…gegebener Aktenlage hat zum Zeitpunkt der Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen A (am 1. September 2015) wegen des Verdachtes (zusätzlich) begangener Abgabenhinterziehungen betreffend den Zeitraum 2012 bis 2015 das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck eine diesbezügliche Zuständigkeit als Abgabenbehörde in Anspruch genommen. Die Finanzstrafbehörde Gmunden Vöcklabruck und deren…
…dass die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörden der Finanzämter (und nicht der Gerichte) gegeben sei. Die unbegründete Behauptung, es sei „davon auszugehen, dass die Summe von nicht erklärten Abgaben (...) mehr als € 50.000“ ergebe, sei ebenso wenig intersubjektiv nachvollziehbar wie die Behauptung, dass der strafbestimmende Wertbetrag…
…unbeschadet der tatsächlichen Zuständigkeit oder Rechtsrichtigkeit, gesetzt werden (also eine Anhängigkeit im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG eingetreten ist). In diesem Sinne stehen einer solchen Person die Beschuldigtenrechte auch bereits im Zuge von bloßen Vorerhebungen einer Finanzstrafbehörde zur Aufklärung eines finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhaltes zu…
…Gegenstand der Anklage zu beschränken und dem Ankläger - auf sein Verlangen - die selbständige Verfolgung wegen der hinzugekommenen Tat vorzubehalten [vgl. OGH 23.07.2013, 11Os85/13d; 11Os78/19h; (11Os86/19k)]. Hier vorgebrachte Einwände in Richtung eines Erlöschens des Verfolgungsrechtes von in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde…
…die Verständigung des Beschuldigten zu Handen seines Steuerberaters von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens (Finanzstrafakt, Bl. 90 ff). Mit Bescheid vom 18. Juli 2008 stellte die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren vorläufig gemäß § 54 Abs. 1 FinStrG ein, weil eine Zuständigkeit des Landesgerichtes Ried im Innkreis angenommen wurde.…
…der Amtsbeauftragten als unbegründet abgewiesen. IV. Gegen diese Entscheidung ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim vormaligen Finanzamt Linz als Organ des genannten Finanzamtes als Finanzstrafbehörde…
…der (zeitlich vorgelagerten) Bestreitungen durch den Beschuldigten außer Streit gestellt ist, bestehen auch für den Finanzstrafsenat des Bundesfinanzgerichtes keine Bedenken mehr, die Entscheidung ohne eine mündliche Verhandlung zu fällen. Über die Beschwerden wurde erwogen: 1. Hinsichtlich der von der Verteidigung angezweifelten Zuständigkeit der österreichischen Finanzstrafbehörde…
…Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste, soweit nicht allenfalls gemeinnützige Leitungen erbracht werden. Ein Ansuchen um eine allfällige Zahlungserleichterung wäre bei der nunmehr zuständig gewordenen Finanzstrafbehörde (dem Amt für Betrugsbekämpfung Bereich Finanzstrafsachen) einzubringen. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese…
…wenn sich später die gerichtliche Zuständigkeit herausstellt. In diesem Sinne auch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (etwa VwGH 20.7.1999, 94/13/0059, und VwGH 17.12.2002, 2001/14/0155), wonach eine (gerichtliche) Unzuständigkeitsentscheidung im Fall einer von der Finanzstrafbehörde angenommenen Gerichtszuständigkeit im Hinblick…
…unbeschadet der tatsächlichen Zuständigkeit oder Rechtsrichtigkeit, gesetzt werden (also eine Anhängigkeit im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG eingetreten ist). In diesem Sinne stehen einem solchen belangten Verband die Beschuldigtenrechte auch bereits im Zuge von bloßen Vorerhebungen einer Finanzstrafbehörde zur Aufklärung eines finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhaltes…
…Andererseits sei in einem richtungsweisenden Urteil aus dem gleichen Jahr festgehalten worden, dass „zwar der Bereich der direkten Steuern als solcher beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt, die Mitgliedstaaten die ihnen verbliebenen Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben…
…werden darf, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. So gesehen, hätte die Finanzstrafbehörde hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Verkürzungen an Einkommensteuer für 2002 und 2003 im fortgesetzten Verfahren auch wegen Abgabenhinterziehung ermitteln können. In der Sache selbst ist jedoch anzumerken: Zu den vorgeworfenen fahrlässigen Abgabenverkürzungen: Gemäß § 31…
…Tatverdacht soweit geklärt scheinen, dass eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Anklage, Rücktritt von Verfolgung, Einstellen oder Abbrechen des Verfahrens ergehen kann (Abschlussbericht). Ab 1.1.2008 hatte die Finanzstrafbehörde nunmehr bei Verdacht eines in die Zuständigkeit des Gerichtes fallenden Finanzvergehens gegebenenfalls nach § 100 StPO einen…
…Abs. 2 FinStrG war über diese Entscheidung die Finanzstrafbehörde zu verständigen, welche wiederum gemäß § 205 FinStrG berechtigt gewesen wäre, eine Fortführung des Ermittlungsverfahrens nach § 195 StPO zu beantragen - was Letzteres nicht geschehen ist. 1.8. Diese somit rechtsverbindliche Zuweisung der Zuständigkeit durch die Staatsanwaltschaft Graz…
…Zur Zuständigkeit des eingeschrittenen Spruchsenates ist in diesem Zusammenhang auszuführen, dass gemäß § 56 Abs. 5 Z. 3 FinStrG die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens gegen den Beschuldigten auch die Zuständigkeit für das Verfahren gegen den belangten Verband begründet; die Verfahren sind in der…
…Finanzstrafakt, Bl. 99). Entsprechend dem § 54 Abs. 5 FinStrG sei daher das Verfahren in der Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde fortgesetzt worden. Zunächst sei als Termin zur Einvernahme des Beschuldigten der 5. März 2018 festgesetzt worden. Mit Schriftsatz vom 15. Februar 2018 habe sich dessen Verteidiger Mag…
…Bl. 99). Entsprechend dem § 54 Abs. 5 FinStrG sei daher das Verfahren in der Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde fortgesetzt worden. Die Finanzstrafbehörde habe zunächst als Termin zur Einvernahme des Beschuldigten den 5. März 2018 festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 15. Februar 2018 habe sich dessen Verteidiger Mag…
…unsererseits" [wohl der C--GmbH], zuletzt vom 14. Februar 2018, eingebracht worden sei. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachtes von Abgabenhinterziehungen sei mangels gerichtlicher Zuständigkeit mit Beschluss vom 21. Februar 2018 eingestellt worden. Die Akteneinsicht in den beim Finanzamt Wien-3 als Finanzstrafbehörde …
…zur neuerlichen Entscheidung an die Abgabenbehörde bzw. Finanzstrafbehörde zurückzuverweisen, wenn eine Unzuständigkeit vorliegt. Ein derart wesentlicher Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn die Entscheidung von einer unzuständigen Behörde oder einem unzuständigen Organ getroffen wurde. Die Zuständigkeit der Spruchsenate richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §…
…1 FinStrG fallen in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörden. Gemäß § 116 Abs. 1 BAO sind Abgabenbehörden berechtigt, sofern Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen…