…470 und 471 bis 492), zur Post gegeben jeweils am 13. Februar 2019 (Finanzstrafakt, Bl. 493) hat Mag. Heinz Bauer für den Beschuldigten fristgerecht gegen die Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden gemäß § 99 Abs. 6 FinStrG vom Dezember 2018 (Pkt. A, B, C) Beschwerde erhoben und eine…
…Zuständigkeit eingeleitet und von der Staatsanwaltschaft Graz die Auskunfterteilung über Bankkonten und Bankgeschäfte nach §§ 109, Z4, 116 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 und Abs. 4 StPO angeordnet worden. Diese Anordnung sei vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben worden [tatsächlich wurde festgestellt, dass die diesbezüglichen Beschlüsse des…
…und wäre es die Aufgabe des Spruchsenatsvorsitzenden gewesen, die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde zu prüfen. Zudem sei es auch nicht erlaubt, für dieselben Konten einmal eine Konteneinschau durch die Staatsanwaltschaft und ein zweites Mal durch die Finanzstrafbehörde zu veranlassen. Aufgrund des offenen Beschwerdeverfahrens gegen die Konteneinschau…
…bestehen für das Bundesfinanzgericht keine Bedenken, seine Entscheidung auch ohne mündliche Verhandlung zu fällen. Über die Beschwerden wurde erwogen: 1. Zur Frage der Zuständigkeit des die bekämpften Anordnungen erlassen habenden Spruchsenatsvorsitzenden: 1.1. Den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Finanzamt Graz-Stadt nach…
…zu verlangen. Für davor gelegene Zeiträume erscheint dieser gebotene Zusammenhang zur Aufklärung von Lebenssachverhalten ab 2014 aber als in nicht mehr ausreichend begründbarem Ausmaß gegeben. Die bekämpften Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden vom Dezember 2018 erweisen sich daher im Ergebnis insoweit jeweils als unzulässig, als darin auch…
…gegen Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden stützt sich nunmehr auf Art 130 Abs. 2 Z. 1 B-VG, wonach u.a. durch Bundesgesetz eine sonstige Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichtes zur Entscheidung über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze vorgesehen werden kann. Eine "Verhaltensbeschwerde…
…Organ nicht allenfalls ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Spruchsenates (§ 65 Abs. 2 FinStrG), sondern die zuständige Sachbearbeiterin im beauftragten Team der Steuerfahndung ausgewiesen ist. 4.2. Wäre die Finanzstrafbehörde nicht erkennbar, für welche der Spruchsenat bzw. der Spruchsenatsvorsitzende eingeschritten wäre und die Anordnung erlassen habe…
…Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung bestimmter Räumlichkeiten nach Beweismitteln in der gegenständlichen Finanzstrafsache] auf eine Vermutung stützten, die sich auch durch die rechtwidrigen "Durchsuchungshandlungen" nicht als wahr erwiesen habe. In den Bescheiden [Anordnungen] sei ausgeführt, dass "auf Grund des derzeitigen Verfahrensstandes von einer gerichtlichen Zuständigkeit…
…Beschwerdeführer zu guter Letzt noch auf die Bestimmung des § 152 Abs. 2 FinStrG zu verweisen, wonach dem Bundesfinanzgericht diesbezüglich keine Zuständigkeit zugekommen ist (BFG 26.4.2017, RV/5300003/2017). Anzumerken ist, dass bereits vor dem allfälligen Ausspruch einer aufschiebenden Wirkung durch den Spruchsenatsvorsitzenden (vgl…
…die Mitteilung der Prüfer an die Steuerfahndung bzw. in die Sachverhaltsdarstellung an den Spruchsenatsvorsitzenden vorerst kein Einblick gewährt worden ist. 20. Diese Mitteilung der Begründung des Tatverdachtes in der Anordnung von Hausdurchsuchungen ist aber nicht als bloßer Formalismus zu verstehen, sondern soll den Verdächtigen bzw…
…wäre davon auszugehen, dass [Erlöse bzw. Umsätze] von zumindest 20% des erklärten Umsatzes in die Buchhaltung keinen Eingang gefunden hätten. Der strafbestimmende Wertbetrag betrage mehr als € 50.000,00. Die Zuständigkeit des Spruchsenates [vermutlich gemeint: des Spruchsenatsvorsitzenden] gründe sich auf § 58 Abs. 2 FinStrG…
…gegen Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden stützt sich nunmehr auf Art 130 Abs. 2 Z. 1 B-VG, wonach u.a. durch Bundesgesetz eine sonstige Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichtes zur Entscheidung über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze vorgesehen werden kann. Ebenso kann…
…gegen Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden stützt sich nunmehr auf Art 130 Abs. 2 Z. 1 B-VG, wonach u.a. durch Bundesgesetz eine sonstige Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichtes zur Entscheidung über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze vorgesehen werden kann. Eine "Verhaltensbeschwerde…
…Organ nicht allenfalls ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Spruchsenates (§ 65 Abs. 2 FinStrG), sondern die zuständige Sachbearbeiterin im beauftragten Team der Steuerfahndung ausgewiesen ist. 4.2. Wäre die Finanzstrafbehörde nicht erkennbar, für welche der Spruchsenat bzw. der Spruchsenatsvorsitzende eingeschritten wäre und die Anordnung erlassen habe…
…Zuständigkeit des Spruchsenates bestehen. Die Klärung der Frage inwieweit dem Vorsitzenden des Spruchsenates überhaupt eine Entscheidungsmöglichkeit zukommt, die Unzuständigkeit des Spruchsenates auszusprechen, tritt daher in den Hintergrund. Dazu ist auch darauf zu verweisen, dass auch von der Amtsbeauftragen die grundsätzliche Entscheidungsmöglichkeit des Spruchsenatsvorsitzenden aufgrund des…
…als € 33.000,00 sei die Zuständigkeit des Spruchsenates für die nach §§ 56 Abs. 4 Z 3 und 61 Abs. 1 FinStrG verbundenen Finanzstrafverfahren nicht gegeben. C. Innerhalb offener Frist hat die Amtsbeauftragte gegen diesen Bescheid des Spruchsenatsvorsitzenden Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erhoben und…
…aus der Sicht der Einschreiter, ob der die bekämpften Anordnungen erlassen habende Spruchsenatsvorsitzende zu diesen Verfügungen im Rahmen eines zu diesem Zeitpunkt geführten verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zuständig gewesen ist oder ob - so die Meinung der Einschreiter - tatsächlich eine strafgerichtliche Zuständigkeit bestanden hätte. In Anbetracht der der…
…gegen Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden stützt sich nunmehr auf Art 130 Abs. 2 Z. 1 B-VG, wonach u.a. durch Bundesgesetz eine sonstige Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichtes zur Entscheidung über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze vorgesehen werden kann. Eine "Verhaltensbeschwerde…
…Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden vom 1. und 3. September 2015 in Anbetracht der zu diesen Zeitpunkten für die Finanzstrafbehörde noch ungeklärten Zuständigkeitslage auch zu Recht in einem verwaltungsbehördlichen Verfahren ergangen. Der Umstand, dass in weiterer Folge, eben als Ergebnis der angeordneten Durchsuchungen, die abgabenbehördliche Zuständigkeit eindeutig…
…VwGH 18.3.1992, 91/14/0104) - Entscheidung über den gestellten Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerden wäre gemäß § 152 Abs. 2 letzter Halbsatz FinStrG in die Zuständigkeit des Spruchsenatsvorsitzenden gefallen. B. Zur Zurückweisung der übrigen Beschwerden: Gemäß § 93 Abs. 7 FinStrG in…