zwangsstrafen zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 30.4.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Zollamt Linz Wels vom 31.3.2014, Zahl: 001 und vom 23.4.2014, Zahl: 002 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, über die Beschwerde vom 17.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Klagenfurt vom 02.02.2016 betreffend die Festsetzung einer Zwangsstrafe zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin R in der Beschwerdesache Name-Beschwerdeführerin, Adresse-Beschwerdeführerin, vertreten durch fh-wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten, über die Beschwerde vom 9. April 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Waldviertel vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache J.R., Adr., vertreten durch Christoph Wurzrainer, Unterdorf 33, 6342 Niederndorf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 20.11.2012, betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe zu Recht erkannt…