…Schreiben vom 09.06.2020 erstattete die belangte Behörde eine Gegenstellungnahme mit dem folgenden Inhalt: "1. KESt-pflichtige Zuwendungen von Stiftungen iSd § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988 1.1. Zuwendungsbegriff Zuwendungen von Privatstiftungen und vergleichbaren ausländischen Vermögensmassen (zB auch Fonds) iSd § 27 Abs…
…ihr zugekommenen Zuwendungen ist die Bf. bis zuletzt schuldig geblieben. Anzumerken ist, dass ein Eingriff in ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht in das pekuniäre Eigentum der Bf. nicht vorliegen kann, da es sich im konkreten Fall um die Besteuerung von Zuwendungen einer ausländischen Stiftung unter Anwendung…
…aus Kapitalvermögen gehören auch (durchgeleitete) verdeckte Ausschüttungen (vgl VwGH 28.05.2015, Ro 2014/15/0046) und verdeckte Zuwendungen von Stiftungen an den Begünstigten (vgl VwGH 21.02.2013, 2009/13/0257). Beurteilungszeitpunkt dafür, ob eine verdeckte Ausschüttung/Zuwendung vorliegt, ist der Zeitpunkt der Geldentnahmen…
…Zuwendungen von ausländischen Stiftungen seien bei einem in Österreich ansässigen Begünstigten als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988 zu qualifizieren. Der Steuersatz betrage 25 % (§ 27a Abs. 1 EStG 1988). Die Einkünfte, die aus den Transaktionen der Veräußerung von ***LLL***-Anleihen…
…die eine Zuwendung an Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat erbringen will, mit sich bringen und somit eine Beschränkung von Grundfreiheiten darstellen, wenn der betreffenden Stiftung bei einem rein nationalen Sachverhalt kein solcher Nachteil entsteht". Da der EuGH in seiner Entscheidung den freien Kapitalverkehr als einschlägige…
…die eine Zuwendung an Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat erbringen will, mit sich bringen und somit eine Beschränkung von Grundfreiheiten darstellen, wenn der betreffenden Stiftung bei einem rein nationalen Sachverhalt kein solcher Nachteil entsteht". Da der EuGH in seiner Entscheidung den freien Kapitalverkehr als einschlägige…
…EStG 1988 auch Zuwendungen jeder Art - von nicht unter § 5 Z. 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallenden Privatstiftungen, - von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11 Z. 1 lit. c bis zu einem Betrag von 1.460 Euro jährlich, sowie - von ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen…
…Zugriff der Beschwerdef ü hrerin auf das Stiftungsverm ö gen und die Ertr ä gnisse des Stiftungsverm ö gens. Es kann als erwiesen angenommen werden, dass die Beschwerdef ü hrerin ausschlie ß lich Zuwendungen durch Ü bernahme von Kuraufenthaltskosten in der Schweiz erhalten hat. Im…
…Besteuerung der Stiftung bei den Begünstigten dieser Zuwendungen besteuert wurden, während diese nationale Steuerregelung einen derartigen Abzug ausschließt, wenn der Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und in dem Mitgliedsstaat der Besteuerung der Stiftung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens von der Steuer, der die Zuwendungen grundsätzlich…
…von 30 Jahren für eine Begünstigtenstellung nicht maßgeblich sei bzw. die Auslegung des BFG darüber hinaus zur Folge hätte, dass die FL-StiftungA möglicherweise eine Zuwendung an Personen getätigt hätte, die noch über keine Begünstigtenstellung innegehabt hätten (sofern die Entrichtung der Abgabenschuld als eine Zuwendung…
…gesamte Zuwendung von 2.897.560,15 € der Einkommensteuer mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG. Zur Begründung führt die belangte Behörde u.a. aus, dass durch das Steuerabkommen mit Liechtenstein keine Änderung in der wirtschaftlichen Zurechnung des Vermögens der Stiftung eingetreten…
…Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind, in § 27 Abs. 1 Z 7 mit dem Schenkungsmeldegesetz kann im Hinblick auf die Begründung der Regierungsvorlage nur so verstanden werden, dass nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen und dem folgend des Gesetzgebers Zuwendungen von…
…Zuwendungen von ausländischen Stiftungen seien bei einem in Osterreich ansässigen Begünstigten als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988 zu qualifizieren. Der Steuersatz betrage 25 % (§ 27a Abs. 1 EStG 1988). Die Einkünfte, die aus den Transaktionen der Veräußerung von ***N***-Anleihen…
…Art von ausländischen Stiftungen, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind, stellen Kapitaleinkünfte gemäß § 27 Abs 1 Z 7 EStG bzw § 27 Abs 5 Z 7 EStG idF nach BBG 2011 dar. Das Finanzamt hat daher die der Bf in den Jahren ab 2010 zugeflossenen Zuwendungen…
…wohl auf Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten schließen. 5. Unter Anwendung der typisierenden Betrachtungsweise ist bei Betrachtung des Stiftungszweckes, nämlich der Förderung der Begünstigten Frau Bf1, der eigentliche Geschäftszweig zu erkennen. Die Zurechnung der Einkünfte an Frau Bf1 sei eindeutig. Die Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen…
…2017/15/0070). Die Beurteilung hat hier im Einzelfall zu erfolgen. Einkünfte aus einer liechtensteinischen Stiftung Gem. § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 in der 2008 und 2009 gültigen Fassung sind Zuwendungen jeder Art von ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen, die jeweils mit einer…
…als die Zuwendung der Stiftung wegen diesbezüglichem Eintritt der Verjährung nicht zu besteuern war. Hinsichtlich der übrigen Einkünfte aus Kapitalvermögen und von Substanzgewinnen ausländischer Fonds ist die Besteuerung mit dem 25%-Steuersatz analog zum verfahrensgegenständlichen Bescheid betreffend Einkommensteuer vorzunehmen. Die Beschwerde enthält hinsichtlich der Anspruchszinsen…
…Der Stiftungsrat hat das Recht über die Höhe oder den Zeitpunkt von Zuwendungen an die Begünstigten zu entscheiden bzw. ist es ihm auch unbenommen, allfällige Ausschüttungen sowohl aus dem Kapital wie auch aus den Erträgen des Stiftungsvermögens vorzunehmen. Dass eine unzutreffende rechtliche Beurteilung der belangten…
…• Die Aufbringung des Stiftungsvermögens stellt unter der Prämisse der Transparenz der Familienstiftung eine nach § 3 Abs 1 Z 5 ErbStG steuerpflichtige Schenkung (Abfindung für einen Erbverzicht nach § 551 ABGB) von Dr. ***18*** sen. an Dr. ***15*** dar. Die Besteuerung dieser Zuwendung in Österreich unterblieb dann…
…etwaiger steuerneutraler Substanzzahlungen zu prüfen. Gemäß § 27 Abs. 5 Z 8 EStG 1988 stellen Zuwendungen von nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftungen und vergleichbaren ausländischen Stiftungen sowie sonstigen Vermögensmassen, die nach dem 31.7.2008 getätigt werden, keine Einkünfte aus Kapitalvermögen dar…